13.44

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für uns alle in Österreich ist es selbstverständlich, dass wir, wenn wir zu irgend­einer Tages- oder Nachtzeit wegen eines Unfalls oder einer akuten Erkrankung ein Spital aufsuchen, sofort kompetente ärztliche Hilfe erhalten. Wie ist das möglich, wie läuft das ab?

Das liegt an den sogenannten Journaldiensten. Unsere Ärztinnen und Ärzte – der heu­tige Antrag bezieht sich im Wesentlichen auf den ärztlichen Dienst – machen einerseits ihre Tätigkeit in einer regulären Tagesarbeitszeit, und dann bleibt ein Teil von ihnen als Dienstmannschaft im Spital und geht in den sogenannten Journaldienst über, der dann bis zum nächsten Tag in der Früh dauert.

Diese Journaldienste sind grundsätzlich so gedacht, dass man darin nicht dauernd tätig ist, aber jederzeit bereit ist, die Arbeit aufzunehmen, wenn ärztliche Arbeit gebraucht wird. Jetzt ist diese Beanspruchung auch durchaus unterschiedlich. Sie hängt von der Fachdisziplin, vom Krankenhausstandort, von der Dienstkategorie und natürlich auch vom Zufall ab – einmal ist sehr viel los, einmal vielleicht etwas weniger –, aber jede Stun­de im Krankenhaus, jede Stunde Anwesenheit zählt als Arbeitszeit, und das ist richtig so.

Seit 2015 gilt in Österreich die EU-Vorgabe, dass die Ärztinnen und Ärzte im Spital für bis zu 48 Stunden in der Woche derartiger Arbeit und Anwesenheit verpflichtet werden können. Das bedeutet jetzt – um sich das vorzustellen –, wenn jemand einen solchen Journaldienst am Montag und am Donnerstag macht, dann ergibt das in Summe 48 Stunden und eigentlich schon die durchschnittliche Wochenarbeitszeit.

Jetzt ermöglicht die EU aber auch, dass Ärztinnen und Ärzte freiwillig ein sogenanntes Opt-out machen können, das bedeutet eine vielleicht doch längere Anwesenheit im Spital. In Österreich sind derzeit bis zu 55 Stunden möglich, aber nur mit einer Betriebs­vereinbarung und der individuellen freiwilligen und jederzeit widerrufbaren Zustimmung der einzelnen Ärztin oder des einzelnen Arztes. Ein Teil unserer Kolleginnen und Kol­legen macht das, ein größerer Teil nimmt das nicht in Anspruch, sondern bleibt bei den 48 Stunden.

Was wir nun machen, ist, dass wir diese Möglichkeit von bis zu 55 Stunden noch einmal um vier Jahre verlängern; anschließend geht diese maximal mögliche Zeit für weitere drei Jahre auf 52 Stunden zurück. Es ist dabei ganz entscheidend, im Auge zu behalten, dass es um unser solidarisches Gesundheitssystem geht, und wenn wir daran denken, wie wichtig genau dieses ist, dann wird auch klar, dass wir hier einen außerordentlich ausgewogenen Vorschlag vorlegen, denn er ist nicht eindimensional an der einen oder der anderen Interessensseite orientiert, sondern er macht das, was wir gesellschaftlich brauchen, und das ist gut so.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle ein ganz großes Dankeschön an meine ärztlichen Berufskolleginnen und Berufskollegen sagen, die durch ihre Flexibilität in der Arbeit die Rund-um-die-Uhr-Versorgung in der Gesundheit für uns alle gewährleisten, und ich möchte in diesen Dank explizit alle Personen, die in den Ge­sundheitsberufen tätig sind, die immer sehr viel leisten, aber in den letzten Monaten besonders viel geleistet haben, sie alle möchte ich in diesen Dank einschließen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.48

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gerhard Kaniak. – Bitte.