15.30

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, eine sehr, sehr kurze Anfragebeantwortung, ein Satz aus zwei Teilsätzen. Die Frage war – und Sie haben es ja auch selbst schon gesagt –, ob man sich informiert hat. Wenn man sagt, man hat sich nicht informiert, dann ist damit an und für sich eine erschöpfende Antwort gegeben. Das ist eben so. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Jetzt kann man natürlich diskutieren: Was kann man noch aus dieser Anfrage machenNatürlich kann man da noch einiges daraus machen. Sie haben ja auch schon die Aussage im Untersuchungsausschuss zitiert, bei der ausgesagt wurde, dass der Herr Bundeskanzler sich beim Herrn Justizminister erkundigt habe. Ja eh, das ist – in dem Punkt gebe ich auch Kollegen Fürlinger vollkommen recht – ein normaler Vorgang und das muss natürlich auch so gemacht werden, dass man sich beim Bundesminister informiert. Also sollte das so gewesen sein, wäre es tatsächlich per se nichts Illegitimes, wenn man sich bei anderen Regierungsmitgliedern über Angelegenheiten erkundigt. (Zwischenrufe der Abgeordneten Eypeltauer und Loacker.)

Andererseits geht es natürlich schon auch um das Inhaltliche und darum, dass man da abwägen muss, dass man da wirklich genau aufpassen muss: Wo ist es gut, sich zu erkundigen? Wo muss man aufpassen, dass man nicht in irgendeiner Form den An­schein erweckt, eine Einflussnahme zu tätigen, dass man nicht irgendwie den Anschein erweckt, eine Voreingenommenheit oder gewisse Ausgänge mit einer Frage hervorrufen zu wollen? Das ist immer eine Abwägung im Einzelfall und das muss natürlich jeder und jede für sich selbst entscheiden: Wie mache ich das? Wo kann ich anfragen?

Wenn man wissen will, wie es gewesen ist – das ist heute auch schon gefallen –, und der eine sagt so, der andere sagt so, dann fragt man den, der in der Mitte gestanden ist. Dann muss man halt den ehemaligen Justizminister Moser befragen, was gewesen ist. Das ist jetzt an und für sich nicht das große Thema.

Ich möchte aber schon noch auf einen Halbsatz eingehen, der heute auch schon bei Vorrednern gefallen ist: Es ist legitim und durchaus angebracht und in manchen Sachen durchaus notwendig – natürlich! –, dass man sich in der Regierung gegenseitig auf dem Laufenden hält und informiert. Was aber nicht passieren sollte, ist, diese Anfragen nicht an die Regierungsmitglieder, sondern an die Beamten zu stellen. Das ist hier heute auch schon gefallen, und das geht natürlich nicht, weil man damit diese Beamten in Bedräng­nis bringt, weil man damit diese Beamten in eine Situation bringt, in der sie eigentlich nur zwischen zwei schlechten Alternativen entscheiden können.

Da möchte ich wirklich an alle von uns appellieren, dass wir solche Aktionen einfach unterlassen. (Abg. Hafenecker: Vielleicht sollen wir uns ...!) Deshalb, wie gesagt, möchte ich diese Debatte hier unabhängig und losgelöst – das möchte ich extra beto­nen –, losgelöst von dieser Anfrage und losgelöst von diesem Thema einfach dazu benutzen, zu sagen: Lassen wir solche Sachen, wir alle! Lassen wir die Beamten ihre Arbeit machen, lassen wir die Justiz in Ruhe ermitteln! Wir werden die Ergebnisse früh genug erfahren, aber um unser selbst willen, um nicht einen Anschein zu erwecken, den wir vielleicht gar nicht erwecken wollen: Lassen wir die Justiz in Ruhe arbeiten! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.35

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Eypeltauer. – Bitte.