18.35
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Frau Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Der Rechnungshof hat eine Follow-up-Überprüfung zur Transparenzdatenbank durchgeführt. Dabei ging es darum, die Empfehlungen, die der Rechnungshof ausgesprochen hatte, zu hinterfragen und Bilanz zu ziehen. Von diesen 22 Empfehlungen des Erstberichts wurden vom Ministerium 13 umgesetzt, fünf teilweise umgesetzt und vier nicht umgesetzt.
Worum geht es bei der Transparenzdatenbank? – Sie wurde eingerichtet, um einen Überblick über den Einsatz öffentlicher Gelder und Förderungen in Österreich zu ermöglichen. Es geht einfach darum, dass es transparent ist, wie Gelder eingesetzt werden. Grundvoraussetzung dafür ist, meine Damen und Herren, dass es Einmeldungen gibt. Diese sollten möglichst vollständig und umfassend sein, nur dann kann die Transparenzdatenbank auch funktionieren.
Der Rechnungshof hat festgestellt, dass sich die Situation, was das Portal betrifft, nach dem ersten Bericht verbessert hat. Dabei hat das Bundesministerium seine Hausaufgaben erledigt. Man kann auch sagen, dass die Transparenzdatenbank insgesamt immer mehr angenommen wird. Von 2017 bis 2019 ist die Aufrufquote um 41 Prozent gestiegen. 2017 wurden noch 446 000 Aufrufe gezählt, 2019 schon 631 000.
Aktuell funktioniert diese Datenbank wohl so, dass es drei Bereiche gibt, die sehr stark hinterfragt werden, einerseits natürlich, aus Aktualität, die Covid-Hilfen, andererseits der Kinderbonus und der Studienzuschuss. Jeder kann hier also öffentlich Einsicht nehmen und soll es auch tun; es zahlt sich aus.
Negativ ist dem Rechnungshof aufgefallen, dass die Länder zur Meldung der Leistungsangebote, jedoch nicht zur Meldung der Zahlungsdaten verpflichtet wurden. Ziel muss es sein – und das hat Herr Bundesminister Blümel auch im Ausschuss ausgeführt –, dass wir möglichst eine Transparenzdatenbank haben, die ihren Zweck erfüllt, und dazu braucht es Bund, Land und Gemeinden. Hier ist gerade der Bund natürlich auf die Einmeldung der Bundesländer und Gemeinden angewiesen.
Vorbild bei dieser Transparenzdatenbank in Österreich ist Oberösterreich. Oberösterreich hat schon mit Beginn der Transparenzdatenbank sehr gewissenhaft gearbeitet und vollständig eingemeldet. Es haben in den Zwischenzeit einige Länder nachgeholt: Tirol, Vorarlberg, Salzburg. Leider gibt es aber auch Länder, die sehr schlecht liegen, das sind Wien, Kärnten und als Schlusslicht das Burgenland, die, was die Einmeldung betrifft, leider sehr säumig und nachlässig sind. Der klare Aufruf aufgrund dieses Follow-up-Berichtes ist also: Wir sollten mehr Daten einmelden und damit die Transparenz erhöhen.
Abschließend ist klar, dass das Ministerium hier die Hausaufgaben in hohem Maße umgesetzt hat. Es wurde das Portal ausgebaut und bedienerfreundlicher gemacht. Faktum ist – das kann man als Generalaufruf nehmen –: Wir müssen schauen, dass wir die Meldungsmoral verbessern und die Lücken, die es derzeit gibt, möglichst ausmerzen. Im Ausschuss hat sich der Bundesminister klar für den Ausbau, die Fortführung und die Verbesserung dieser Transparenzdatenbank ausgesprochen. Er hat gesagt, es wird intensiv daran gearbeitet.
Danke, Frau Präsident, für diesen Bericht. Ich glaube, er ist ein klarer Auftrag, und es ist in unser aller Interesse, dass wir sehen und es für uns ersichtlich wird: Wo werden öffentliche Gelder und Förderungen eingesetzt? – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
18.40
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Karin Greiner. – Bitte.