13.05
Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ): Also ich bin nahezu sprachlos, wie man nach so einem Vorfall so einen Rundumschlag anbringen kann, aber jetzt müssen Sie halt das Echo auch aushalten.
Frau Präsident! Werte Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Wir sind heute Augenzeugen eines ganz interessanten Schauspiels geworden, und zwar: Hinter dem Kanzler, der heute seinen Amtsantritt hatte, ist über eine Stunde lang die Anordnung der Justiz zur Hausdurchsuchung gelegen. Wissen Sie warum? – Weil der Kanzler sie überheblich auf den Boden geworfen hat, hier im Hohes Haus bei seiner Antrittsrede. Da haben Sie gut gezeigt, was für ein feiner Herr Sie sind, Herr Diplomat. Da muss man Ihnen wirklich gratulieren und gleichzeitig Danke sagen. (Beifall bei der FPÖ.) Dass Sie hier die Nerven wegwerfen, ist verständlich, aber dass Sie eine Anordnung der Justiz so überheblich auf den Boden werfen, zeigt das Sittenbild. Ich kann Ihnen allen nur sagen: Schämen Sie sich, dass Sie das hier so machen! (Beifall bei der FPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause, es lohnt sich heute auch ein Blick in die Gesichter hier auf der Regierungsbank: die schmalen Lippen, die bleiche Farbe, die Anspannung, die man sieht, wenn Nachrichten über Festnahmen im Dunstkreis Ihres gefallenen Engels Sebastian Kurz, die während dieser Sitzung anscheinend stattgefunden haben, aufploppen und hier wie Bomben einschlagen. Sehr geehrte Damen und Herren! Für wie dumm, glauben Sie, dass Sie die österreichische Bevölkerung verkaufen können, wenn Sie hier sagen, es würden da heute zwei Diplomaten angelobt? – Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause, ich sage Ihnen die Wahrheit!
Raten Sie, mit wem der feine Kanzler, der – wie ich Ihnen gerade erklärt habe – von der Justiz so viel hält, mehrere Jahre Schreibtisch an Schreibtisch im Außenministerium gesessen ist, als dieses System Kurz gegründet wurde! – Mit Thomas Schmid! Er ist ein Günstling des Systems, zwar ein Jurist, aber alles andere als ein Diplomat. Raten Sie, wer bei Sebastian Kurz Generalsekretär war! – Es war der heute angelobte, neue Außenminister, der zweite Diplomat. Für wie dumm, glauben Sie mit Ihrem türkisen System, können Sie die Menschen in diesem Land halten, für wie dumm, glauben Sie, können Sie die Menschen in diesem Land verkaufen? (Beifall bei der FPÖ.)
Werte Zuseher zu Hause, sehr geehrte Damen und Herren, nun bin ich schon beim gefallenen Engel. Es ist ja schon fast lächerlich, wenn Sie Ihren gefallenen Engel übermorgen angeloben wollen, falls er nicht in den nächsten 48 Stunden den Weg von Frau Beinschab geht. Sie wollen ihn hier als einen von 183 Abgeordneten angeloben, Sie wollen, dass er einen Eid schwört, ein Gelöbnis auf die Gesetze der Republik Österreich abgibt. Also das entbehrt wirklich nicht einer gewissen Komik, schädigt aber auch die Würde dieses Hauses, sehr geehrte Damen und Herren, und auch die Würde dieser Republik. Um es mit einem ehemaligen Finanzminister zu sagen: Das ist ja fast so, als würde man den Hund auf die Wurst aufpassen lassen. Da fehlt ja wirklich nur noch zur Draufgabe, dass Sie ihn zum Justizsprecher der Österreichischen Volkspartei machen, weil es eh schon wurscht ist, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Jeder Bürger in diesem Land weiß: Das kann sich nicht mehr ausgehen. Viele in der Österreichischen Volkspartei, das hört man hinter den Kulissen, wissen: Das kann sich nicht mehr länger ausgehen. Ich mache mir keine Sorgen um die Österreichische Volkspartei, das ist ihr Problem, sondern ich mache mir Sorgen, dass diese Republik Tag für Tag mehr Schaden nimmt. Ich stelle Ihnen die Frage: Wie lange muss die Welt noch über Österreich lachen? Sie sind schuld daran, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Damit wir diesem traurigen Schauspiel ein Ende setzen, darf ich Ihnen heute den Notausgang präsentieren, den Notausgang in Form unseres Misstrauensantrages.
Misstrauensantrag
der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesregierung und den Staatssekretären“
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesregierung und den Staatssekretären wird gemäß Art. 74 Abs. 1 iVm Art. 78 Abs. 2 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrats das Vertrauen versagt.“
*****
Sehr geehrte Damen und Herren! Es zahlt sich nicht aus, für einen gefallenen Günstling und Prototypen des Selbstbaus der Macht eine Lebensverlängerung herbeizuführen und dadurch eine Lebensverkürzung für die Österreichische Volkspartei! Es zahlt sich auch nicht aus, dass Sie weiter unser Land gegen die Wand fahren!
Ich darf Ihnen allen, den Zusehern zu Hause noch einmal danken und sagen: Wenn wir sehen, was Sie hier für Gesichter ziehen, wissen wir, dass wir uns unsere Reden in Wahrheit sparen könnten! (Beifall bei der FPÖ.)
13.10
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Misstrauensantrag
Gem. § 26 iVm § 55 GOG-NR
des Abgeordneten KO Herbert Kickl, Michael Schnedlitz
und weiterer Abgeordneter
betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesregierung und den Staatssekretären
eingebracht in der 124. Sitzung des Nationalrates am 12. Oktober 2021 im Zuge der Debatte zur Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates anlässlich des Amtsantrittes des Bundeskanzlers und der Ernennung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten.
In der Strafsache GZ: 17 St 5/19 d wird Bundeskanzler Sebastian Kurz Bestimmungstäterschaft zur Untreue und Bestechlichkeit vorgeworfen.
Die Anordnung der Durchsuchung und Sicherstellung durch die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption lautet wörtlich wiefolgt:
"I. Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption ordnet aufgrund gerichtlicher Bewilligung gemäß §§ 117 Z 2, 119 Abs 1, 120 Abs 1 erster Satz StPO die Durchsuchung folgender Örtlichkeiten an: sowie der jeweils dazugehörigen Keller, Dachböden, Garagen und sonstigen Nebenräumlichkeiten;
II. Insbesondere folgende Gegenstände sind zu suchen und aus Beweisgründen sicherzustellen (§ 110 Abs 1 Z 1 StPO): E-Mails (ab 1. Jänner 2016 bis laufend), elektronische Daten und Datenträger, Server, Laptops, Handys, Wechseldatenträger (und jeweils diesbezügliche Backups und Sicherungskopien) und sonstige Unterlagen, physische und elektronische Beweisgegenstände, aus denen sich insbesondere Informationen
• zur Vereinbarung (laut Punkt 2.3 und 2.4 des Sachverhaltes),
• zu den Studien ab dem Jahr 2016, ihrer Anbahnung, sowie zur operativen Abwicklung und Genesis der jeweils gestellten Fragen,
• zur Abwicklung der Vereinbarung im Hinblick auf die Veröffentlichungen in Medien der FELLNER-Gruppe ergeben, wobei auch solche Daten umfasst sind, die auf räumlich getrennten Speichermedien gespeichert werden und auf die von den durchsuchten Örtlichkeiten (Cloud-Speicher, Online-E-Mail-Postfächer, externes Hosting, etc.) zugegriffen werden kann.
Begründung:
1. Tatverdacht
Nach der vorliegenden Verdachtslage haben bzw hat in Wien
A./ UNTREUE
ihre Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht, und dadurch die Republik Österreich in einem noch festzustellenden — jedenfalls 300.000 Euro übersteigenden — Ausmaß am Vermögen geschädigt, nämlich
I./ Mag. Johannes PASQUALI, indem er als Leiter der Abteilung 1/8 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation (ab 1. Mai 2017 Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Protokoll) des Bundesministeriums für Finanzen (in der Folge: BMF)
1./ die Kosten für die von ihm beim Einzelunternehmen der [geschwärzte Stelle] MA, MBA in Auftrag gegebenen ausschließlich parteipolitisch motivierten und für das (partei)politische Fortkommen von Sebastian KURZ und der Gruppe seiner engsten Vertrauten um ihn sowie der ÖVP Bundespartei relevanten Umfragen entsprechend der mit den Mitbeschuldigten getroffenen Vereinbarung (siehe Punkt A./Il./1.) aufgrund von Scheinrechnungen, in denen tatsächlich für die genannten Umfragen angefallene Aufwendungen als für vom BMF bei [geschwärzte Stelle] MA, MBA in Auftrag gegebene Studien erbrachte Leistungen ausgewiesen wurden, zur Zahlung aus den insoweit zweckwidrig verwendeten Förderbeträgen (und somit aus Amtsmitteln des BMF) anwies, und zwar Beträge in noch festzustellender jedenfalls 5.000 Euro deutlich übersteigender Höhe, die über nachangeführte Studien (teilweise unter dem Titel „Onlinebefragung") in wiederholten Tathandlungen abgerechnet wurden, nämlich
• im Zeitraum 22. September 2016 bis 31. Jänner 2018 hinsichtlich der Studie „Wirtschafts- und Budgetpolitik" [Förderungsvolumen 76.800 Euro — nachträglich erweitert auf 155.940 Euro];
• im Zeitraum 4. August 2017 bis 25, September 2017 hinsichtlich der Studie „Betrugsbekämpfung" [Förderungsvolumen 61.740 Euro];
• im Zeitraum 14, März 2018 bis 21. März 2018 hinsichtlich der Studie „Nulldefizit" [Förderungsvolumen 14.400 Euro].
2./ im Zeitraum ab ca. April 2016 bis zu einem noch festzustellenden Zeitpunkt mit Mag. Helmuth FELLNER und Wolfgang FELLNER mehrere Inseraten- und Medienkooperationsvereinbarungen mit Medien der FELLNER-Gruppe ausschließlich oder überwiegend aufgrund der in der im Punkt B. genannten Nebenabrede zugesagten Vorteile schloss, wobei die vereinbarten entgeltlichen Veröffentlichungen der Umfrageergebnisse keinem laut § 3a MedKF-TG gebotenen konkreten Informationsbedürfnis der Allgemeinheit dienten und großteils auch keinen Bezug zur Tätigkeit des BMF hatten und die diesbezüglich in den Gesamtkosten der Inserate von 1.116.000 Euro zuzüglich der USt iHv 223.200 Euro enthaltenen anteiligen Kosten für die im redaktionellen Teil der Medien erfolgten Veröffentlichungen der Umfrageergebnisse in einer 300.000 Euro übersteigenden Höhe zur Zahlung freigeben ließ, wobei die Vereinbarung anlässlich von mehreren Kontakten und Treffen zwischen den Genannten mit MMag. Thomas SCHMID oder MMag. Dr. Sophie KARMASIN in unterschiedlichen Konstellationen konkretisiert und die Kooperationen mehrfach ausgeweitet wurden;
