Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 17. Punkt der Tagesordnung.
Da die Voraussetzungen des § 108 der Geschäftsordnung erfüllt sind, gelangen wir jetzt zur Abstimmung.
Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um eine Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne § 82 Abs. 2 Z 2 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf in 1025 der Beilagen auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. (Es erheben sich die Fraktionen von SPÖ, FPÖ und NEOS, nicht aber jene von ÖVP und Grünen von ihren Sitzen.) – Das ist die Minderheit. (Zwischenrufe bei SPÖ, FPÖ und NEOS. – Abg. Wöginger: Was ist das jetzt?) – Es gibt, glaube ich, eine leichte Verwirrung.
Ich darf noch einmal darum ersuchen, dass jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf in 1025 der Beilagen auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, ein entsprechendes Zeichen geben. – Das ist einstimmig angenommen. (Anhaltende Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.)
Die Tagesordnung, meine Damen und Herren, ist somit erschöpft.