14.43

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Kollege Kucher hat vorhin sehr eindrucksvoll etwas aufgezeigt, was, glaube ich, rund um diese Debatte bisher zu kurz gekommen ist, nämlich dass es in der ganzen Debatte nach wie vor um ein Luft­schloss geht, weil noch sehr wenig bis nichts da ist. Das ist etwas, was wir über die letzten Monate eigentlich bei allen Digitalisierungsprojekten der Bundesregierung gese­hen haben. Wenn wir uns anschauen, was passiert ist, dann sehen wir, dass das Einzi­ge, das immer im Vordergrund gestanden ist, ein PR-Event war, meistens eine große Pressekonferenz gespickt mit Inseraten. Es wurde viel Geld hineingepumpt, aber am Ende war eigentlich nichts da. Ich darf an einige Projekte erinnern, die so ähnlich begon­nen haben, und dann auf die Projekte eingehen, die nie stattgefunden haben, obwohl sie wichtig gewesen wären, um diese Pandemie einzudämmen.

Ich erinnere an das Kaufhaus Österreich. (Heiterkeit der Abg. Belakowitsch.) Ich glau­be, es ist mittlerweile in ganz Österreich ein Begriff. In der Genese waren das Harald Mahrer, Präsident der Präsidenten, und Frau Ministerin Schramböck, die sich hingestellt und gesagt haben: Wir haben eine Lösung für die Pandemie, und das ist das Kaufhaus Österreich. Alle Unternehmen werden boomen, Amazon hat am österreichischen Markt keine Chance mehr, und damit haben wir alle Probleme gelöst. – Das Problem war, es wurde zum Millionengrab, weil es eine Insellösung war, von Anfang an nicht konzipiert und einfach schlecht durchgedacht. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Fürst.)

Ich erinnere an die großartige Impfplattform, die wir in allen Bundesländern gemacht haben. Es ist schön und gut, dass wir Impfplattformen haben, auf denen man sich digital anmelden kann (Zwischenruf des Abg. Deimek), es wurde aber auf die Barrierefreiheit vergessen, es wurde darauf vergessen, Alternativen anzubieten. Jedes Bundesland hat es für sich gemacht, sodass sich der Österreicher nicht mehr auskennt, welche Plattform er nutzen soll, wo er sich eigentlich anmelden kann und wie dann die Termine zustande kommen – also Insellösungen.

Wir haben es bei der Testplattform gesehen. Diese wurde vom Bundeskanzler in einer Pressekonferenz großartig angekündigt, und was war dann? – Chaos im Ministerium, weil es schnell hat gehen müssen – der Bundeskanzler wollte ja mit seiner Ankündigung schnell wieder vorne mit dabei sein –, und dann wurden noch dazu die Daten gehackt. Gleich am ersten Tag gab es ein Datenleck, woraufhin da auch wieder einige Daten, nämlich Gesundheitsdaten, die besonders wertvoll sind, rausgespielt wurden.

Man sieht bei all diesen Projekten – die Zeit vergeht leider so schnell, dass ich gar nicht auf die anderen Pannen der Regierung in dieser Pandemie eingehen kann –, dass die Regierung eines nicht kann, und das ist Digitalisierung, das sehen wir immer wieder. (Beifall bei den NEOS.)

Da ich das Thema Datenschutz angesprochen habe, möchte ich noch einen Entschlie­ßungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Datenspeicherung ‚Grüner Pass‘“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird da­zu aufgefordert, bei einer Speicherung der Daten für den ‚Grünen Pass‘ bevorzugt diese Daten im System der ELGA GmbH abzulegen, um eine Nachvollziehbarkeit für Bür­ger_innen zu ermöglichen. Falls dies nicht möglich ist, müssen für Daten des ‚Grünen Passes‘ aber mindestens zu ELGA vergleichbare Sicherheitsstandards eingehalten wer­den.“

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Warum ist das so wichtig? Nur ganz kurz: Weil genau das das Problem ist, wenn man eine undurchdachte Lösung präsentiert! Das ist der dritte Versuch des Gesundheitsmi­nisteriums, uns hier so etwas zu präsentieren, und es ist nach wie vor nichts da. Genau diese Sicherheit für die Daten brauchen wir bei all diesen Modellen, am besten auf euro­päischer Ebene eine gemeinsame europäische Lösung, damit die Bundesregierung da ihre Finger nicht im Spiel hat, denn diese Bundesregierung kann weder Digitalisierung noch Pandemiebekämpfung. (Beifall bei den NEOS.)

14.46

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Datenspeicherung "Grüner Pass"

eingebracht im Zuge der Debatte in der 101. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1466/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden - TOP1

Die Novellierung des COVID-19-Maßnahmengesetzes legt erste Schritte für einen "Grü­nen Pass" fest und definiert, unter welchen Umständen negative Testnachweise vorge­wiesen werden müssen und was überprüfende Organe mit darin enthaltenen oder zum Persönlichkeitsnachweis nötigen Informationen machen dürfen. Unklar ist allerdings nach wie vor, wie die technische Plattform dafür aussieht. Des Weiteren ist eine Gleich­stellung zu negativ getesteten Personen vorgesehen, wenn

•           eine Schutzimpfung gegen COVID-19,

•           eine ärztliche Bestätigung über eine überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, ein          Nachweis gemäß §4 Abs 18 des Epidemiegesetzes 1950 oder eines Absonde­         rungsbescheides, der wegen einer Infektion des Bescheidadressaten mit SARS-         CoV-2 erlassen wurde, oder

•           ein durchgeführter Test, der das Vorhandensein von Antikörpern gegen eine In­  fektion mit SARS-CoV-2 bestätigt,

vorliegt. Unklar ist allerdings, wie diese gleichwertigen Nachweise erbracht werden sol­len. Für eine technische Umsetzung benötigt es hierfür mindestens die Schaffung von Schnittstellen zwischen den verschiedenen Systemen, in denen diese Daten abgelegt sind. Bis dato gibt es verschiedene Systeme, inwiefern diese miteinander kommunizie­ren können oder wie lange die Errichtung der nötigen Schnittstellen dauert, ist nicht klar. Unabhängig von der gewählten technischen Umsetzung, muss allerdings dafür gesorgt werden, dass ein für Gesundheitsdaten unumgänglicher Sicherheitsstandard eingehal­ten wird und jegliche Verwendung der nötigen Daten nachvollziehbar ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird da­zu aufgefordert, bei einer Speicherung der Daten für den "Grünen Pass" bevorzugt diese Daten im System der ELGA GmbH abzulegen, um eine Nachvollziehbarkeit für Bür­ger_innen zu ermöglichen. Falls dies nicht möglich ist, müssen für Daten des "Grünen Passes" aber mindestens zu ELGA vergleichbare Sicherheitsstandards eingehalten wer­den."

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Greiner. – Bitte.