Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zu den Abstimmungen über Tagesordnungspunkt 16.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend 2. Dienstrechts-Novelle 2019 samt Titel und Eingang in 675 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 675 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Ermöglichung des Zugangs zur Schwer­arbeiterregelung für Justizwachebeamte“.

Wer sich dieser Entschließung anschließt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 89)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert, Mag. Ofenauer, Lueger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufhebung der Bezugskürzung während der vorläufigen Suspendierung“.

Jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag die Zustimmung erteilen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Entschließungsantrag ist mit Mehr­heit angenommen. (E 90)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Entwurf betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 676 der Beilagen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zu­stimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.