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Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! (Zwi­schenrufe bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und FPÖ.) – Ja, ich beeile mich! Für die lieben Kolleginnen und Kollegen, die Fußball schauen wollen, ganz schnell: Wir NEOS haben schon öfter versucht, die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft auszuweiten. Wir freuen uns demgemäß über diesen Antrag und sind dabei. Wichtig wäre uns nur, dass da eine Volksanwaltschaft tätig wird, die auch wirklich unabhängig und kompetent ist.

Ich bedanke mich sehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volksanwaltschaft, die tolle Arbeit leisten. Es gibt aber ein grundsätzliches Problem: Wie unabhängig sind die Volksanwälte? Es wurden nach der Bundesverfassung – wie es dort vorgesehen ist – wieder parteipolitische Bestellungen vorgenommen. Klar ist aus den Lebensläufen der drei Herren – leider drei Herren –, die jetzt Volksanwälte sind, dass es sich bei ihnen nicht um die besten, kompetentesten Menschenrechtler aus Österreich handelt, sondern um solche, die in ihrem Lebenslauf ein ziemliches Naheverhältnis zu jeweils der Partei aufweisen, die sie nominiert hat. Dementsprechend gilt es, den Bestellvorgang transpa­renter zu gestalten, um vielleicht einmal in Zukunft die Kompetentesten zu Volksanwäl­ten zu machen. (Beifall bei den NEOS.)

Da das im Moment nicht so ist, genießt die Volksanwaltschaft laut Akkreditierungsko­mitee Ganhri nur B-Status. Es gab die Kritik von zwölf und mehr Staaten beim Universal Periodic Review, dass Österreich den Bestellmodus ändern muss. Es gehören externe Experten eingebunden. Wir fordern, dass wir uns da einem selbstkritischen Prozess un­terziehen. Wir sind da gerne mit dabei. Als Legislative sollten wir uns einen Bestellpro­zess der Volksanwälte überlegen, der nicht so parteipolitisch ist wie zurzeit und mehr Kompetenz Einzug halten lässt. – Schönes Spiel! (Beifall bei den NEOS und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

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