14.18

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Der grüne Pass ist uns oft versprochen worden, zuletzt für den 4. Juni, er kommt natürlich nicht. Jetzt hat man sich entschieden, den Leuten diesen QR-Code mit einem Brief nach Hause zu schicken. Das ist die Digitalisierung dieser Regierung: Wir verschicken Briefe.

Deswegen kommt heute ein Abänderungsantrag, damit man bis zum 30. Juni noch mehr Briefe verschicken kann – das ist schön. So viele Millionen Briefe, die kosten natürlich auch 3 Millionen Euro, das Geld ist wurscht, es ist eh abgeschafft. Briefe haben – im Vergleich dazu, dass jemand online abruft – einen Vorteil, man kann noch einen Begleit­brief des Herrn Ministers dazutun (Abg. Lausch: Ah!), in dem der Minister den Leuten einen schönen Sommer wünscht. (Oh-Rufe bei der FPÖ.) Das ist jetzt Parteiwerbung für Herrn Mückstein auf Kosten der Steuerzahler. So haben wir uns den grünen Anstand immer vorgestellt. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Mit diesen Gesetzen wird das Gratistesten jetzt auch auf die niedergelassenen Ärzte ausgedehnt. Man fragt sich: Warum erst jetzt? – Gut, man könnte sich nämlich noch andere Gedanken machen und ein bisschen weiter vorausschauen als in die nächste Woche: Wie lange soll denn das mit dem Gratistesten weitergehen? – Wenn wir die Menschen impfen und irgendwann jeder einen Impftermin gehabt hat, der einen wollte, muss man irgendwann sagen: Jetzt ist es dann mit der Gratistesterei vorbei, denn es könnte ja jeder eine Impfung haben! Ich glaube, da muss man ehrlich sein. Da jaulen natürlich einige auf (Abg. Wurm: Ja, ich!), weil das Testen ein tolles Geschäft für viele ist: für die Ärzte, für die Apotheker, fürs Rote Kreuz, für die Produzenten, die zur Familie gehören, für ganz viele. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Bei den Inzidenzzahlen, die wir jetzt haben, produzieren wir mit den Massentestungen aber nur noch eines, nämlich sehr viele falsch positive Ergebnisse.

Das muss man sich schon einmal vor Augen halten. Daher sollte man sich überlegen, wie lange es in dieser Form noch Sinn ergibt. Die Kosten dafür schießen in die Höhe. Wenn man sich nur die Screeningprogramme anschaut: Diese haben von Jänner bis März ungefähr 13 Millionen Euro in drei Monaten gekostet, und alleine im April waren es für die Screeningprogramme dann schon 23,5 Millionen Euro. Das ufert also aus. Man muss sich auch einmal überlegen, woher das Geld kommt, nämlich nicht aus den Ban­komaten, das muss irgendjemand irgendwann zahlen. Wirtschaftlich mit Geld umgehen kann diese Regierung aber nicht.

Es wurde auch ein Abänderungsantrag zum Thema Biosimilars eingereicht. Da geht es um die Frage der Erstattungsregel, wenn Biologika in ein Biosimilar kopiert werden. Was bekommt das Pharmaunternehmen von der Sozialversicherung für dieses Produkt be­zahlt?

Die Regelung wäre Ende des Jahres ausgelaufen. Meine Fraktion hat dazu im Aus­schuss einen Antrag eingereicht. Dort ist mir wortreich erklärt werden, dass der Antrag zu diesem Zeitpunkt total deplatziert sei und dass das alles jetzt gar nicht gehe, weil alles viel zu kompliziert sei und überhaupt noch viel länger verhandelt werden müsse. Jetzt aber hat man offensichtlich gesehen: Ups, es geht doch nicht, und gestern um halb neun ist dann der Abänderungsantrag mit dem Inhalt, dass die Erstattungsregel für Biosimi­lars, mit der sich die Sozialversicherung jedes Jahr mehrere Millionen Euro erspart, ver­längert wird, eingelangt. – Danke dafür, das hätte man auch ohne kurzfristigen Abände­rungsantrag haben können.

Die Regierung hat bekannt gegeben, dass es in 14 Tagen wieder zu Lockerungen kommt. Jetzt frage ich mich: Wenn die Inzidenzzahlen niedrig sind und wir wissen, wir können die Nachtgastro aufmachen, wissen, wir geben den jungen Leuten das Leben wieder zurück, warum dann nicht jetzt, sondern in 14 Tagen? Das kann niemand verste­hen. Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sperr­stunde abschaffen und Nachtgastro ermöglichen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die psychische Belastungssituation der Jugend­lichen sowie die schwere Betroffenheit der Nachtgastronomie entsprechend zu berück­sichtigen, die für Mitternacht geltende Sperrstunde zu streichen und eine Öffnung der Nachtgastronomie unter Einhaltung der 3G-Regeln und der Beachtung von Sicher­heitskonzepten durchzuführen.“

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Wie gesagt: Gleich und nicht in 14 Tagen. (Beifall bei den NEOS.)

14.22

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kolle­gen

betreffend Sperrstunde abschaffen und Nachtgastro ermöglichen

eingebracht im Zuge der Debatte in der 113. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1662/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz, das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19- Maßnah­mengesetz geändert werden (883 d.B.) - TOP 14

Die Covid-Pandemie brachte vor allem für Jugendliche eine massive Belastung der psy­chischen Gesundheit mit sich. Eine "normale Jugendzeit" war verunmöglicht und die so­zialen Kontakte mussten auf ein Mindestmaß reduziert werden, obwohl diese gerade in diesem Lebensabschnitt von großer Wichtigkeit sind. Bei der "Generation Corona" hatte dies zahlreiche psychische Probleme zur Folge. Auch den Feiern am Karlspatz in Wien wurde vonseiten der Polizei eine Abfuhr erteilt.

Aufgrund der jüngsten Entwicklungen in der Covid-Pandemie steigt in der Bevölkerung die Hoffnung zur Rückkehr in ein normales Leben. Mit der steigenden Durchimpfungs­rate und den sinkenden Infektionszahlen können laufend neue Öffnungsschritte ange­kündigt und umgesetzt werden. Von diesen Öffnungsschritten sind so gut wie alle Be­reiche umfasst, für die vor allem für die Jugend so wichtige Nachtgastronomie heißt es jedoch weiterhin abwarten, eine Öffnung ist derzeit nicht in Sicht.

Fest steht: vor allem die Jugend braucht die Möglichkeit, wieder feiern zu können. Es macht mehr Sinn und ist sicherer, wenn das durch die 3G-Regeln abgesichert in Lokalen passiert. Damit werden Eskalationen wie jene am Karlsplatz auch unwahrscheinlicher. Deshalb muss die Sperrstunde, die jetzt auf Mitternacht verschoben wurde, ganz fallen. Die Nachtgastronomie, die ganz besonders von den behördlichen Schließungen betrof­fen war, soll mit 3G-Regeln endlich wieder aufsperren können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die psychische Belastungssituation der Jugend­lichen sowie die schwere Betroffenheit der Nachtgastronomie entsprechend zu berück­sichtigen, die für Mitternacht geltende Sperrstunde zu streichen und eine Öffnung der Nachtgastronomie unter Einhaltung der 3G-Regeln und der Beachtung von Sicherheits­konzepten durchzuführen.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Dr. Werner Saxinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.