17.15

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Mi­nister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hau­se vor den Bildschirmen! Es ist immer wieder erstaunlich - - (Abg. Belakowitsch: Jetzt sagen Sie nichts dazu! Sprachlos sind Sie!) – Ja, da kann man nur mehr sprachlos sein, weil es in der Welt der FPÖ immer noch keine Pandemie gibt, auch nach 17 Monaten nicht. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Es ist eigentlich jedes Mal das gleiche Ritual: Kollegin Belakowitsch geht hinaus (neuerli­cher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), Kollegin Belakowitsch schmeißt mit irgend­welchen Halbwahrheiten (Abg. Wurm: Wahrheiten! Wahrheiten!) oder nicht nachweis­baren Dingen – keinen Evidenzen – herum (Abg. Belakowitsch: Wahrheiten, keine Halbwahrheiten!), geht wieder rein, und dann muss man das Ganze wiederholt einfan­gen. Das sind wir aber schon gewöhnt, das ist ja seit bald 17 Monaten nichts Neues in diesem Hohes Haus, leider Gottes! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Kommen wir zum eigentlichen Thema, kommen wir zu dem, um was es bei diesen Ta­gesordnungspunkten geht (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch) – auch diesen Satz kenne ich in der Zwischenzeit schon zur Genüge, weil ich meistens, wenn ich nach Kol­legin Belakowitsch rausgehe, immer wieder erst einmal zur Sache kommen muss! In diesem Fall geht es hier heute zum einen um Anpassungen im grünen Pass. Es geht darum, dass jene, die bereits genesen sind und den einen Stich, diese Boosterimpfung, haben, dementsprechend abgebildet werden, damit sie dann nicht nach drei Monaten plötzlich durchrutschen und es plötzlich heißt: Na ja, du hast ja nur eine Boosterimpfung, und deswegen könntest du im Endeffekt nicht mehr die Reisefreiheit haben! – Das wer­den wir hier heute reparieren.

Wir werden Planungssicherheit für Veranstaltungen über 500 Teilnehmerinnen und Teil­nehmer herbeiführen, indem wir die entsprechende Verordnung von vier auf zwölf Wo­chen Gültigkeit verlängern. Wir novellieren das Zweckzuschussgesetz, damit Aufwands­entschädigungen in den Impf- und Teststraßen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für diese vielen, vielen Freiwilligen, die dort mithelfen, auch weiterhin, bis Ende Okto­ber 2021, abgabenfrei bleiben. Dazu möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird (1009 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das COVID-19-Zweckzuschussgesetz, BGBl. I Nr. 63/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 113/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 Z 6 wird das Wort „September“ durch das Wort „Oktober“ ersetzt.

2. Dem § 1b wird folgender Abs. 4 angefügt.

„(4) § 1a Z 5 ist auch auf Aufwandsentschädigungen, die von den Ländern und Gemein­den an nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen für ihren Einsatz bei Impf­stellen gewährt werden, anzuwenden.“

3. § 4 wird folgender Abs. 10 angefügt:

„(10) § 1 Abs. 1 Z 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. § 1b Abs. 4 in der Fassung des BGBl. I Nr. XXX/2021 tritt rückwirkend am 1. Juli 2021 in Kraft und tritt mit Ablauf des 30. Sep­tember 2021 außer Kraft.“

*****

Wie gesagt, es geht eben darum, den vielen, vielen Ehrenamtlichen und Freiwilligen dementsprechende Unterstützung gewähren zu können, und das ohne eine steuerliche Belastung. Warum machen wir das? – Weil wir wahrscheinlich im Oktober trotzdem wei­terhin noch Impfstraßen und Teststraßen brauchen, weil wir auch weiterhin ein großes Angebot brauchen.

Ich glaube, es ist in der Zwischenzeit halbwegs angekommen – auch hier herinnen hof­fentlich, außer halt bei den Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ –, dass das, was uns momentan am besten weiterhilft, die Impfung ist, nämlich beide Stiche für diejenigen, die noch nicht Genesene sind, sondern wirklich alleine die Impfung als Immunschutz brau­chen. Ich kann nur nochmals darauf hinweisen: Bitte, liebe Bevölkerung, bitte, liebe Men­schen in diesem Land, nehmt die Impfangebote wahr, geht impfen! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Auch an die Kolleginnen und Kollegen hier im Saal, insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ: Bitte geht impfen! Nutzt dieses Angebot! Seid Vorbilder! (Zwischenruf bei der FPÖ.) So können wir gemeinsam diese Pandemie wirklich überwin­den. Das wäre Solidarität, aber die bekommen wir leider nicht von Ihnen. (Zwischenruf des Abg. Angerer.) Wir bekommen von Ihnen nur Angstmache, Schlechtmachen, und im Endeffekt geht es Ihnen nur darum, hier jedes Mal wieder billiges, populistisches Kleingeld herauszuschlagen. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Ich weiß schon, jetzt geht gleich wieder die Kollegin hier heraus und behauptet genau das Gegenteil; aber noch einmal: Das, was wirklich hilft, ist die Impfung – beide Impfun­gen! (Abg. Belakowitsch: ... tatsächliche Berichtigung!) Bitte, liebe Kolleginnen und Kol­legen, nehmen Sie diese wahr! Auch die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ sollten sich impfen lassen, das würde uns allen etwas mehr Schutz gewähren. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

17.20

Präsidentin Doris Bures: Der gesamtändernde Abänderungsantrag ist ordnungsge­mäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch zu Wort gemeldet. – Bitte.