II./ zu den im Punkt A./1./1. und 2. genannten Taten bestimmt, nämlich
1./ MMag. Thomas SCHMID, indem er Mag. PASQUALI als Kabinettschef und als ab dem 1. Mai 2017 weisungsbefugter Generalsekretär des BMF zu den unter A./1./1. und 2. genannten Taten aufforderte bzw nach dem 1. Mai 2017 anwies, nachdem er zuvor mit [geschwärzte Stelle] MA, MBA und MMag. Dr. Sophie KARMASIN die im Punkt A./1./1. beschriebene Vorgehensweise hinsichtlich der Verrechnung, die Vorgaben der Durchführung der Umfragen sowie die erwünschten Zusatzleistungen, nämlich eine mit ihm, Sebastian KURZ oder der Gruppe seiner engsten Vertrauten zu akkordierende Auswahl der Fragestellungen, eine in ihrem Sinne sowie nach Möglichkeit nach ihren Vorgaben vorzunehmende Aufbereitung und Selektion der Umfrageergebnisse, eine Unterstützung bei der zwischen ihnen und Mag. Helmuth FELLNER und Wolfgang FELLNER vorzunehmenden Abstimmung der Veröffentlichungen der Umfrageergebnisse und eine für die ÖVP günstige, für den Medienkonsumenten zusätzlich den Eindruck von Objektivität durch Ausweisung als eigenen redaktionellen Inhalt erweckende Präsentation in der Tageszeitung ÖSTERREICH sowie im TV-Sender oe24.TV vereinbarte, sowie mit Mag. Helmuth FELLNER und Wolfgang FELLNER die im Punkt Bi angeführte Vereinbarung samt Nebenabrede geschlossen hatte;
2./ Sebastian KURZ, indem er MMag. SCHMID mit der Organisation und den Verhandlungen zu beiden im Punkt A./11./1. sowie im Punkt B./ beschriebenen Vereinbarungen beauftragte, sich über den Status berichten ließ, durch ein persönliches Gespräch MMag. Dr. Sophie KARMASIN zur Teilnahme an den Tathandlungen überredete, in der Folge Umfragen bzw einzelne Fragestellungen in Auftrag gab und auf deren gesteuerte Veröffentlichung hinwirkte, um die Umfrageergebnisse samt ihrer Veröffentlichungen für ausschließlich parteipolitische Zwecke zu nutzen;
III./ zu den nachfolgend angeführten Taten beigetragen, und zwar
1./ Sabine BEINSCHAB, MA, MBA und MMag. Dr. Sophie KARMASIN, zu den im Punkt A./I./1. genannten Taten, indem sie die im Punkt A./Il,/1. beschriebene Vereinbarung mit MMag. SCHMID und Mag. PASQUALI eingingen und entsprechend umsetzten und [geschwärzte Stelle] MA, MBA zusätzlich vereinbarungsgemäß Scheinrechnungen ans BMF legte, welche die tatsächlich ausschließlich den Mitbeschuldigten zugute gekommenen Aufwendungen, tatsachenwidrig als im Rahmen der im Punkt All./1. genannten Studien erbrachte Leistungen auswiesen;
2./ [geschwärzte Stelle] MA, MBA und MMag. Dr. Sophie KARMASIN, zu den im Punkt A./I./2. genannten Taten, indem sie im Wissen um die im Punkt B./ genannte Vereinbarung die Abwicklung durch wechselseitige Koordinierung und Unterstützung förderten, MMag. Dr. Sophie KARMASIN konkrete Medienkooperationen in Aussicht stellte und [geschwärzte Stelle] MA, MBA in der ersten Phase der Verrechnung auch Scheinrechnungen an Unternehmen der FELLNER-Gruppe legte;
3./ Mag. Helmuth FELLNER und Wolfgang FELLNER, zu den im Punkt A./I./2. Genannten Taten, indem sie die Inserate- und Medienkooperationsvereinbarungen aufgrund der im Punkt B./ dargestellten Vereinbarung samt Nebenabrede abschlossen;
4./ Dr. Stefan STEINER, Mag. Gerald FLEISCHMANN und Johannes FRISCHMANN, MSc zu den im Punkt A./I./1. und 2. angeführten Taten, indem sie in Kenntnis und aufgrund der im Punkt A./Il./1. und Punkt B./ angeführten Vereinbarungen Fragen in Auftrag gaben, die Inhalte und Zeitpunkte der Veröffentlichungen mitbestimmten, die gesamte Abwicklung durch wechselseitige Koordinierung und Unterstützung förderten, um die Umfrageergebnisse samt ihrer Veröffentlichungen für ausschließlich parteipolitische Zwecke zu nutzen;
B./ BESTECHUNG:
Mag. Helmuth FELLNER und Wolfgang FELLNER dem Generalsekretär und Kabinettschef des BMF MMag. Thomas SCHMID und dem Leiter der Abteilung 1/8 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation (ab 1. Mai 2017 Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Protokoll) Mag. Johannes PASQUALI, sohin Amtsträgern für die pflichtwidrige Vornahme von Amtsgeschäften, nämlich für den Abschluss der im Punkt A./112 angeführten Inserate- und Medienkooperationsvereinbarungen aus sachfremden und nicht im Interesse des BMF gelegenen Gründen, einen Vorteil für einen Dritten und zwar für Sebastian KURZ, die Gruppe um Sebastian KURZ und die ÖVP angeboten und gewährt, indem sie zusagten, dass im Gegenzug für die aufgrund der wiederkehrende Zusage und Vergebe von Inseratenaufträgen durch das BMF geleisteten Zahlungen - zusätzlich zu den für die Verschleierung der Tathandlungen erforderlichen gekennzeichneten Schaltungen - von MMag. SCHMID als Mittelsmann vorgegebene redaktionelle Inhalte, nämlich insbesondere von [geschwärzte Stelle] MA, MBA zu erhebende
Umfrageergebnisse, aber auch andere aus Sicht der Beschuldigten relevante Berichte, zu vorgegebenen Zeitpunkten in Medien der FELLNER-Gruppe und insbesondere in der Tageszeitung ÖSTERREICH sowie im Onlinemedium oe24.at — teilweise mit einer die Interessen von Sebastian KURZ und der Gruppe seiner Vertrauten fördernden Kommentierung durch Wolfgang FELLNER, [geschwärzte Stelle] MA, MBA oder andere Redakteure - veröffentlicht werden, und dies auch umsetzten, und zwar
I./ die von BEINSC HAB erstellten Umfragen
1./ am 29. Juni 2016 eine Doppelseite in der Printversion in der Tageszeitung ÖSTERREICH und einem Bericht im Onlinemedium oe24.at „https://www.oe24.at/oesterreich/politildschelling-kern-duell-um-unsere-steuern/ 241462693" (ON 1633 S 35 f);
2./ am 8. Dezember 2016 im Onlinemedium oe24.at „https://www.oe24.at/oesterreich/politik/trotz-schlappe-fpoe-klar-auf-platz-1/261584523" und am 9. Dezember 2016 eine Viertel Titelseite und eine Halbseite im Politikteil in der Printversionin der Tageszeitung ÖSTERREICH (ON 1633 S 49 ff) );
3./ am 7. Jänner 2017 im Onlinemedium oe24.at „https://wvvvv.oe24.at/oesterreich/politik/absturz-oevp-im-umfrage-keller/264736058" und am 8. Jänner 2017 eine ganze Seite in der Printversion in der Tageszeitung ÖSTERREICH (ON 1633 S 69 f);
4./ am 12. Mai 2017 zwei Berichte im Onlinemedium oe24.at ,,https://www.oe24.at/oesterreich/politik/sebastian-kurz-neuwahl-richtioer-weg/ 282507864" und „https://www.oe24.at/oesterreich/politik/53-der-oesterreicher-sind-fuerneuwahlen/282486145" (ON 1633 S 89);
5./ am 18. Mai 2017 zwei Berichte im Onlinemedium oe24.at „https://www.oe24.at/oesterreich/politik/plus-14-prozent-kurz-turbo-fuer-oevp/ 283539609" und „https://www.oe24.at/oesterreich/politik/mehrheit-will-die-fpoe-in-derregierung/283540928" (ON 1633 S 93);
6./ am 19. Juli 2017 im Onlinemedium oe24.at „httos://www.0e24.atkesterreich/politik/griss-bringt-neos-nur-1-prozent/291688960" und Inder Printversion der Tageszeitung ÖSTERREICH(ON 16338 103 f);
7./ am 3. August 2017 einen Bericht im Onlinemedium oe24.at "https://www.oe24.at/oesterreich/politik/liste-kurz-zieht-allen-davon/293675773", am 4. August 2017 einen weiteren Bericht „https://www.oe24.at/oesterreich/politik/umfragekurz-in-wien-nummer-1/293811957"; und am 5. August noch einen weiteren Bericht ,,https://www.oe24.at/oesterreich/politik/mit-kurz-haengt-die-oevp-alle-ab/293954926" (ON 1633 S 125 f);
8./ am 23 August 2017 einen Bericht im Onlinemedium oe24.at „https://www.oe24.at/oesterreich/politik/nur-51-wissen-wen-sie-waehlen/296232207" und am 24. August 2017 einen Bericht in der Printversion von ÖSTERREICH (ein Viertel Titelseite und eine ganze Seite) (ON 1633 S 271);
9./ am 23. März 2018 einen Bericht im Onlinemedium oe24.at „https://www.oe24.at/oesterreich/politik/umfrage-72-wollen-nulldefizit/327292620" (ON 1633 S 365)
II./ weitere noch zeitlich näher zu bestimmende Medienberichte in den Jahre 2016 bis zumindest Frühjahr 2018;
wobei sie die Tat in Bezug auf einen 50.000 Euro übersteigenden Wert des Vorteils begingen;
C./ BESTECHLICHKEIT:
I./ MMag. Thomas SCHMID als Kabinettschef und Generalsekretär des BMF und Mag. Johannes PASQUALI als Leiter der Abteilung 1/8 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation (ab 1. Mai 2017 Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Protokoll), somit als Amtsträger, sich für die pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäftes einen Vorteil für Sebastian KURZ, der Gruppe seiner engsten Vertrauten und die ÖVP, versprechen lassen, angenommen und teils gefordert, nämlich für den Abschluss der unter Punkt A./112. angeführten Inserate- und Medienkooperationsvereinbarungen mit einem Volumen von insgesamt zumindest 1.116.000 Euro zuzüglich der USt iHv 223.200 Euro, indem sie die im Punkt B./ genannte Vereinbarung mit Mag. Helmuth FELLNER und Wolfgang FELLNER abschlossen, Mag. Johannes PASQUALI im Auftrag bzw auf Anweisung von MMag. Thomas SCHMID die im Punkt A./112. angeführten Inserate- und Medienkooperationsvereinbarungen im Einzelnen beauftragte bzw abrief und MMag. Thomas SCHMID in der Folge die zugesagten Vorteile durch Nutzung der Einflussnahmemöglichkeiten hinsichtlich der Inhalte und Zeitpunkte von Veröffentlichungen im redaktionellen Teil wie in Punkt B./ angeführt in Anspruch nahm;
