16.23

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe ZuseherInnen zu Hause vor den Bildschirmen! Was die inhaltliche Seite des Ganzen betrifft, kann ich mich weitgehend meinen Vorred­nerinnen, insbesondere Frau Kollegin Steinacker, anschließen. Die Maßnahmen, die wir heute vorliegen haben, die gesetzgeberischer Eingriffe bedürfen, sind durchaus sinnvoll, und es ist sinnvoll, das alles noch einmal zu verlängern.

Ich hatte, da ich nach wie vor als Praktiker tätig bin, in den vergangenen Monaten aus­reichend Gelegenheit, den unmittelbaren Gerichtsbetrieb mitzuerleben, was es be­deutet, stundenlang mit Maske zu verhandeln. Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen und der Justizverwaltung und der Justiz ganz generell doch ein sehr großes Lob und auch einen großen Dank dafür aussprechen, wie die Herausforderungen für den Ge­richtsbetrieb im Zusammenhang mit dieser Pandemie bewältigt worden sind. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Es ist einerseits der ununterbrochene Anspruch da, dass Recht gesprochen werden muss, dass Konflikte gelöst werden müssen, da die Men­schen auf Entscheidungen warten. Andererseits galt es eben wirklich, den Anforderun­gen, die sich durch diese hoch ansteckende Krankheit ergeben haben, gerecht zu werden. Das hat die Justiz sehr gut gemeistert, und das verdient Anerkennung.

Was ich natürlich schon auch kritisch erwähnen muss, ist die Art und Weise, wie uns Mandataren die Entscheidungsgrundlagen zu Tagesordnungspunkt 7 zur Verfügung gestellt wurden. Das sollte wirklich nicht Schule machen. Wir haben die entsprechenden Unterlagen keine 24 Stunden vor Sitzungsbeginn erhalten. Das ändert aber nichts daran, dass diesen inhaltlich zuzustimmen ist.

Wenn wir davon reden und ins Auge fassen, einzelne Bestimmungen ins Dauerrecht zu übernehmen, so stehen wir dieser Initiative natürlich durchaus konstruktiv gegenüber. Allerdings wird es notwendig sein – und das ist auch eine Anregung an das Ministerium und an die Frau Bundesministerin –, dass wir die Maßnahmen und vieles, was da passiert ist, einer eingehenden Evaluierung unterziehen – wo hat der Gerichtsbetrieb besonders gut funktioniert, wo hat es geklemmt, wo war es schwierig? –, damit wir in jenen Bereichen, in denen man sagt, man kann weiterhin bedenkenlos im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs oder des Videotelefonats Distanzverhandlungen machen, das auch ermöglichen. Wir sollten aber nicht über das Ziel hinausschießen, weil betref­fend Wahrheitsfindung und Entscheidungsfindung die persönliche Anwesenheit natürlich grundsätzlich unerlässlich ist.

In diesem Sinne werden wir dem vorliegenden Gesetzespaket zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Gerstl.)

16.26

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Singer. – Bitte.