17.40

Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Gesundheitsminister! Herr Arbeitsminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, das war jetzt eine kurze Lehrstunde aus dem Mund von Gerhard Kaniak, seines Zeichens Apotheker und sicher sehr wissend in Bezug auf diese Materie. Nur eines verstehe ich nicht, Gerhard: Ihr seid grundsätzlich einmal gegen das Testen, so hätte ich das zumindest in den letzten 17 Monaten verstanden. (Abg. Deimek: Da hast du nicht aufgepasst!) Warum bist du ausgerechnet für Antikörpertests? Da wird doch in euren Augen der Mensch verletzt, oder sehe ich das falsch? Lassen wir da die Kirche wirklich im Dorf! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich glaube, dass der Weg, den wir in den letzten 17 Monaten gegangen sind, durchwegs dazu geeignet ist, dass wir mit Optimismus in den Sommer gehen können. Ich war in den letzten zwei Wochen in Österreich unterwegs und habe sehr viele Institutionen und sehr viele Vereine besucht, von Vereinen für Gewaltschutz und ‑prävention über die Med-Uni bis hin zu Landeskrankenhäusern et cetera. Was dort schon sehr deutlich zu merken war, war eine große Erleichterung, dass es diese Öffnungsschritte gegeben hat.

Es hat sie gegeben, weil sich sehr viele – leider Gottes nicht alle – vernünftigerweise an die Maßnahmen gehalten haben. Dazu gehören auch Masken, das haben wir in den 17 Monaten wirklich gelernt. Wer das bis jetzt nicht begriffen hat, dem kann man leider auch nicht mehr helfen. Das sind genau die, die daran zweifeln, dass Impfungen helfen, obwohl es die Expertenmeinungen gibt, obwohl es die EMA gibt, obwohl es das Natio­nale Impfgremium gibt, das Empfehlungen ausspricht. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Natürlich gibt es auch einen Prozentsatz derer, bei denen der Impfschutz nicht eintritt, aber das ist ja für euch eh kein Thema, ihr lasst euch eh nicht impfen, also was soll’s! Wir lassen uns impfen, ergo vertrauen wir darauf, dass die Impfung auch tatsächlich schützt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Worum geht es denn eigentlich? – Es geht darum, dass wir die Maßnahmen Schritt für Schritt überprüfen – das haben wir bis jetzt getan und werden wir auch in Zukunft tun –, evaluieren und weitere Schritte setzen. Das, was diesen Sommer grundsätzlich vom ver­gangenen unterscheidet, ist die Impfung: Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto besser ist auch der Schutz für alle anderen – und da geht es schlicht und ergreifend um Solidarität. Das ist offensichtlich ein Fremdwort für die FPÖ. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wenn wir uns schützen und uns impfen lassen, dann schützen wir auch unser Gegen­über, und da geht es nicht nur um uns Erwachsene, da geht es selbstverständlich auch um unsere Kinder und Enkelkinder, die wir dadurch schützen, dass wir das Virus nicht weitertragen. – Da verstehe ich eure Logik bei Gott nicht.

Ich komme jetzt zu einem anderen Punkt, nämlich zu den Aufwandsentschädigungen für die Freiwilligen. Ja, wir werden die Teststraßen und Impfstraßen weiter brauchen, und ja, wir sind sehr froh darüber, dass viele Menschen sich bereit erklärt haben, dort für die Allgemeinheit zu arbeiten, und deshalb wollen wir die Aufwandsentschädigungen weiter­hin bis zu einer Höhe von knapp über 1 000 Euro sozialversicherungsfrei belassen.

Jetzt bringe ich den Abänderungsantrag noch einmal vollständig ein:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das COVID-19-Zweckzuschussgesetz, BGBl. I Nr. 63/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 113/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 Z 6 wird das Wort „September“ durch das Wort „Oktober“ ersetzt.

2. Dem § 1b wird folgender Abs. 4 angefügt.

„(4) § 1a Z 5 ist auch auf Aufwandsentschädigungen, die von den Ländern und Gemein­den an nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen für ihren Einsatz bei Impfstel­len gewährt werden, anzuwenden.“

3. § 4 wird folgender Abs. 10 angefügt:

„(10) § 1 Abs. 1 Z 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. § 1b Abs. 4 in der Fassung des BGBl. I Nr. XXX/2021 tritt rückwirkend am 1. Juli 2021 in Kraft und tritt mit Ablauf des 30. Sep­tember 2021 außer Kraft.“

*****

Ich möchte mich bei all jenen bedanken, die diesen Weg der Vernunft und des Au­genmaßes in den letzten 17 Monaten mit uns gegangen sind. Wir alle freuen uns wieder auf einen Sommer mit Festen, mit Festivals, mit Kultur, mit Sport, mit Partys, darauf, Freunde zu treffen, auf Familientreffen und alles, was dazugehört. Bleiben wir vernünftig, aber seien wir nicht ängstlich, denn ich glaube, wenn sich weiterhin so viele Menschen entscheiden, sich impfen zu lassen – und darauf hoffe ich inständig –, dann stehen uns ein guter Sommer und auch ein guter Herbst und Winter bevor. – Vielen herzlichen Dank allen, die das mittragen! Ich wünsche allen einen erholsamen und gesunden Sommer! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

17.45

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird (1009 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das COVID-19-Zweckzuschussgesetz, BGBl. I Nr. 63/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 113/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 Z 6 wird das Wort „September“ durch das Wort „Oktober“ ersetzt.

2. Dem § 1b wird folgender Abs. 4 angefügt.

„(4) § 1a Z 5 ist auch auf Aufwandsentschädigungen, die von den Ländern und Ge­meinden an nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen für ihren Einsatz bei Impfstellen gewährt werden, anzuwenden.“

3. § 4 wird folgender Abs. 10 angefügt:

„(10) § 1 Abs. 1 Z 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2021 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. § 1b Abs. 4 in der Fassung des BGBl. I Nr. XXX/2021 tritt rückwirkend am 1. Juli 2021 in Kraft und tritt mit Ablauf des 30. Sep­tember 2021 außer Kraft.“

Begründung

§ 1 Abs. 1 Z 6 COVID-19-Zweckzuschussgesetz ordnet den Kostenersatz durch den Bund für den administrativen Aufwand der Länder im Zusammenhang mit nach § 5 des Epidemiegesetzes 1950 angeordneten Testungen an. Diese Regelung über den Zweck­zuschuss an die Länder läuft nach der geltenden Fassung mit Ende September 2021 aus. Da damit gerechnet werden muss, dass derartige Testungen auch weiterhin ange­ordnet werden müssen, soll durch die beantragte Änderung der zeitliche Geltungsbe­reich des § 1 Abs. 1 Z 6 bis Ende Oktober 2021 ausgedehnt werden.

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Präsidentin Doris Bures: Der soeben verlesene Abänderungsantrag musste aufgrund eines Formalfehlers erneut eingebracht werden. Er ist jetzt korrekt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Jetzt hat sich Herr Bundesminister Wolfgang Mückstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.