II./ Sebastian KURZ MMag. Thomas SCHMID zu den im Punkt C./I. genannten Taten bestimmt, und zwar als Außenminister und ab der Angelobung am 18. Dezember 2017 als Bundeskanzler, durch seine im Punkt A./Il./2. genannten Taten;
III./ zu den im Punkt C./I. genannten Taten beigetragen, und zwar
1./ Dr. Stefan STEINER, Mag. Gerald FLEISCHMANN und Johannes FRISCHMANN, MSc, durch ihre im Punkt A./I11./4. genannten Taten;
2./ MMag. Dr. Sophie KARMASIN und [geschwärzte Stelle] MA, MBA durch ihre im Punkt A./111./2. genannten Taten.
D./ VERANTWORTLICHKEIT nach § 3 Abs 1 Z 1 VbVG:
Verbände, für die von ihren jeweiligen Entscheidungsträgern iSd § 2 Abs 1 VbVG zu ihren Gunsten begangenen Taten, Verantwortlichkeit iSd § 3 Abs 1 Z 1 VbVG, und zwar
1.Die österreichische Volkspartei — Bundespartei für die von Sebastian KURZ ab 14. Mai 2017 zunächst als designierter und ab 1. Juli 2017 als gewählter Bundesparteiobmann - somit als Entscheidungsträger iSd § 2 Abs 1 VbVG — in den Punkten A./Il./2. und C./Il. beschriebenen zu ihren Gunsten begangenen Taten;
2. Die Mediengruppe "Österreich" GmbH und die oe24 GmbH für die von Mag. Helmuth FELLNER und Wolfgang FELLNER als Entscheidungsträger iSd § 2 Abs 1 VbVG in den Punkten A./I11./3. und B./ beschriebenen zu ihren Gunsten begangenen Taten.
Nach der Verdachtslage haben hiedurch begangen:
Mag. Johannes PASQUALI: zu A./I./1. und 2. das Verbrechen der Untreue nach § 153 Abs 1 und 3 zweiter Fall StGB; zu C./1./ das Verbrechen der Bestechlichkeit nach § 304 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB;
MMag. Thomas SCHMID: zu A./Il./1. das Verbrechen der Untreue nach § 153 Abs 1 und 3 zweiter Fall StGB als Beteiligter gemäß § 12 zweiter Fall StGB, zu C./I. das Verbrechen der Bestechlichkeit gemäß § 304 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB,
Sebastian KURZ: zu A./1112. das Verbrechen der Untreue nach § 153 Abs 1 und 3 zweiter Fall StGB als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB und zu C./II. das Verbrechen der Bestechlichkeit gemäß § 304 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB als Beteiligter gemäß § 12 zweiter Fall StGB;
Dr. Stefan STEINER: zu A./I11./4. das Verbrechen der Untreue nach § 153 Abs 1 und 3 zweiter Fall StGB als Beteiligter gemäß § 12 dritter Fall StGB; zu C./III./1. das Verbrechen der Bestechlichkeit nach § 304 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB als Beteiligter gemäß § 12 dritter Fall StGB;
Mag. Gerald FLEISCHMANN: zu A./I11./4. das Verbrechen der Untreue nach § 153 Abs 1 und 3 zweiter Fall StGB als Beteiligter gemäß § 12 dritter Fall StGB; zu C./III./1. das Verbrechen der Bestechlichkeit nach § 304 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB als Beteiligter gemäß § 12 dritter Fall StGB;
Johannes FRISCHMANN, MSc: zu A./III./4. das Verbrechen der Untreue nach § 153 Abs 1 und 3 zweiter Fall StGB als Beteiligter gemäß § 12 dritter Fall StGB; zu C./11111. das Verbrechen der Bestechlichkeit nach § 304 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB als Beteiligter gemäß § 12 dritter Fall StGB;
Wolfgang FELLNER: zu A./III./3. das Verbrechen der Untreue nach § 153 Abs 1 und 3 zweiter Fall StGB als Beteiligter gemäß § 12 dritter Fall StGB und zu B./ das Verbrechen der Bestechung nach § 307 Abs 1 und 2 zweiter Fall StGB;
Mag. Helmuth FELLNER: zu A./III./3. das Verbrechen der Untreue nach § 153 Abs 1 und 3 zweiter Fall StGB als Beteiligter gemäß § 12 dritter Fall StGB und zu B./ das Verbrechen der Bestechung nach § 307 Abs 1 und 2 zweiter Fall StGB;
[geschwärzte Stelle ] MA, MBA:
zu A./III./1.und 2. das Verbrechen der Untreue nach § 153 Abs 1 und 3 zweiter Fall StGB als Beteiligte gemäß § 12 dritter Fall StGB; zu C111112. das Verbrechen der Bestechung nach § 307 Abs 1 und 2 zweiter Fall StGB als Beteiligte gemäß § 12 dritter Fall StGB;
MMag. Dr. Sophie KARMASIN:
zu A./III./1. und 2. das Verbrechen der Untreue nach § 153 Abs 1 und 3 zweiter Fall StGB als Beteiligte gemäß § 12 dritter Fall StGB; zu C111112. das Verbrechen der Bestechung nach § 307 Abs 1 und 2 zweiter Fall StGB als Beteiligte gemäß § 12 dritter Fall StGB;
Die österreichische Volkspartei — Bundespartei:
zu den in den Punkten A./11./2. und C./11. genannten zu ihren Gunsten begangenen Taten, Verantwortlichkeit iSd § 3 Abs 1 Z 1 VbVG;
Die Mediengruppe "Österreich" GmbH und die oe24 GmbH:
zu den in den Punkten A./I11./3. und B./ genannten zu ihren Gunsten begangenen Taten, Verantwortlichkeit iSd § 3 Abs 1 Z 1 VbVG.
2. Sachverhaltsannahmen
Aufgrund des sich aus der bisherigen Auswertung ergebenden Sachverhalts wird von nachstehend beschriebener Verdachtslage ausgegangen:
2.1 Zu den Personen
Sebastian KURZ war von 2011 bis 2013 Staatssekretär für Integration im BMI, von 2013 bis Dezember 2017 Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres. Am 14. Mai 2017 wurde er designierter Parteiobmann der ÖVP; am 1. Juli 2017 wurde KURZ beim Bundesparteitag zum Bundesparteiobmann gewählt. Am 15. Oktober 2017 fanden vorgezogene Nationalratswahlen statt, bei denen Sebastian KURZ als Spitzenkandidat der ÖVP („Liste Sebastian KURZ — die neue Volkspartei") antrat. Am 18. Dezember 2017 wurde Sebastian KURZ als Bundeskanzler angelobt.
MMag. Thomas SCHMID war ab 2004 bis 2013 in mehreren Ministerien Pressereferent und Pressesprecher, von 2008 bis 2013 zusätzlich auch für strategische Kommunikation im Außenministerium zuständig, ab 2013 Kabinettschef im BMF, wobei er 2015 die Funktion des Generalsekretärs im BMF übernahm. Von April 2019 bis Juni 2021 war er Vorstand der ÖBAG. MMag. SCHMID war aufgrund seiner Funktion aber auch nachfolgend dargestellter Netzwerke in die Wirtschaft eine wichtige Person für Postenbesetzungen im Einflussbereich der ÖVP. Er verfügte durch seinen beruflichen Werdegang über zahlreiche Kontakte im Bereich Medien und Journalismus, die er für sich selbst und seine jeweils vorgesetzten Minister fruchtbar machte. Er galt für die Journalistinnen durch Informationsgewährung und Hintergrundgespräche als wertvoller Ansprechpartner. Er hat beste Kontakte zu KURZ und Mag. BLÜMEL, MBA: So sprachen MMag. SCHMID und KURZ von „Freundschaft'; Sebastian KURZ weihte MMag. SCHMID auch in politisch äußerst heikle Vorgänge wie etwa die Pläne zur Ablöse von Obmann Dr. MITTERLEHNER ein, die MMag. SCHMID auch aktiv unterstützte.
Im April 2016 wirkte MMag. SCHMID offenbar an einer Erhöhung das Budgets für das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres unter der Führung von KURZ mit, indem er es gemäß dem Chatverlauf zwischen MMag. SCHMID und Mag. BLÜMEL, MBA um über 35% und somit um 160 Mio Euro (tatsächlich lässt sich eine Erhöhung von 29% nachvollziehen) steigerte, wodurch Sebastian KURZ durch eine Aufstockung auch des Repräsentations- und Inseratenbudgets die Möglichkeit gewährt werden sollte, das gemeinsam in Aussicht genommene Projekt als Außenminister durch erhöhtes Eigenmarketing voranzutreiben. An KURZ kommunizierte MMag. SCHMID die Budgeterhöhung mit dem Hinweis „das haben wir NUR für dich gemacht" und „Du schuldest mir was : )))!".
Mag. BLÜMEL, MBA wiederum schrieb ihm etwa mit drei Kuss-Emojis verstärkt „Du bist Familie" und betonte, dass er gebraucht werde. MMag. SCHMID übte sehr weitreichenden Einfluss auf wichtige Entscheidungen im Bereich der Personalpolitik aus; in jenen Bereichen, bei denen eine Entscheidung von den Spitzen der ÖVP selbst abgesegnet werden musste, konnte er zumindest befürwortende Empfehlungen abgeben.
Mag. Johannes PASQUALI wechselte im Jahr 2004 als damaliger Bezirksrat der FPÖ im Wiener Bezirk Wieden zur ÖVP. Er ist seit 2. Mai 2016 Bezirksparteiobmann der ÖVP Wieden und schon seit 2015 Klubobmann der ÖVP in der Bezirksvertretung Wieden. Er ist seit 2014 Leiter der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit im BMF. Im Zuge dieser Tätigkeit ist er unter
anderem für die Vereinbarung von Medienkooperationen, Inseratenvereinbarungen und Beraterverträgen sowie der diesbezüglichen Rechnungslegung und Freigaben verantwortlich.
Mag. PASQUALI war stellvertretender Staatskommissär bei der Volksbank Salzburg eG, Casinos Austria AG und Hypo NÖ Landesbank für Niederösterreich und Wien AG; ab 1. März 2019 wurde er zum Staatskommissär der Raiffeisenbank Region Amstetten eGen bestellt.
Dr. Stefan STEINER arbeitete ab 2011 - zuletzt als Sektionschef im Integrationsstaatssekretariat und danach im BMEIA- eng mit Sebastian KURZ zusammen. Im Juni 2017 (danach war er im BMEIA gemäß § 29b Abs 1 VBG unter Entfall der Bezüge karenziert) wechselte Dr. STEINER in die Bundes-ÖVP, wo er neben Elisabeth KÖSTINGER Generalsekretär war. Anfang 2018 legte Dr. STEINER die Funktion als Generalsekretär zurück, blieb aber - im Rahmen eines Beratungsvertrags mit der Bundes-ÖVP - einer der wichtigsten strategischen Berater von Sebastian KURZ. Neben Sebastian KURZ, Elisabeth KÖSTINGER, Mag. Gernot BLÜMEL, MBA und Mag. Bettina GLATZ-KREMSNER gehörte er der Steuerungsgruppe der ÖVP im Zuge der Regierungsbildung nach der Nationalratswahl 2017 an.
Dr. STEINER war in den Projektunterlagen an erster Stelle angeführt und mit den Aufgaben „Leitung, Strategie/Planung, rechtliche Rahmenbedingungen, Wahlkampfvorbereitung und Neuaufstellung Partei" beauftragt (ON 1118 S 499).
