Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Bevor wir in den Abstimmungsvorgang eintreten, darf ich fragen, ob wir abstimmen kön­nen. FPÖ? NEOS? Grüne? – Danke. Wir können zur Abstimmung kommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ha­fenecker, Leichtfried, Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Ver­trauens gegenüber dem Bundesminister für Finanzen“ gemäß Art. 74 Abs. 1 des Bun­des-Verfassungsgesetzes.

Für so einen Beschluss ist nach der Verfassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich. Diese ist unzweifelhaft gegeben, und daher bitte ich die Damen und Herren, die für diesen Misstrauensantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bun­deskanzler“ gemäß Art. 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Gleiche Vorgangsweise wie zuvor: Es braucht die Hälfte der Abgeordneten. (Unruhe im Saal.) – Darf ich um Ruhe während der Abstimmung ersuchen? – Danke.

Ein Zeichen ist erforderlich für den Misstrauensantrag. – Das ist nicht die Mehrheit, daher abgelehnt.