14.07

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Das Ziel, das wir hier verfolgen und das wir eigentlich seit mittlerweile 15 Monaten immer wieder verfolgen, ist, ständig Anpassungen zu treffen.

Das Ziel ist, dass möglichst wenige Menschen gleichzeitig so schwer krank werden, dass sie medizinische Behandlung brauchen, die wir insgesamt nicht leisten können. Das ist das Ziel, weshalb wir seit 15 Monaten diese Maßnahmen ergreifen, und es muss ständig nachjustiert werden, weil es eine extrem dynamische Situation ist.

Unsere Verfassung ermöglicht es uns, Grund- und Freiheitsrechte so weit einzuschrän­ken, wie es notwendig ist, um andere – in diesem Moment schwerer zu gewichtende – Rechte besser zu schützen. Da aber nicht immer gleich ist, welche Rechte gerade wie weit eingeschränkt werden können und müssen, müssen wir das ständig nachjustieren, und das machen wir auch heute wieder.

Heute treffen wir eine erneute Feinabstimmung, denn wir wissen mehr und haben mehr Mittel, um einzugreifen und nachzujustieren. Wir wissen immer noch, dass die Kontakte zwischen Menschen die Übertragung des Virus ermöglichen, und zwar zwischen Men­schen, die nicht wissen, ob sie ansteckend sind beziehungsweise ob sie geschützt sind.

Wir wissen auch, dass Menschen, die negativ getestet sind, höchstwahrscheinlich nicht ansteckend sind. Wir wissen auch, dass Menschen, die Antikörper haben, sich höchst­wahrscheinlich nicht infizieren können, höchstwahrscheinlich nicht schwer erkranken und höchstwahrscheinlich das Virus nicht weiterverbreiten können. Das heißt also, dass Kontakte zwischen diesen Menschen möglich sein müssen, die dürfen dann im Zusam­menhang mit dieser Abwägung nicht eingeschränkt werden.

Wir stehen heute wieder hier, weil wir genau das möglich machen. Wir machen mit dieser Änderung eine Feinjustierung möglich. Dabei geht es in erster Linie nicht darum, dass wir das Recht der Einzelnen verfestigen, auf den Sportplatz, zur Friseurin, ins Kino oder ins Gasthaus zu gehen. Es geht in erster Linie darum, dass alle, die diese Sportplätze, Friseurgeschäfte, Gasthäuser und Kinos betreiben, sie wieder öffnen können, dass sie wieder ihrem Beruf nachgehen können, dass sie wieder Einkommen erzielen können und dass die Gesellschaft sich wieder in Richtung eines normalen Wirtschaftens, eines normalen Miteinanders bewegt. Deshalb ist es so wichtig, dass jene Kontakte, die nicht gefährlich sind, die kein oder kaum ein Ansteckungsrisiko in sich tragen, zugelassen werden.

Das können wir, indem wir Menschen testen, indem wir Bescheinigungen für jene aus­stellen, die Antikörper in sich tragen und daher nicht ansteckend sind, und das können wir, indem wir eine Möglichkeit schaffen, wie diese Menschen das auch nachweisen und herzeigen können. So können wir möglichst viel wieder öffnen, so können wir möglichst schnell zu einem normalen Leben zurückkehren, und nur so werden wir unserer Ver­pflichtung gerecht, diese Interessenabwägung zwischen unterschiedlichen geschützten, verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten ständig vorzunehmen, ständig zu über­prüfen und immer wieder auf die Seite von möglichst viel Freiheit zu kommen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

14.10

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belako­witsch. – Bitte.