Mag. Gerald FLEISCHMANN arbeitete ebenso ab 2011 im Integrationsstaatssekretariat und später im BMEIA eng mit Sebastian KURZ zusammen. Ab 2017 war Mag. FLEISCHMANN stellvertretender Kabinettchef von Bundeskanzler Sebastian KURZ und Leiter der neu geschaffenen Stabsstelle für strategische Kommunikationsplanung.
Mag. FLEISCHMANN war in den Projektunterlagen mit den Aufgaben „Presse, Strategie, Wordings, Inseratenmanagement" beauftragt (ON 1118 S 499).
Johannes FRISCHMANN, MSc war von September 2014 bis Juli 2017 Pressesprecher im BMF. Danach wechselte er über Ersuchen von Sebastian KURZ zu ihm als sein Pressesprecher. Diese Funktion übt er bis jetzt aus.
MMag. Dr. Sophie KARMASIN war vom 16. Dezember 2013 bis zum 18. Dezember 2017 (von der ÖVP nominierte) parteilose Bundesministerin für Familien und Jugend. Zuvor war sie von 2006 bis 2013 Geschäftsführerin der KARMASIN MOTIVFORSCHUNG GmbH, die von ihren Eltern Dr. Friedrich KARMASIN und Dr. Helene KARMASIN gegründet und 2011 (vollständig) an sie und ihren Bruder Univ.-Prof. DDr. Matthias KARMASIN übergeben wurde. MMag. Dr. Sophie KARMASIN hielt ab 2011 85 % der Anteile. Die KARMASIN MOTIVFORSCHUNG GmbH war bis 2014 alleinige Gesellschafterin des Marktforschungsinstituts „GALLUP-INSTITUT GmbH", das jahrelange Umfragen und Marktforschung für die FELLNER-Gruppe durchführte.
MMag. Dr. Sophie KARMASIN schied Ende 2017 als Ministerin aus und gründete im Juni 2018 die KARMASIN RESEARCH&IDENTITY GmbH. Praktisch mit Beginn der Geschäftstätigkeit des neuen Unternehmens arbeitete MMag. Dr. KARMASIN wieder mit [geschwärzte Stelle] MA, MBA zusammen und präsentierte seither als Analystin in der Sendung „Fellner! Live" Wahlumfragen von RESEARCH AFFAIRS.
Alle bisher genannten Personen sind in der im Tenor angeführten Gruppe der engsten Vertrauten um Sebastian KURZ enthalten. Diese Gruppe umfasst auch noch weitere enge Mitarbeiter, die aber mangels strafrechtlicher Relevanz hier nicht genannt werden.
[geschwärzte Stelle] MA, MBA arbeitete von 2007 bis 2015 als Research Managerin/Assistenz der Geschäftsführung der KARMASIN MOTIVFORSCHUNG GmbH und machte sich 2015 selbstständig. Seit 2015 war sie als nicht protokollierte Einzelunternehmerin im Bereich der Marktforschung mit der Marke „RESEARCH AFFAIRS" tätig. Auch nach ihrem Ausscheiden bei der KARMASIN MOTIVFORSCHUNG GmbH im Jahr 2015 war und ist sie weiterhin — laut eigener Homepage — als empirische Partnerin von Dr.[geschwärzte Stelle] („KARMASIN Behavioural Insights"), der Mutter von MMag. Dr. Sophie KARMASIN, tätig.
Wolfgang FELLNER ist Gründer und Herausgeber des Mediums OSTERREICH. Sein Bruder Mag. Helmuth FELLNER ist laut einer Medienrecherche bei Mediengründungen für kaufmännische Angelegenheiten zuständig. Am Projekt der Tageszeitung ÖSTERREICH ist Mag. FELLNER etwa ab Mitte der 2000er Jahre nicht mehr beteiligt; er bringt sich aber weiterhin operativ in das Geschäft der FELLNER Gruppe ein, hat wesentlichen Einfluss und erbringt diese Leistungen als Geschäftsführer und Alleingesellschafter der HF Beratungs GmbH & Co KG. MMag. SCHMID kennt sowohl Wolfgang FELLNER als auch Mag. Helmut FELLNER insbesondere aufgrund seiner Tätigkeit als Pressesprecher und später als Kabinettschef im Finanzministerium.
2.2 politische Ausgangslage und Vorgeschichte
Die seit 2008 regierende „große Koalition" aus SPÖ und ÖVP verlor in Umfragen zunehmend an Zustimmung. In der ÖVP konnten die Bundesparteiobmänner und Vizekanzler Dl PRÖLL und Dr. SPINDELEGGER, der Sebastian KURZ im Jahr 2011 als Staatssekretär für Integration im Bundesministerium für Inneres in die Spitzenpolitik holte, nicht den gewünschten politischen Erfolg verbuchen. Nachdem Sebastian KURZ im Nationalratswahlkampf 2013 die meisten Vorzugsstimmen aller Kandidat*innen erreichte, wurde er medial als „Zukunftshoffnung" - als auch Dr. MITTERLEHNER als Bundesparteiobmann nicht den erhofften (anhaltenden) Erfolg für die ÖVP erzielen konnte - sogar als möglicher „Retter" der ÖVP dargestellt.
Ab 2014 leitete Mag. Gernot BLÜMEL, M BA zunächst unter dem Titel „Evolution Volkspartei" — intern auch „Projekt Ballhausplatz" bezeichnet — einen Erneuerungsprozess der Volkspartei ein, der 2015 in einem eigenen Bundesparteitag mit Statutenänderung mündete (ON 1252 S 10 f). Ziel war es, die ÖVP mit Sebastian KURZ zur Kanzlerpartei zu machen. So entwickelte der damalige Außenminister Sebastian KURZ mit einer Gruppe seiner engsten Vertrauten, wie dem Parteiobmann der Landesgruppe Wien Mag. BLÜMEL, MBA, den engsten strategischen Beratern Dr. Stefan STEINER, Mag. Gerald FLEISCHMANN, Axel MELCHIOR, MMag. SCHMID und wenigen weiteren Mitarbeitern, Pläne und Strategien mit dem vorrangigen Ziel, zunächst als designierter und dann als gewählter Parteiobmann die Führung der ÖVP zu übernehmen — in den Projektunterlagen als „Tag der Übernahme" bezeichnet (ON 1118 S 491) — um danach als Bundesparteiobmann die ÖVP wieder aus einem damaligen Umfragetief und in einen Wahlkampf zur Erlangung der Kanzlerschaft zu führen. Diese Pläne und Strategien manifestierten sich in den von dieser Gruppe erarbeiteten Strategiepapieren, die teilweise mit Titeln wie „Projekt BPO" (BP() für Bundesparteiobmann) oder „Projekt Ballhausplatz" (Die Adresse des Bundeskanzleramts als Symbol für das Ziel der Kanzlerschaft) versehen waren und eine finanzielle und thematische Neuausrichtung der Bundespartei ÖVP und eine Vorbereitung eines Wahlkampfes beinhalteten. Um dieses Ziel zu erreichen war es aus Sicht dieser Gruppe ua erforderlich, regelmäßige und thematisch spezifische Umfrageergebnisse zur Einschätzung der aktuellen politischen Lage als Entscheidungsgrundlage für ihre Strategie zu erhalten (vgl Punkt 5. „BuPa Neu planen" mit den Aufgaben „Zielgruppenanalyse, Botschaften abtesten, Fokusgruppen", ON 1118 S 488), wobei die jeweiligen Umfrageergebnisse durch gezielte Veröffentlichungen auch zum Lenken der öffentlichen aber auch innerparteilichen Meinung benutzt werden sollten.
Anfang 2016 zeichnete sich in Umfragen zur Bundespräsidentschaftswahl ab, dass die von der SPÖ und der ÖVP nominierten Kandidaten sehr schlecht abschneiden würden. Der damalige Bundeskanzler Werner FAYMANN wurde parteiintern zunehmend mehr in Frage gestellt und es war absehbar, dass er zurücktreten und ihm jemand mit mehr öffentlicher Zustimmung nachfolgen könnte. Sebastian KURZ betrachtete diese Möglichkeit eines neuen „unverbrauchten Bundeskanzlers" als große Gefahr für seinen politischen Plan, Bundesparteiobmann und nach Neuwahlen Bundeskanzler zu werden, und beschloss mit seinen politischen Vertrauten spätestens im März 2016 den Plan aktiv umzusetzen. Im März 2016 wurde zur Beurteilung der Lage eine Umfrage beim Meinungsforscher Dr. Franz SOMMER beauftragt, um die Chancen von KURZ für eine allfällige Nationalratswahl auszuloten. Das Ergebnis war, dass die ÖVP mit KURZ um 15% besser abschneiden würde als unter der Führung von Dr. MITTERLEHNER. KURZ versuchte mit Hinweis auf das Umfrageergebnis die Partei-Spitzenfunktionäre von einer Neuwahl unter seiner Führung zu überzeugen. Diese Aktivitäten von KURZ und seinem Team wurden parteiintern von Parteiobmann Dr. MITTERLEHNER und einigen Landeshauptleuten kritisch gesehen. Beim Parteivorstand am 10. Mai 2016 stellte ihn Dr. MITTERLEHNER (nach seiner Darstellung im Buch „Haltung") zur Rede; dabei habe KURZ sein Ziel, die Koalition zu sprengen, offengelegt.
In Anbetracht der parteiinternen Zurückhaltung musste Sebastian KURZ sein Vorhaben daher verdeckt weiterbetreiben. Eine zusätzliche Hürde bestand in den mangelnden finanziellen Möglichkeiten, weil er (noch) keinen Zugang zu den Geldern der Partei hatte. Die hier inkriminierten Tathandlungen sind daher vor dem Hintergrund dieser beiden Umstände zu sehen: Um nicht weitere parteiinterne Unruhe zu erzeugen, durfte die Beauftragung der für erforderlich erachteten Umfragen daher nicht erkennbar sein. Die für sein Vorhaben essentielle Beeinflussung der öffentlichen und innerparteilichen Meinung - dies auch durch gezielte Veröffentlichungen von Umfragen - würde ebenso wie die Umfragen selbst erhebliche Kosten verursachen, sodass zusätzlich eine verdeckten Finanzierung des Projektes unumgänglich war.
Die Lösung wurde schließlich in der Entwicklung des sogenannten [geschwärzte Stelle] ÖSTERREICH Tools" gefunden:
Die Umfragen wollte man verdeckt mit Hilfe der ihnen vertrauten und von Dr. MITTERLEHNER enttäuschten MMag. Dr. KARMASIN erhalten. Diese war vor ihrer politischen Karriere als Familienministerin (2014 bis Ende 2017) ua. alleinige Gesellschafterin des Marktforschungsinstituts „GALLUP-INSTITUT GmbH", das jahrelang Umfragen und Marktforschung für die FELLNER-Gruppe durchführte. Sie hatte daher sowohl reichliche Erfahrung mit Meinungsumfragen als auch beste Kontakte zu Wolfgang und Mag. Helmuth FELLNER. Die beabsichtigten Veröffentlichungen in Medien sollten insbesondere im Wege der FELLNER-Gruppe durch zeitlich parallel erfolgende Inseratenschaltungen „finanziert" und somit sichergestellt werden, Dieser Zusammenhang findet sich auch in den genannten Strategiepapieren, wobei sowohl im Dokument mit dem Titel „Projekt Ballhausplatz" als auch in einem Dokument beinhaltend 61 Punkte zur „Vorbereitung", „Übernahme" (der Bundespartei) und zeitlich festgelegter Meilensteine bis zum Ziel einer Regierungsbildung („1 Woche",,1 Monat', „3 Monate", „6 Monate" und „1 Jahr) die Aufgaben „Umfragen" und „Inserate" jeweils unmittelbar aufeinanderfolgend - in einer Unterlage als Unterpunkt - festgeschrieben waren:
Unterlage „Projekt Ballhausplatz" (ON 1118 S 479):

