Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann darf ich vorab fragen, ob wir abstimmen können: SPÖ? Grüne? NEOS? FPÖ?

Somit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 939 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Scherak, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungs­antrag eingebracht.

Daher darf ich zuerst über den erwähnten Abänderungsantrag und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zum Abänderungsantrag des Kollegen Scherak betreffend Artikel 3.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fas­sung der Regierungsvorlage.

Ich darf diejenigen, die dafür sind, um ein dementsprechendes Zeichen bitten. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Wer dafür ist, wird ebenfalls um ein Zeichen gebeten. – Das ist die Mehrheit.

Dritte Lesung: Wer in dritter Lesung dafür ist, den bitte ich, dies auch dementsprechend kundzutun. – Das ist das gleiche Abstimmungsverhalten. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Ich danke dem Herrn Vizekanzler für seine Anwesenheit.