21.58

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­te Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Tagesordnungs­punkt geht es um die Umsetzung von zwei EU-Richtlinien: der Digitale-Inhalte-Richtlinie und der Warenkaufrichtlinie. Beide werden jetzt in einem neuen Gesetz, im Verbraucher­gewährleistungsgesetz, und im Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz neu defi­niert und umgesetzt.

Eigentlich wäre es eine riesige Chance, mit dieser Umsetzung oder mit diesem Umset­zungsgesetz neue Regelungen im Verbraucherrecht zu schaffen. Nur kann ich Ihnen, Frau Bundesministerin, in diesem Fall leider nicht Mut zugestehen. Ich bin überzeugt davon, dass diesmal viel mehr möglich gewesen wäre und Sie eigentlich nur – vielleicht auch aufgrund der möglichen baldigen Sanktionen wegen Nichtumsetzung der EU-Richtlinien – eine rasche, pflichtgemäße Erledigung erfüllt haben. Es fehlt aber inhaltlich sehr viel. Das sage nicht nur ich, sondern das sagen alle Verbraucherorganisationen. Es geht konkret darum, dass Sie in diesem Fall wirklich verabsäumt haben, wesentliche Gewährleistungsregelungen umzusetzen.

Derzeit sind bei wichtigen Verbraucherorganisationen wie dem VKI ein Drittel aller Be­schwerdefälle Gewährleistungsfälle. Bei der Arbeiterkammer sind es rund 40 000 Fälle pro Jahr, in denen Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Bereich der Gewährleistungsansprüche vorliegen. Diese Ansprüche hätten eine Rechtfertigung gehabt, zu sagen: Man regelt das. Da geht es konkret um eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist hinsichtlich der Haltbarkeit entsprechender Elektrogeräte oder Produkte und Waren. (Zwischenruf der Abg. Steinacker.) Wir haben da zwei Jahre drin, wir haben nichts Näheres geregelt, es wäre aber möglich gewesen, auf fünf Jahre zu gehen, wie es viele andere europäische Staaten gemacht haben. Wir haben es nicht gemacht, wir haben wieder etwas verabsäumt und sind bei dem geblieben, was wir bis­her gehabt haben – beim Mindestmaß.

Wir haben es auch verabsäumt, die Möglichkeit zu schaffen, dass wir direkt den Impor­teur oder auch den Hersteller klagen können. Andere Staaten, Norwegen, Island und so weiter, haben die Möglichkeit, wir haben es nicht gemacht. Jetzt frage ich mich: Warum haben Sie das nicht gemacht? Sie haben es im Gesetz, in den Erläuterungen dazu, so argumentiert, dass während der Covid-Pandemie die Wirtschaft darunter leidet und jetzt eine Erschwernis gegeben wäre. Deshalb haben Sie auch gesagt: Wir verzichten darauf, dass wir eine verbraucherfreundlichere Regelung schaffen.

Es sind Mindestmaßstäbe, es sind keine notwendigen Vorkehrungen, die Sie getroffen haben, und wir bleiben eigentlich bei dem, was wir hatten. Ich behaupte, das ist kein großer Wurf, wenn es um Konsumentenschutzrecht geht, das ist aber auch kein großer Wurf, wenn es um Klimaschutz geht, denn eigentlich hätten Sie das Regierungspro­gramm umsetzen müssen. In Ihrem Regierungsprogramm steht, dass die Förderung der Maßnahmen für Nachhaltigkeit der Produkte und Maßnahmen gegen die geplante Obso­leszenz zu erfüllen sind, und eigentlich torpedieren Sie ihr eigenes Regierungspro­gramm, indem Sie das in diesem Fall nicht umsetzen.

Sehr geschätzte Frau Bundesministerin, Ihr Mut in anderen Bereichen ist bekannt, in diesem Bereich vermisse ich diesen Mut und die Klarheit, und deshalb sagen wir Nein zu diesem Gesetz. Es ist nicht verbraucherfreundlich und es ist auch nicht klimafreund­lich, weil die Müllberge und der Elektroschrott weiterhin übrig bleiben werden. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

22.02

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fischer. – Bitte.