MMag. SCHMID hatte als Generalsekretär des BMF ebenfalls gute Kontakte zu den Brüdern FELLNER und konnte zusätzlich über die finanziellen Mittel des BMF verfügen. Da er als enger Vertrauter von Sebastian KURZ diesem auch seine uneingeschränkte Loyalität zugesichert hatte (siehe etwa die später verfasste Nachricht „Ich bin einer deiner Prätorianer der keine Probleme macht sondern löst."), wurde er von Sebastian KURZ bereits im März 2016 mit der Umsetzung dieses Vorhabens beauftragt. MMag. SCHMID nahm daher in laufender Abstimmung mit KURZ mit MMag. Dr. KARMASIN und den Brüdern Mag. Helmuth und Wolfgang FELLNER Kontakt auf und begann, an der Detailplanung und Umsetzung des „[geschwärzte Stelle] ÖSTERREICH Tools" zu arbeiten.
2.3 Die Vereinbarungen des, [geschwärzte Stelle] ÖSTERREICH Tools" Das von den Beschuldigten so genannte „Beinschab ÖSTERREICH Tool' bestand aus zwei miteinander zusammenhängenden nach vorheriger Absprache mit Sebastian KURZ getroffenen Vereinbarungen:
Einerseits wurde zwischen MMag. SCHMID und Mag. Helmuth und Wolfgang FELLNER unter Einbindung von MMag. Dr. KARMASIN und (teilweise auch) [geschwärzte Stelle] MA, MBA sowie Mag. Johannes PASQUALI und Johannes FRISCHMANN, MSc vereinbart, dass im Gegenzug für die aufgrund einer wiederkehrenden Zusage und Vergabe von Inseratenaufträgen durch das BMF geleisteten Zahlungen - zusätzlich zu den für die Verschleierung der Tathandlungen erforderlichen gekennzeichneten Schaltungen im Anzeigenteil der Medien - von MMag. SCHMID als Mittelsmann vorgegebene redaktionelle Inhalte, nämlich insbesondere von [geschwärzte Stelle] MA, MBA zu erhebende Umfrageergebnisse, aber auch andere aus Sicht der Beschuldigten relevante Berichte, zu vorgegebenen Zeitpunkten - somit einer entgeltlichen Veröffentlichung iS § Abs 1 Z 2 MedKF-TG gleichkommend - in Medien der FELLNER-Gruppe und insbesondere in der Tageszeitung ÖSTERREICH sowie im Onlinemedium oe24.at — teilweise mit einer die Interessen von Sebastian KURZ und der Gruppe seiner Vertrauten fördernden Kommentierung durch Wolfgang FELLNER, Sabine BEINSCHAB, MA, MBA oder andere Redakteure - veröffentlicht werden sollen. Die inhaltlichen Vorgaben an den Mittelsmann MMag. SCHMID sollten von Sebastian KURZ, Dr. Stefan STEINER, Mag. Gerald FLEISCHMANN und Johannes FRISCHMANN, MSc kommen.
Andererseits vereinbarten MMag. SCHMID, MMag. Dr. KARMASIN und [geschwärzte Stelle] MA, MBA unter Einbindung von Mag. Johannes PASQUALI und Johannes FRISCHMANN, MSc, dass bestimmte für die Beschuldigten relevante Umfragen - wiederum nach inhaltlichen Vorgaben von Sebastian KURZ, Dr. Stefan STEINER, Mag. Gerald FLEISCHMANN und Johannes FRISCHMANN, MSc - mit ausschließlich (partei-)politischen Inhalten bei [geschwärzte Stelle] MA, MBA beauftragt werden. Die dafür entstehenden Kosten sollten zuerst verdeckt über die Mediengruppe ÖSTERREICH, danach mittels Scheinrechnungen in zeitlich parallel beim Einzelunternehmen der [geschwärzte Stelle] MA, MBA in Auftrag gegebenen für das BMF zu erbringenden Studien abgerechnet werden.
Die später detailliert dargestellten Aufträge zu konkreten Umfragen liefen im Wesentlichen mit den Phasen und Fortschritten des „Projektes Ballhausplatz" parallel und betrafen ausschließlich parteipolitische Interessen von Sebastian KURZ und der ÖVP:
• So wurden zunächst in der ersten Phase bis zur Wahl von Sebastian KURZ zum Parteiobmann insbesondere Umfragen beauftragt, aus denen ersichtlich werden sollte, wie schlecht die ÖVP unter dem Bundesparteiobmann Dr. MITTERLEHNER abschneidet, während vergleichend aufgezeigt wurde, um wie viel besser die Ergebnisse unter einem Vorsitzenden Sebastian KURZ ausfallen würden. Das dahinterstehende Ziel war, die Akzeptanz der Parteifunktionäre hinsichtlich der „Übernahme" der Parteiführung durch KURZ zu seinen Vorstellungen zu erhöhen (FRISCHMANN, MSc an MMag. SCHMID am 6. Jänner 2017 „Wir zündeln [...]"). Weiters wurde die öffentliche Meinung zu möglichen Neuwahlen (vgl Welle vom 2. Februar 2017 „möglicher Koalitionsbruch") abgefragt, wobei die diesbezüglich strategische Vorgabe darin bestand, dass eine Neuwahlentscheidung nicht der ÖVP und vor allem nicht Sebastian KURZ zugerechnet werden dürfte. Zusätzlich wurden auch Umfragen zu bestimmten aktuellen Themen (etwa zu einer Kampagnenaktion von Bundeskanzler Mag. KERN: „Kern als Pizzabote") eingeholt.
• In der zweiten Phase des beginnenden Wahlkampfes wurden Umfragen beauftragt, die die beste Themensetzung ermöglichen sollten („Fragen zur kalten Progression") sowie mögliche Mitbewerber betrafen („Kriterienkatalog SPÖ", „Fragen zur Reformpartnerschaft, Bewertung Sebastian Kurz, Christian Kern") und zu entsprechenden Veröffentlichungen führten: Beispielsweise wurde kurz nach der Anfang Juli 2017 erfolgten Bekanntgabe der Nominierung von Dr. Irmgard GRISS durch die NEOS eine Umfrage beauftragt, die zu gewünschten ÖSTERREICHBerichten (zB mit der Schlagzeile „1. UMFRAGE: Griss bringt NEOS nur 1 Prozent - Sensation: Ex-Hofburg-Kandidatin Irmgard Griss dürfte den Neos kaum Vorteile bringen.") führte. Ähnlich reagierte Mag. FLEISCHMANN auf das am 25. Juli 2017 von Dr. Peter PILZ verlautbarte Antreten mit der „Liste Peter Pilz", indem er bereits am 26. Juli 2017 einen Vorschlag für eine Umfrage mit Fragen wie „Wem kostet Pilz?" unterbreitete und sogleich die von ihm gewünschte Ergebnisse mit übermittelte „Grobe [gemeint Grüne — sichtlich automatische Rechtschreibkorrektur] stark, Sozis Mittel, bisst neos, blau kaum, VP so gut wie nichts".
• In der dritten Phase wurden Umfragen erstellt, um die Anzahl der Unentschlossenen und deren Wünsche zu erheben, wobei Veröffentlichungen der gezielten Mobilisierung der eigenen Funktionäre dienen sollten („Bist du mit dem Österreich Aufmacher heute zufrieden für die Mobilisierung der eigenen"). Teilweise wurden auch die Erfolge bei TV-Konfrontationen abgefragt und mit dem eindeutigen Sieger Sebastian KURZ veröffentlicht, wobei (in zumindest einem Fall) sogar das gewünschte Ergebnis vorab besprochen wurde.
• In der vierten Phase nach der Nationalratswahl am 15. Oktober 2017 wurden im Auftrag von Sebastian KURZ Fragen zu Koalitionsvarianten und der möglichen Bildung eines Expertenkabinetts sowie etwas später im März 2018 zur Akzeptanz der Budgetrede und vorgesehenen Einsparungen gestellt.
Auch auf Art und Weise der Veröffentlichungen der Umfrageergebnisse nahmen die Beschuldigten auf Grundlage der Vereinbarung Einfluss. So wurden die Ergebnisse in der Regel zunächst von [geschwärzte Stelle] MA, MBA an MMag. SCHMID geschickt. Dieser entschied - teils nach Rücksprache mit Dr. STEINER -, dass als ungünstig für die ÖVP beurteilte Umfrageergebnisse (so zB betreffend eine allfällige Neuwahl am 28. Jänner 2017 oder Ergebnisse betreffend TV-Konfrontationen oder das ohnehin eintretende Brechen von Wahlversprechen am 21. August 2017) nicht veröffentlicht und andere, die zum Beispiel die eigenen Funktionäre der ÖVP zu weiteren Anstrengungen im Wahlkampf motivieren sollten, jedenfalls veröffentlicht werden sollten. Erst nachdem [geschwärzte Stelle] MA, MBA das Einverständnis von MMag. SCHMID für die genauen Vorgaben der Veröffentlichung der Umfrageergebnisse erhalten hatte, schickte sie die Ergebnisse an Mag. Helmuth und Wolfgang FELLNER. Festzuhalten ist außerdem, dass [geschwärzte Stelle] MA, MBA (zumindest in einem Fall) die Umfrageergebnisse im Auftrag der Beschuldigten innerhalb der Schwankungsbreiten zugunsten der ÖVP beeinflusste („frisierte")
2.4 Zur konkreten Planung und Vereinbarung
Am 6. März 2016 informierte MMag. SCHMID KURZ, dass er nächste Woche MMag. Dr. KARMASIN „wegen Umfragen" treffen werde. Dieser Ankündigung entsprechend findet sich im Kalender von MMag. SCHMID ein Termin mit MMag. Dr. KARMASIN und dem Kabinettsmitarbeiter Mag. [geschwärzte Stelle] BSc für 9. März 2016 eingetragen.
Am 8. März 2016 berichtete MMag. SCHMID KURZ auch darüber, dass man mit dem Herausgeber und Chefredakteur der Tageszeitung DIE PRESSE, Rainer NOWAK, Umfragen (vermutlich bezog sich dies auf die bei Dr. SOMMER beauftragte Studie) rund um den Parteitag der ÖVP Wien, bei dem Mag. BLÜMEL, MBA zum Parteichef der ÖVP Wen gewählt wurde, "spielen" werde. KURZ bedankte sich mit den Worten „Großartig!!! Du bist super!".
Am 10. März 2016 — einem Tag nach dem Abendtermin zwischen MMag. SCHMID, MMag. Dr. KARMASIN und dem Kabinettsmitarbeiter Mag. [geschwärzte Stelle] BSc — informierte MMag. Dr, KARMASIN MMag. SCHMID über die Organisation eines Termins mit FELLNER, der am 15. März 2016 stattfand. Unmittelbar vor dem Termin fand eine Vorbesprechung zwischen MMag. SCHMID und MMag. Dr. KARMASIN statt.

