Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 263

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Zanger, für den Ausdruck „Bauern­flasch’n, halt die Gosch’n!“ erteile ich einen Ordnungsruf. (Abg. Ing. Westenthaler: Auf einmal hört er wieder!)

Ich bitte, dass man bei den nächsten Wortmeldungen wieder die Würde des Hauses beachtet und die Wortwahl danach einrichtet.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schultes. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Ing. Schultes ist im Begriff, seine Rede zu beginnen.)

Entschuldigen Sie, Herr Kollege Schultes! Ich möchte auch noch mitteilen, dass der Entschließungsantrag ordnungsgemäß eingebracht wurde, ausreichend unterstützt ist, inhaltlich im Zusammenhang und daher auch mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Zanger und anderer Abgeordneter betreffend eindeutiger Kenn­zeichnung von Kunstkäse

eingebracht in der 21. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 19. Mai 2009 im Zuge der Behandlung des Berichtes des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Grünen Bericht 2008 der Bundesregierung (III-4/151 d.B.)

Laut einem Bericht des Zweiten Deutschen Fernsehens, ZDF, in der Sendung Fron­tal 21 vom 21. April 2009 ist in der Bundesrepublik Deutschland die Verwendung von Käseersatz, so genannten Kunstkäse oder Analogkäse, für Produkte wie Tiefkühl­pizzas weit verbreitet. Jährlich werden in der Bundesrepublik 100.000 Tonnen Analog­käse produziert. Tendenz steigend. Immer mehr Hersteller setzen statt auf vergleichs­weise teuren Käse aus Milchfett lieber auf billige Ersatzstoffe - ohne sie entsprechend zu kennzeichnen.

Dieser besteht aus Eiweißpulver, Wasser und Pflanzenöl. Aufgrund der einfachen und raschen Herstellung im Gegensatz zu echten Milchprodukten, welche monatelang rei­fen müssen, ist der Analogkäse günstiger für die Produzenten. Ähnlich wird auch bei Milch-Speiseeis verfahren.

Bei der Kennzeichnung wird dem Konsumenten suggeriert, dass es sich um ein Milch­produkt handle. Die Produkte werden als „Pizzabelag“ oder „Lebensmittelzubereitung aus Magermilch und Pflanzenfett“ unzureichend und nicht eindeutig als „Kunst-Käse“ gekennzeichnet. Hierbei handelt es sich um eine Täuschung des Konsumenten.

Zudem findet eine Entkoppelung der Lebensmittelproduktion von der natürlichen Land­wirtschaft statt, bedingt durch die zunehmende Industrialisierung der Lebensmittelpro­duktion, zu Lasten der Konsumenten und der heimischen Milchproduzenten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass sämt­liche in Österreich zum Verkauf angebotenen Kunstkäseprodukte eindeutig als Kunst­käseprodukte gekennzeichnet werden.“

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