Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 112

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 796 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg aus Tiefseebohrungsprojekten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Schultes, Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „zukunftsfähiges Energiesystem“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 112.)

13.44.21 Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 4

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zur verlegten Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 4, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst ist über den vorliegenden Rückverweisungsantrag abzustimmen.

Hinsichtlich des Berichtes des Umweltausschusses liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Kunasek, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Bericht des Umweltausschusses 792 der Beilagen an den Umweltausschuss rückzuverweisen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft und das Bundesluftreinhaltegesetz geändert werden und das Bundesgesetz über ein Verbot des Verbrennens biogener Materialien außer­halb von Anlagen aufgehoben wird, 782 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Ing. Schultes, Bayr, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Brunner vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsanträgen sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Ing. Schultes, Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag eingebracht, der sich auf Art. I § 14 Abs. 2 Z 6 bezieht.

 


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