Im Anschluss an den Termin schrieb MMag. SCHMID an KURZ: „Gute News bei der Umfrage Front. Sophie weiß ich nicht ob ich überreden konnte. Sie ist noch voll auf ..... ". Sebastian KURZ erkundigte sich daraufhin, ob er mit MMag. Dr. KARMASIN reden könne, was MMag. SCHMID befürwortete und eine mögliche Strategie zum Überreden aufzeigte; KURZ sagte schließlich ein Gespräch zu.

Danach organisierte MMag. Dr. KARMASIN Mitte April einen gerneinsamen Abendtermin mit Mag. Helmuth FELLNER und MMag. SCHMID für den 2. Mai 2016, bei dem die weitere Vorgehensweise abgestimmt und besprochen wurde. Gleichzeitig sendete MMag. Dr. KARMASIN die Kontaktdaten von Mag. Helmuth FELLNER an MMag. SCHMID, da dieser Mag. FELLNER offenbar noch nicht persönlich kannte. Eine Woche später, am 22. April 2016 sendete auch [geschwärzte Stelle] MA, MBA ihre Kontaktdaten an MMag. SCHMID.

Auf schon damals zwischen MMag. SCHMID und Mag. Helmuth und Wolfgang FELLNER geschlossene Vereinbarungen deuten bereits Chatnachrichten aus April 2016 hin, wobei im Gegenzug für den „erledigt(en) Teil der Vereinbarung" eine Erwartungshaltung mit zeitnaher Berichterstattung „Ich bin gespannt wie das Schelling Budget morgen bei euch berichtet wird" verbunden war.

