11.56

Abgeordnete Carina Reiter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Die Europäische Staatsan­waltschaft soll mit 1. Juni die operative Tätigkeit aufnehmen. Diese nun EU-weit tätige Behörde wird gegen grenzübergreifende Großkriminalität zulasten des EU-Haushaltes vorgehen.

Was heißt das also? – Die Europäische Staatsanwaltschaft kann als erste unabhängige und dezentrale Staatsanwaltschaft länderübergreifend gegen Straftäter vorgehen und bei Betrugsdelikten zulasten des EU-Haushaltes für Bestrafung sorgen. Gemeint sind Straftaten wie etwa Betrug und Korruption bei EU-Förderungen oder schwerer grenz­überschreitender Mehrwertsteuerbetrug. Diese Vergehen können untersucht, strafrecht­lich verfolgt und vor Gericht gebracht werden. Kurz gesagt, es geht darum, Steuergeld zu schützen.

Als plakatives Beispiel führt man gerne den Straßenbau an. Irgendwo in einem Mitglied­staat der Europäischen Union beantragt eine Kommune EU-Fördergeld für den Bau einer Straße und erhält dankenswerterweise die Mittel dazu. Was daran nicht so gut ist, ist: Die Straße wird nicht gebaut, aber das Steuergeld ist trotzdem weg.

Ein weiterer großer Punkt: Durch die Umgehung nationaler und europäischer Vorschrif­ten erbeuten organisierte kriminelle Banden Beträge in Milliardenhöhe. 2018 waren es etwa Beträge, die von den  nationalen Behörden gemeldet wurden, auf Kosten des EU-Haushaltes in der Höhe von 1,197 Milliarden Euro.

Die Zuständigkeit nationaler Behörden endet an den Landesgrenzen, und die Mittel zur Bekämpfung von grenzübergreifendem Finanzbetrug sind begrenzt. Durch die Europäi­sche Staatsanwaltschaft kann schnell gehandelt werden und langwierige Verfahren bei der justiziellen Zusammenarbeit fallen weg. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die Behörde gliedert sich in zwei Ebenen, in die Zentrale in Luxemburg und dezentral in 22 teilnehmenden Mitgliedstaaten. Wir betrachten es prinzipiell als sinnvoll, dass mit dieser Form der Zusammenarbeit die Behörden so aufgestellt sind, dass man einigerma­ßen gleiche Strafverfolgungen bei den vorweg genannten Delikten sicherstellen kann.

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, genannt Olaf, wird zudem weiterhin tätig sein, eine enge Abstimmung zwischen Olaf und der Europäischen Staatsanwaltschaft wird es geben. Die Zuständigkeiten wurden unter der Prämisse eines bestmöglichen Schutzes des EU-Haushaltes aufgeteilt. Eine gute länderübergreifende Zusammenarbeit ist in unser aller Interesse. Kriminalität hat viele Facetten und kennt bekannterweise keine Grenzen. Im Endeffekt geht es darum, dass wir das Steuergeld der europäischen Bürgerinnen und Bürger schützen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.59

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Ragger. – Bitte.