12.07

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Insbesondere möchte ich auch die beiden Verfahrensrichter, die ich heute schon im Haus gesehen habe, und die Verfahrensanwälte begrüßen: Herzlich willkommen bei uns im österreichischen Par­lament! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Man versteht Sie nicht!)

Es war für mich neu, dass der Untersuchungsausschuss laut Geschäftsordnung jetzt gerade beendet worden ist, wir aber noch eine Debatte darüber führen. Wir haben über diesen Ibiza-Untersuchungsausschuss ja schon sehr, sehr viele Debatten geführt.

Ein sehr langer Prozess geht zu Ende: 2,7 Millionen Aktenseiten, die an das Parlament geliefert worden sind, 220 ergänzende Beweisverlangen, 56 Tage mit Befragungen von zwei oder drei Auskunftspersonen, 493 Stunden, 105 Auskunftspersonen, 116 Befra­gun­gen. – Es war also tatsächlich ein sehr, sehr langer Prozess. Am Ende dieses Prozesses hat man natürlich auch die Aufgabe, ein entsprechendes Resümee zu ziehen.

Das Resümee ist aus unserer Sicht sehr, sehr eindeutig – keine Frage. Ich habe das ja schon in vielen Pressekonferenzen und vielen öffentlichen Statements gesagt: Dieser Ibiza-Untersuchungsausschuss war aus unserer Sicht kein Untersuchungsausschuss, er war leider ein Unterstellungsausschuss. (Abg. Stögmüller: Hee!) Es gab unglaublich viele Skandalisierungsversuche, unglaublich viele Vorhalte, unglaublich viel Anpatzen, und am Ende des Tages bleibt nicht wirklich viel über. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)

Ich zitiere jetzt gar nicht unseren Fraktionsbericht. Wenn ich den sehr, sehr umfang­reichen Bericht des Verfahrensrichters mit unglaublich vielen Causen hernehme, bin ich ja der Meinung, dass sich dieser Bericht des Verfahrensrichters zu 80, 85 Prozent mit unserem Fraktionsbericht deckt (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Stögmüller), denn in vielen Causen, zum Beispiel bei der Schredderaffäre oder beim Alois-Mock-Institut, sind alle Vorhalte ausgeräumt worden. Ich will aber gar nicht näher darauf eingehen. Es gibt ein paar Themen, die wir unterschiedlich sehen, das will ich auch nicht verheim­lichen, aber grosso modo bleibt ja tatsächlich nichts über.

Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, mich bei den beiden Herren, die jetzt auch persönlich hier sind, zu bedanken. Ich will mir gar nicht vorstellen, wie es gewesen wäre, wenn es diesen Untersuchungsausschuss ohne Verfahrensrichter, ohne Verfahrens­anwälte gegeben hätte. Wir hatten sehr viele schwierige Situationen zu bewerkstelligen. Es ist mir ein großes Anliegen, Ihnen für Ihre Arbeit auch im Namen meiner Fraktion ein großes Dankeschön zu sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte auch die Gelegenheit nutzen, mich bei der Parlamentsdirektion dafür zu bedanken, einen Untersuchungsausschuss in dieser Fülle, in diesem Umfang in einer Pandemie, die zu bewerkstelligen war, zu organisieren.

Da hat die Parlamentsdirektion wirklich hervorragende Arbeit geleistet. Ich möchte mich dafür wirklich bei Frau Dr. Neuhauser und ihrem gesamten Team bedanken: Ladungen zu organisieren, in rechtlichen Fragen in kürzester Zeit Expertise einzuholen, vieles, vieles mehr. Da wurde höchst professionell gearbeitet – auch dafür ein großes Danke.

Abschließend möchte ich auch zu meinem Faktionsteam, Helmut Brandl, sagen: Da wurde unglaublich engagiert gearbeitet. Man muss sich das vorstellen: Da kommen Vor­halte, Skandalisierungen; wir diskutieren dann wieder, wie wir damit umgehen; da muss recherchiert werden, da muss eine Gegenstrategie entwickelt werden – auch dafür ein großes Danke.

Das Resümee ist gezogen: Es war ein Unterstellungsausschuss. Es hat natürlich zu keiner Zeit politische Einflussnahme auf Ermittlungshandlungen in der Justiz gegeben. Natürlich ist auch klar, dass es keinen Gesetzeskauf gegeben hat. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.) Das geben die Akten sehr klar her, das gibt der Bericht des Verfah­rensrichters ganz klar her.