Am 2. Mai 2016, am Tag des gemeinsamen Abendessens mit Mag. Helmuth FELLNER und MMag. Dr. KARMASIN, findet sich wenige Stunden zuvor auch ein Termin mit [geschwärzte Stelle] MA, MBA und FRISCHMANN, MSc im Kalender von MMag. SCHMID eingetragen.

Offenbar während des Abendessens mit Mag. FELLNER und MMag. Dr. KARMASIN am 2. Mai 2016 sendete MMag. SCHMID an FRISCHMANN, MSc eine Nachricht, dass er „Von morgen auf übermorgen - Bauern Hilfen mit Österreich spielen" solle und eine weitere an Mag. PASQUALI, damit sich dieser einen Termin mit MMag. SCHMID für den Montag, 9. Mai 2016 um 16:00 Uhr einträgt.

Für den 12. Mai 2016 findet sich im Terminkalender von MMag. SCHMID ein Termin mit Mag. FELLNER, Oliver VOIGT (damaliger Geschäftsführer der Mediengruppe ÖSTERREICH),
Mag. PASQUALI und FRISCHMANN, MSc, bei dem mögliche Medienkooperationen mit der FELLNER-Gruppe besprochen und tatplangemäß in Aussicht genommen wurden.

Im April oder Mai 2016 vereinbarten schließlich nach vorheriger Absprache mit Sebastian KURZ MMag. SCHMID und Mag. Helmuth und Wolfgang FELLNER unter Einbindung von MMag. Dr. KARMASIN und (teilweise auch) Sabine BEINSCHAB, MA, MBA sowie Mag. Johannes PASQUALI und Johannes FRISCHMANN, MSG, dass im Gegenzug für die aufgrund einer wiederkehrenden Zusage und Vergabe von Inseratenaufträgen durch das BMF geleisteten Zahlungen - zusätzlich zu den für die Verschleierung der Tathandlungen erforderlichen gekennzeichneten Schaltungen im Anzeigenteil der Medien - von MMag. SCHMID als Mittelsmann vorgegebene redaktionelle Inhalte, nämlich insbesondere von BEINSCHAB, MA, MBA zu erhebende Umfrageergebnisse, aber auch andere aus Sicht der Beschuldigten relevante Berichte, zu vorgegebenen Zeitpunkten - somit einer entgeltlichen Veröffentlichung iS §Abs 1 Z 2 MedKF-TG gleichkommend - in Medien der FELLNER-Gruppe und insbesondere in der Tageszeitung ÖSTERREICH sowie im Onlinemedium oe24.at — teilweise mit einer die Interessen von Sebastian KURZ und der Gruppe seiner Vertrauten fördernden Kommentierung durch Wolfgang FELLNER, Sabine BEINSCHAB, MA, MBA oder andere Redakteure – veröffentlicht werden sollen. Die inhaltlichen Vorgaben an den Mittelsmann MMag. SCHMID sollten von Sebastian KURZ, Dr. Stefan STEINER, Mag. Gerald FLEISCHMANN und Johannes FRISCHMANN, MSc kommen.
Die ersten mit dieser Vereinbarung verbundenen Inseratenaufträge wurden bereits anlässlich des Termins am 12. Mai 2016 vereinbart.
Bereits in der Anfangsphase dieser Vereinbarung kam es zu einem Konflikt („Fellner hat sich an keine Abmachung gehalten"), weil anstatt der vereinbarten Inhalte betreffend diverse Ergebnisse von Umfragen iZm den Themen Brexit, Maschinensteuer, Wirtschaftskompetenz und Standort, Schuldenabbau und Einsatz von Steuergeld auch noch eine nicht gewünschte „private Story" über einen Immobilienkauf von Dr. SCHELLING in der Tageszeitung ÖSTERREICH erschienen war. Die Inhalte sollten ersichtlich eine Themensetzung iZm einem für 30. Juni 2016 mit Sebastian KURZ und Minister Dr. SCHELLING anberaumten Pressegespräch bewirken.

MMag. SCHMID wurde am 27. Juni 2016 von FRISCHMANN, MSc über die Missachtung der Vereinbarung informiert. Im Anschluss kritisierte MMag. SCHMID dies sowohl gegenüber den Brüdern FELLNER als auch gegenüber MMag. Dr. KARMASIN sehr deutlich und sprach von einem „Vertrauensbruch".

MMag. Dr. KARMASIN verlangte — ebenso wie MMag. SCHMID — eine Erklärung der Brüder FELLNER, welche sich daraufhin einsichtig zeigten und zusagten, die vereinbarten Inhalte nun auf einer Doppelseite, die Wolfgang FELLNER persönlich mache, zu veröffentlichen. Wolfgang FELLNER versicherte weiters, die offenkundig bereits ebenfalls zugesagte und später erfolgte Umstellung der Meinungsforschung auf das Einzelunternehmen von BEINSCHAB, MA, MBA einzuhalten (,,alles gut auch mit Wechsel Sonntagsfrage jederzeit").


Am 29. Juni 2016 frühmorgens schickte FRISCHMANN, MSc an MMag. SCHMID Screenshots der ePaper Ausgabe von ÖSTERREICH vom gleichen Tag zur Information, dass FELLNER nun doch die vereinbarte Veröffentlichung vornahm:

Um 10:03 Uhr schrieb Mag. Helmuth FELLNER an MMag. Thomas SCHMID, dass nun eine „umfragedoppelseite" erschienen sei und erkundigt sich nach den nächsten Schritten.

Wenige Tage später berichtete FRISCHMANN, MSc die Schaltung einer Doppelseite mit Reise/Zollinfos für Ende Juli und 15. August 2016. Insgesamt würden die Inserate 116.000 Euro netto kosten. FRISCHMANN, MSc schloss die Chatnachricht mit dem Hinweis: „gleich wie die ersten zwei Wellen".

In Umsetzung der Vereinbarung erschien somit am 29. Juni 2016 unter dem Titel „Schelling & Kern: Duell um unsere Steuern"eine Doppelseite in der Printversion in der Tageszeitung ÖSTERREICH und ein Bericht im Onlinemedium oe24.at ,,https://www.oe24.atioesferreich/politik/schelling-kern-duell-um-unsere-steuern/241462693" (ON 1633 S 35 f), in dem Ergebnisse aus einer Umfrage von RESEARCH AFFAIRS veröffentlicht und von [geschwärzte Stelle] MA, MBA kommentiert wurden. Thematisch behandeln sie „Reformwünsche an die Regierung" und „Sicherung des Wirtschaftsstandortes" sowie die Meinung der Befragten, welchem Spitzenpolitiker man jeweils „Wirtschaftskompelenz", „die Überprüfung von Förderungen", „Weniger Gesetze für Firmen", „Reduzierung der Staatsschulden" und „Richtiger Einsatz von Steuern" zutraue.

