17.08
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Herr Vizekanzler, vielleicht eines vorweg: Sie haben, glaube ich, schon öfter hier gesagt – und andere Ihrer Kollegen von der FPÖ auch –, dass alle Innenminister vor Herbert Kickl ihre Arbeit nicht getan haben, Dinge falsch gemacht haben. – Ich würde Ihnen raten, sich einmal mit Nationalratspräsidenten Sobotka zusammenzusetzen und das ein für alle Mal zu klären, weil diese ständigen Anwürfe auf Sobotka und Mikl-Leitner auch ein bisschen skurril sind. (Abg. Loacker: Anpatzen des Präsidenten Sobotka!)
Zum Zweiten: Herr Vizekanzler, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie gesagt, das ist alles nur ein Missverständnis und der Herr Innenminister hat das so nicht gemeint. (Vizekanzler Strache: Bewusste Missinterpretation!) Wir haben es bewusst missinterpretiert. – Okay, danke, dass Sie mir geholfen haben.
Wissen Sie aber, wer es dann, glaube ich, auch bewusst missinterpretiert hat? – Der Herr Bundeskanzler! Er war es nämlich, der ihn angerufen hat und das mit ihm klären wollte. Also offensichtlich haben auch andere Leute etwas bewusst missinterpretiert und nicht nur die Oppositionsparteien. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Rosenkranz: Über welchen Dienst haben Sie denn mitgehört?)
Herr Kollege Rosenkranz, es war schon der Bundeskanzler, oder? (Abg. Rosenkranz: Über welchen Dienst haben Sie denn beim Telefonat mitgehört? Das wäre interessant!) – Über welchen Dienst ich beim Telefonat mitgehört habe? – Herr Kollege Rosenkranz, es sind Ihre Partei und die ÖVP, die grenzenlose Freude daran haben, die Bürgerinnen und Bürger in Österreich zu überwachen. Ich habe keine Freude daran. Wenn jemand mithört, dann Sie oder der Herr Innenminister selbst. (Abg. Rosenkranz: Na, eben nicht!) In dem Fall war das nicht notwendig, weil er dabeigesessen ist.
Fakt ist, es gibt hier offensichtlich kein Missverständnis, und wenn es eines gab, dann lag das gleiche Missverständnis beim Bundeskanzler vor, und es ist richtig, dass wir hier und jetzt endlich einmal klären, wie der Innenminister dazu steht. (Beifall bei den NEOS.)
Der Herr Bundeskanzler hat gesagt, er will eine sachliche Diskussion zu dem Thema führen. Ich freue mich an und für sich über sachliche Diskussionen, ich tue mir dann ein bisschen schwer, wenn wir uns dahinter anschauen, was denn hier offenbar vielleicht auch nur missverstanden wurde. Zumindest in meiner Interpretation war es sehr klar: Der Innenminister hat gesagt, dass sich der Rechtsstaat unter Umständen selbst im Wege steht, der Innenminister hat, ja, im Fall von Asylwerbern quasi einmal infrage gestellt, ob denn gewisse Rechte, die vor langer Zeit ausgemacht wurden – in komischen Konstrukten, hat er gemeint, und eventuell auch falsch interpretiert, wie Klubobmann Gudenus das manchmal sieht –, noch zeitgemäß sind.
Da geht es ja nicht nur um diesen Einzelfall, und erstens, Herr Vizekanzler, gibt es ja jetzt schon die Möglichkeit, dass man straffällig gewordene Asylwerber ab gewissen Straftaten – da haben Sie recht, Sie haben gesagt, schwere - - (Abg. Gudenus: Ja, wenn das Opfer tot ist, wird abgeschoben!) – Herr Kollege Gudenus, der Herr Vizekanzler hat explizit von schweren Straftaten gesprochen. (Vizekanzler Strache: Bei schweren Straftaten wie Mord!) – Das ist vollkommen richtig, ja, darunter geht es nicht. Ich glaube auch, dass wir ernsthaft darüber diskutieren müssen, und das ist auch das, was wir auf europäischer Ebene diskutieren müssen, weil es momentan dort geregelt ist. (Abg. Rosenkranz: Genau! Das hat Kickl bereits Mitte 2018 begonnen!)
