Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 119

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Prähauser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.46.36

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Kinderrechte kommen in die Verfassung, und dies mit Verspätung, wie wir gehört haben. Ich möchte aus voller Überzeugung sagen, dass ich Verspätungen gerne in Kauf nehme, wenn sie letztendlich dazu führen, dass eine größtmögliche Zustim­mung im Parlament zustande kommt, denn nur dann ist gewährleistet, dass auch entsprechende Auswirkungen des Gesetzes spürbar werden.

Die Kinderrechte in der Verfassung sind das eine, das tägliche Leben ist etwas anderes. Wir erhalten immer nur dann Kenntnis davon, dass in Familien irgendetwas schiefläuft, wenn die Öffentlichkeit aufmerksam wird, und das ist dann der Punkt, wo das Gesetz auf den Plan tritt. Wir haben aber auch darüber nachzudenken, was zu tun wäre, um bereits das Aufkeimen solcher Situationen zu verhindern. Hier hätten wir Präventionsarbeit zu leisten. Wie das am besten zu machen ist, sollten wir gemeinsam beraten. Wir haben dazu heute schon verschiedenste Ausführungen gehört.

Ich bin auch froh darüber, dass wir das heute beschließen, auch wenn es nicht alles ist, was sich andere hier im Parlament vorstellen. Ich sage Ihnen ganz offen: Besser ist es, dies auf den Weg zu bringen, als ewig auf etwas zu warten, was nicht zustande kommt. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.47

13.47.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz über die Rechte von Kindern in 1051 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen einen Abän­derungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von diesem Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang abstimmen lassen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­derungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 des Gesetzentwurfes bezieht.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen somit sogleich zur Abstimmung über den Artikel 1 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite