Sitzung des Finanzausschusses
Dienstag, 22. Juni 2021, 15.30 Uhr
Großer Redoutensaal
Tagesordnung
1.) |
Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2021) erlassen und das Bundesschatzscheingesetz geändert wird (891 d.B.) |
2.) |
Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 und das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert werden (948 d.B.) |
3.) |
Antrag der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fristverlängerung für die Beantragung der Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (1744/A(E)) |
4.) |
Antrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Managerboni und Aktionärsausschüttungen bei Verlustrückträgen (814/A(E)) |
5.) |
Antrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer Stiftung zur Firmen- und Arbeitsplatzrettung (921/A(E)) |
6.) |
Antrag der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mobilisierung von privaten Mitteln für Bildung (1004/A(E)) (Wiederaufnahme der am 22. Februar 2021 vertagten Verhandlungen) |
7.) |
Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreich braucht endlich ein Wagniskapitalfonds-Gesetz (1412/A(E)) (Wiederaufnahme der am 11. Mai 2021 vertagten Verhandlungen) |
8.) |
Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reformpaket Eigenkapital: mehr Spielraum und Resilienz für österreichische Unternehmen (1616/A(E)) |
9.) |
Antrag der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlustkompensation: einfach, einheitlich und transparent (1606/A(E)) |
10.) |
Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz genehmigt wird, erlassen wird und das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird (1778/A) |
Wien, 2021 06 22
|
Obmann |
____________________________________________________________________________
Aviso
Es ist in Aussicht genommen, die Tagesordnungspunkte 2 und 3 sowie 7 und 8 jeweils unter einem zu verhandeln.