22.13

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Beim Gewährleis­tungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz geht es um zwei EU-Richtlinien, die in ein nationales Gesetz umgesetzt werden müssen. Dadurch soll das Verbraucherschutzniveau insge­samt verbessert werden.

Meine Vorredner sind schon ausführlich auf die Inhalte eingegangen, insbesondere jetzt auch meine Kollegin Michaela Steinacker. Mir ist wichtig, zu betonen, dass es sich bei dem vorliegenden Entwurf um eine angemessene Lösung in der Abwägung zwischen dem Verbraucherschutz, aber auch der Planbarkeit für die Unternehmer handelt. Herr Kollege Lausch von der FPÖ, Herr Kollege Drobits von der SPÖ, Sie haben das ange­sprochen (Zwischenruf des Abg. Lausch), also es ist eine gute Abwägung zwischen Verbraucherschutz auf der einen Seite und zwischen Planbarkeit für die Unternehmerin­nen und Unternehmer auf der anderen.

Zum Vorwurf, dass die Gewährleistungsfrist zu kurz ist und dass das nicht im Sinne der Nachhaltigkeit sein kann, muss man schon sagen, dass große Konzerne genug finan­zielle Ressourcen haben, um sich an die nationalen Vorschriften der einzelnen Länder anzupassen, kleinere Unternehmen haben das nicht. Es kann nicht Sinn der Richtlinien­umsetzung sein, allein diese großen Konzerne zu unterstützen. Der Interneteinkauf ge­winnt immer mehr an Bedeutung, das heißt aber auch, dass Käufer und Verkäufer immer weniger Kontakt haben und teilweise auch in verschiedenen Ländern sitzen. Das ist zwar praktisch für den Konsumenten, kann aber dann schwierig werden, wenn es zu gewähr­leistungsrechtlichen Ansprüchen kommt. Insofern ist der vorliegende Entwurf zu begrüßen.

Abschließend möchte ich schon daran erinnern, dass ein starker europäischer Binnen­markt in weiterer Folge einen starken österreichischen Markt bedeutet. Gerade für eine Exportnation wie Österreich ist es schlichtweg wichtig, dass man unsere österreichi­schen Produkte vor allem in der EU so einfach wie möglich kaufen kann. (Zwischenruf des Abg. Hauser.) Vor allem in Bezug auf die voranschreitende Digitalisierung setzt die Gesetzesnovelle einen wichtigen Schritt, indem sie verpflichtende, kostenlose Software­updates für Smartgoods und Neuregelungen beim Bezahlen mit Daten miteinbezieht. Die Umsetzungsvorschriften sind ab Jahresbeginn 2022 anzuwenden.

Die EU ist der größte Binnenmarkt der Welt und dieses Potenzial müssen wir für unsere Wirtschaft, für unsere Firmen und für unsere Arbeitsplätze nutzen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

22.15

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir verlegen wie vereinbart die Abstimmung wieder an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Justizausschusses.