Herr Kollege Rosenkranz, was der Innenminister gemacht hat, war eben nicht das. (Abg. Belakowitsch: Doch, das hat er schon gemacht!) Er hat gesagt, der Rechtsstaat steht sich selbst im Wege, und es gibt einen massiven Unterschied zwischen dem, ob man politisch darüber diskutiert, dass man die Statusrichtlinie ändert, oder ob man sagt, dass sich der Rechtsstaat selbst im Wege steht. Das sollten gerade Sie als Jurist eigentlich auch verstehen. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Rosenkranz: Und Sie sollten richtig zitieren! Das ist immer das Problem!) – Ich schreibe leider Gottes nicht alle Zitate des Innenministers mit und nehme sie hier mit nach vorne, das ist auch nicht notwendig. (Abg. Rosenkranz: Nein, nein, da braucht man nur beim ORF ...! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Der Punkt ist: Wenn man die Grundrechte, auch über so einen Beispielfall, de facto infrage stellt, dann geht es ja auch um meine Grundrechte und die Grundrechte von acht Millionen Bürgerinnen und Bürgern in Österreich. Da geht es um das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, da geht es um das Grundrecht des Rechts auf Privatleben und so weiter und so fort – alle Grundrechte von acht Millionen Österreicherinnen und Österreichern, und genau die wollen wir auch entsprechend schützen.
Kollege Gerstl hat gemeint – darauf muss ich noch eingehen –, die Opposition wirft der Regierung nie vor, dass sie etwas Verfassungswidriges macht, und deswegen verstehen sie das nicht. – Ich habe nur kurz „Scherak“ und „verfassungswidrig“ gegoogelt: Ich glaube, ich habe im letzten Dreivierteljahr der Bundesregierung fünfmal vorgeworfen, dass sie verfassungswidrige Dinge macht. (Ruf bei der FPÖ: Guinness-Buch!) Wir erinnern uns an das Überwachungspaket mit dem Bundestrojaner, wir erinnern uns an die Diskussion um die Ehe für alle, wo der Verfassungsgerichtshof etwas als verfassungswidrig aufgehoben hat – Ihre Idee war übrigens, das danach in den Verfassungsrang zu heben. – So viel wiederum zum Umgang mit der österreichischen Verfassung.
Wir erinnern uns an die Fluggastdatenspeicherung, die höchstwahrscheinlich wiederum verfassungswidrig ist, und wir erinnern uns an Ihr komisches Konstrukt mit dem Sozialversicherungsrecht, als Sie der Sozialministerin quasi einmal irgendwelche Vorbereitungshandlungen erlauben wollten, ohne dass es ein entsprechendes Recht gibt. Also ich glaube, wir werfen der Bundesregierung zu Recht sehr oft vor, dass sie verfassungswidrige Dinge macht. (Abg. Rosenkranz: Und noch öfter unberechtigt!) – Ich glaube nicht, dass es öfter unberechtigt ist, Herr Rosenkranz. (Abg. Rosenkranz: Sie brauchen nur zählen! Sie brauchen nur nachgoogeln!) – Ich erinnere mich, Sie waren das beim letzten Mal, der auch das Staatsschutzgesetz vor den Verfassungsgerichtshof gebracht hat. – Leider Gottes ist dort entschieden worden, dass es nicht entsprechend verfassungswidrig ist. (Abg. Rosenkranz: Also war es offensichtlich verfassungskonform!)
Ein letzter Punkt, der mir sehr wichtig ist – Kollege Amon ist heute leider nicht da, er ist entschuldigt –: Kollege Amon hat, glaube ich, vor ein paar Monaten in Richtung Innenminister gesagt: Herr Innenminister, Vertrauen erschöpft sich dadurch, dass man es in Anspruch nimmt.
Meine Frage, insbesondere an die ÖVP, lautet, wie viel Vertrauen der Innenminister aus Ihrer Sicht noch in Anspruch nehmen kann. – Ich glaube, dieses Vertrauen sollte schon längst weg sein. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
17.14
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jan Krainer. – Bitte.