22.36

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministe­rin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen! Jedes Unternehmen und auch jeder von uns kann zahlungsunfähig werden, wie wir schon gehört haben, durchaus auch unverschuldet. In der Coronakrise ist es uns mit den Hilfsmaßnahmen gelungen, die Insolvenzen letztes Jahr hintanzuhalten. Es werden aber welche kommen.

Es gibt aber auch andere Gründe wie Veränderungen im Geschäftsumfeld, die nicht immer vorhersehbar sind, und auch private Schicksalsschläge wie Krankheit oder sonsti­ge familiäre Krisen.

Insolvenzen gehören zum Unternehmertum dazu. In den USA ist es sogar so: Wenn jemand noch nie gescheitert ist, gilt er oder sie nicht als ernst zu nehmender Unterneh­mer, ernst zu nehmende Unternehmerin. Bei uns hat sich das noch nicht so durchge­setzt; wie schon gesagt wurde, haftet dann ein gewisser Makel an den Menschen, denen das passiert. Scheitern gehört aber dazu, und schon den Kindern sagen wir: Aus Fehlern sollst du lernen. Es ist also okay, Fehler zu machen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir brauchen Unternehmen, die ein gewisses Risiko eingehen, bereit sind, auch in schwierigen Zeiten ein Unternehmen zu gründen. Und wenn sich diese Unternehmen, die den Sprung in die Selbstständigkeit wagen, im Falle des Scheiterns wie bisher fünf Jahre lang entschulden mussten, ist das einfach ein sehr langer Zeitraum. Daher begrü­ßen wir die Richtlinie der EU, die die Fristverkürzung auf drei Jahre vorsieht.

In diesen drei Jahren ist ein gerichtliches Restrukturierungsverfahren vorgesehen. Es ist auch vorgesehen, dass die Mehrheit der Gläubiger und Gläubigerinnen zustimmen muss, einzelne Gläubiger ein Restrukturierungsverfahren also nicht verhindern können, wie das bisher der Fall war.

Es ist auch wirklich begrüßenswert, dass die dreijährige Entschuldungsfrist jetzt auch für Private gelten soll, weil es aus unserer Sicht fair ist und gerade in diesen Zeiten sehr viele Private auch redlich, unverschuldet in diesen Situationen landen können. Außer­dem ist aus unternehmerischer Sicht gerade bei Klein- und Kleinstunternehmen die Trennung zwischen beruflichen, also unternehmerischen Schulden und privaten Schul­den nicht immer so eindeutig.

Durch diese Restrukturierung gelingt es – und das ist, glaube ich, die gute Nachricht –, Arbeitsplätze zu sichern, wenn die Unternehmen bestehen bleiben können. Das ist ja das Ziel dieser Restrukturierung. Die Unternehmen bekommen eine zweite Chance. Sie erhalten Arbeitsplätze und sie können auch einen guten Teil ihrer Schulden zurückzah­len. Im besten Fall bleibt das Unternehmen wirklich langfristig bestehen. Ab 17. Juni tritt das in Kraft, und ich glaube, es hilft uns dabei, diese Kultur der zweiten Chance, die in anderen Ländern schon so üblich ist, auch bei uns zu etablieren. Das ist dringend nö­tig. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

22.40

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.