Ich möchte mich aber in meiner Redezeit vielmehr damit beschäftigen: Wie machen wir dieses wichtige Kontrollinstrument in Zukunft besser? Da gibt es schon eine Reihe von Themen, die wir angehen müssen. Das Allererste ist: Wir brauchen einen klaren Unter­suchungsgegenstand. Ich habe es mir noch einmal angeschaut. Wir haben dort zehn verschieden Themen diskutiert, und die Verfahrensordnung sieht vor, dass wir einen ab­gegrenzten, abgeschlossenen Vorgang in der Vollziehung des Bundes zu unter­suchen haben.

Ich möchte auch mit der Mär aufräumen, die da immer heißt: Na ja, der Verfas­sungs­gerichtshof hat ja quasi diesen Untersuchungsgegenstand abgesegnet. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) – Der Verfassungsgerichtshof hat nur gesagt: Es kann nicht so sein, dass die Mehrheit gegen die Minderheit einen Untersuchungsgegenstand beschließt. Er hat sich aber zu keiner Zeit dazu geäußert, ob ein abgeschlossener Vorgang vorliegt oder nicht.

Wenn ich mir die aktuelle Debatte anschaue – wir werden wieder eine ähnliche Debatte führen; was derzeit schon wieder an Vorschlägen, zu untersuchen, da ist! –, darf ich wirklich appellieren, einen abgeschlossenen, klaren Vorgang zu definieren, weil das gesamte Prozedere im Untersuchungsausschuss natürlich dann auch ein wesentlich einfacheres in Fragen der Aktenlieferung ist.

Wir haben den Begriff der abstrakten Relevanz. Da würde ich mir eine Klarstellung sehr wünschen, was man mit dem Begriff der abstrakten Relevanz meint. Derzeit ist das ein Freibrief dafür, dass alles und jedes an den Untersuchungsausschuss geliefert wird. Das kann ja nicht der Weisheit letzter Schluss sein. (Abg. Leichtfried: Das ist keine ...!)

Wir haben dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Persönlichkeitsrechte. Das kann man drehen und wenden, wie man will. Da wurden Persönlichkeitsrechte en masse verletzt, da wurde mit genau diesem Begriff der abstrakten Relevanz die Privatsphäre en masse verletzt. Dann ist das im Untersuchungsausschuss, und dann ist es auch in den Medien. Das ist ja eine Situation, mit der niemand zufrieden sein kann.

Wir haben Probleme mit dem Informationsordnungsgesetz. Wir haben Situationen ge­habt, dass Dokumente der Klassifizierungsstufe 2 geliefert wurden; eine Fraktion hat dann sogar zugeben müssen, diese an die Medien geleakt zu haben. Das ist eine Situation, in der Parlamentarismus in der jetzigen Form nicht sinnvoll erscheint.

Wir haben eine Situation, dass nahezu alle Ermittlungsakten, alle wesentlichen Dokumente, die an den Untersuchungsausschuss übermittelt werden, vorab immer schon in den Medien sind. Das kann ja auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Auch dadurch werden Persönlichkeitsrechte verletzt, da wird die Rechtsstaatlichkeit sehr oft mit Füßen getreten.

Was will ich damit sagen? – Ich glaube, wir haben alle gemeinsam großes Interesse daran, dieses Kontrollinstrument zu stärken. Es ist ein wichtiges Kontrollinstrument im Parlament. Diesen Appell darf ich wirklich an alle Fraktionen richten. Wir stehen für Gespräche jederzeit zur Verfügung – Wolfgang Gerstl wird das für unsere Fraktion sehr, sehr gerne verhandeln –, um das Kontrollinstrument zu stärken und es für die Zukunft nicht mehr – und das ist mir ganz wichtig – so missbrauchsanfällig zu machen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Matznetter: Auf wessen Handys waren ...!)

12.13

Präsidentin Doris Bures: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich nur darauf hinweisen, dass Verunglimpfungen und Herabwürdigungen natürlich nicht nur gegenüber Personen unzulässig sind, sondern auch gegenüber parlamentarischen Instrumenten, und daher würde ich für den weiteren Verlauf der Debatte ersuchen, das zu beachten. Natürlich muss inhaltliche Kritik gerade hier auch Platz haben. Das recht­fertigt aber nicht, dass zum Beispiel parlamentarische Instrumente als Unterstellungs­ausschüsse diffamiert werden. Das sage ich nur für den weiteren Verlauf. (Beifall bei SPÖ, Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Haubner: Sehr ein­seitig! – Abg. Rauch: Das ist einseitig, Frau Präsidentin, aber das ist ja ein Satireprojekt, der Herr Kollege Hanger!)

Nun gelangt Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer zu Wort. – Bitte.