Zusätzlich wurden Umfrageergebnisse zum Thema Maschinensteuer und EU-Austritt, somit genau die ursprünglich vereinbarten Themen präsentiert. Beauftragt wurde die Studie laut der Quellenangabe von der Tageszeitung ÖSTERREICH.
2.5 Ausbau der Vereinbarung:
Trotz dieses anfänglichen Problems („Vertrauensbruch") hielten die an der Vereinbarung Beteiligten an dieser fest und beschlossen diese auszubauen:
MMag. SCHMID, Mag. PASQUALI, MMag. Dr. KARMASIN, [geschwärzte Stelle] MA, MBA und Mag. Helmuth und Wolfgang FELLNER vereinbarten im Sommer/Herbst 2016, dass die Zeitung ÖSTERREICH im Zuge und Erweiterung der oben genannten Vereinbarung mit den Brüdern FELLNER ab Anfang 2017 regelmäßig politische Umfragen beim Einzelunternehmen von [geschwärzte Stelle] MA, MBA RESEARCH AFFAIRS beauftragen werden. Diese sollten mit MMag. SCHMID und mehreren mit Medienthemen befassten Personen der ÖVP (KURZ, Dr. STEINER, FRISCHMANN, MSc und Mag. FLEISCHMANN) insofern abgestimmt werden, dass diese auch für ihre Strategien (Wahl zum Parteiobmann bzw später Wahlkampf) relevante Fragestellungen „anhängen" können. Die Ergebnisse sollten unter Berücksichtigung der Wünsche der Beschuldigten veröffentlicht und dabei von [geschwärzte Stelle] MA, MBA als scheinbar unabhängige Expertin im Sinne der ÖVP präsentiert werden. Die Bezahlung der von MMag. SCHMID beauftragten Fragestellungen sollte zunächst „Österreich" • - dh Unternehmen der FELLNER-Gruppe - und nach der Umstellung der Meinungsumfragen der FELLNER-Gruppe auf das Einzelunternehmen von [geschwärzte Stelle] MA, MBA das BMF übernehmen. Die dabei auflaufenden Kosten sollten in ebenfalls bei Sabine BEINSCHAB, MA, MBA durch das BMF beauftragte Studien mittels Scheinrechnungen (inhaltlich unrichtige Zuordnung der für die Umfragen gelegten Stundenabrechnungen zur Studie) eingerechnet und dadurch verschleiert werden. MMag. SCHMID versprach Im Zuge der späteren Umsetzung MA, MBA in weiterer Folge auch eine Tätigkeit beim oder für den ORF („ Wenn kurz gewinnt werden wir dich dort positionieren").
Bereits im Juni 2016 war dieser Teil der Vereinbarung mit dem „Wechsel Sonntagsfrage" fertig konzipiert und sollte — wie nachfolgend dargestellt werden wird — noch 2016 effektuiert werden:

Am 31. August 2016 schrieb Mag. Helmuth FELLNER nach einem gemeinsamen Termin „unter 4 Augen", bei dem der Vereinbarung entsprechende Medienkooperationen mit der FELLNER-Gruppe zugesagt wurden, an MMag. SCHMID: „Gemeinsam sind wir richtig gut!!!".

In Umsetzung dieser Vereinbarung veranlassten die Brüder FELLNER, dass ab Ende 2016 das Einzelunternehmen von [geschwärzte Stelle] MA, MBA mit der gesamten Politikforschung für ÖSTERREICH — diese beinhaltete regelmäßige Meinungsumfragen zur Sonntagsfrage und anderen aktuellen politischen Themen sowie deren Analyse und Kommentierung — beauftragt wird. Nach Entscheidung dieses für den Tatplan wesentlichen Schrittes informierte MMag. SCHMID am 6. September 2016 KURZ, dass die „gesamte Politikforschung im Österreich [...] nun zur Beinschab wandern" werde und man „Umfragen und Co im besprochenen Sinne :-))" habe.

Nur eine Woche später fand laut Terminkalender von MMag. SCHMID am 13. September 2016 ein Termin mit [geschwärzte Stelle] MA MBA, statt, an dem ua. die in Aussicht genommene Auftragserteilung durch das BMF mit einer Studie Thema war.

Wenig später nämlich am 22. September 2016 beauftragte das BMF in Umsetzung des oben genannten Tatplans [geschwärzte Stelle] MA, MBA mit der Studie ,,Wirtschafts- und Budgetpolitik" mit einem Förderbetrag von 76.800 Euro. Das Startdatum der Studie wurde mit 22. September 2016 und das Enddatum mit 31. Jänner 2018 angegeben.

Für den 12. November 2016 findet sich im Terminkalender von MMag. SCHMID ein Termin für ein Frühstück mit MMag. Dr. KARMASIN „Frühstück BM Karmasin (Befragungstool)".

2.6 Die Beauftragung von Umfragen in vier Phasen:
In der ersten Phase wurden insbesondere Umfragen beauftragt, die darstellen sollten wie schlecht die ÖVP unter dem Bundesparteiobmann Dr. MITTERLEHNER abschneidet, während vergleichend aufgezeigt wird, um wie viel besser die Ergebnisse unter einem Vorsitzenden Sebastian KURZ ausfallen würden. Dies stellte eine exakte Umsetzung der im Dokument mit dem Titel „Projekt Ballhausplatz" angeführten Passage (ON 1118 S 479) dar:

Beispiel „Warten auf einen neuen Chef konkret auf Sebastian Kurz":
Bereits Anfang Dezember 2016 beauftragte MMag. SCHMID bei [geschwärzte Stelle] MA, MBA eine Wahlumfrage, wobei er die Ergebnisse an Sebastian KURZ zur Information und Abstimmung, an Mag. Helmuth FELLNER zur Veröffentlichung weiterleitete, der diese am nächsten Tag vereinbarungsgemäß vornahm und rückmeldete („Sogar Titelseite!"). So erschien die gewünschte Veröffentlichung am 8. Dezember im Onlinemedium oe24.at "https.11www.oe24.aVoesterreich/polllikArotz-schlappe-fpoe-klar-auf-platz-1/261584523" und am 9. Dezember 2016 auf einer Viertel Titelseite und einer Halbseite im Politikteil in der Printversion in der Tageszeitung ÖSTERREICH (ON 1633 S 49 ff).

Am Tag dieser Veröffentlichung meldete auch MMag. Dr. KARMASIN an MMag. SCHMID, dass alles gut geklappt habe und sendete MMag. SCHMID zwei Bilder der Zeitung ÖSTERREICH, auf denen die Umfrage erschienen war. Gleichzeitig informierte MMag. SCHMID darüber, dass er am Vortag mit beiden, offenbar gemeint die Brüder FELLNER, telefoniert habe und sie zur Umstellung - damit war die mit Anfang des Jahres erfolgende Beauftragung der [geschwärzte Stelle] MA, MBA mit Umfragen (auch) im Auftrag von ÖSTERREICH gemeint - stehen und demnächst eine „SCHELLING Story" bringen würden.


Im Sinne der obigen dargestellten Vereinbarung wurde das schlechte Umfrageergebnis der ÖVP im Bericht wie folgt erklärt. „Die ÖVP hat es schwer: Im Frühjahr ist sie unter 20 % gefallen; diesmal kommt sie auf nur 18 %. Die Gespaltenheit in der Hofburg-Frage und das Warten auf einen neuen Chef— konkret auf Sebastian Kurz — lassen keine Höhenflüge zu."
Am 8. Dezember 2016 und damit zeitgleich mit der Fertigstellung der dargestellten Umfrage thematisierte [geschwärzte Stelle] MA, MBA erstmals (in den Chats) die Abrechnung für die „Erhebung" bei MMag. SCHMID, der ihr — dem Tatplan entsprechend — die verdeckte Abrechnung iZm der beauftragten Studie bestätigte.

Ab Anfang 2017 wurden nun regelmäßig Umfragen durch MMag. SCHMID beauftragt:
Die zu stellenden Fragen und die mit diesen zu erwirkenden Zielrichtungen wurden ua von KURZ und seinen Vertrauten inhaltlich vorgegeben und nachdem sie unter Mithilfe von MMag. Dr. KARMASIN und FRISCHMANN, MSc (ebenfalls zB am 27. Jänner 2017 und 10. April 2017) abgestimmt worden waren, in den Medien der FELLNER-Gruppe veröffentlicht.
Diese Umfragen wurden teilweise von [geschwärzte Stelle] MA, MBA in Interviews oder Kommentaren in den Medien der FELLNER-Gruppe präsentiert, wobei ihr auch diesbezüglich inhaltliche Vorgaben zB von FRISCHMANN, MSc gemacht wurden: „Der Beinschab hab ich gestern noch angesagt was sie im Interview sagen soll."
Die Zeitpunkte der Veröffentlichungen einzelner Umfrageergebnisse wurden zwischen den Beteiligten auf Seite der ÖVP sowie Mag. Helmuth und Wolfgang FELLNER sowie seinem Chefredakteur Werner SCHIMA abgestimmt („Er und Schima haben die Ergebnisse. Veröffentlichung ist für Sonntag vorgesehen."; „Hast du mit Fellners wegen Abfolge Umfragen gesprochen?").
MMag. SCHMID berichtete Sebastian KURZ über sämtliche Entwicklungen und Fortschritte regelmäßig („Umfrage am Sonntag müsste alles passen.") und schickte ihm auch aktuelle Umfrageergebnisse.
Beispiel Vorbereitung des ÖVP-Parteitages am 8. Jänner 2017 - „VP würde von Kurz-Wechsel profitieren"
Am 3. Jänner 2017 erkundigte sich MMag. Dr. KARMASIN bei MMag. SCHMID, ob sie mit ihm oder FRISCHMANN, MSc den Fragebogen abstimmen solle. MMag. SCHMID verwies auf FRISCHMANN, MSc. Nur einige Stunden später leitete FRISCHMANN, MSc eine Anfrage von [geschwärzte Stelle] MA, MBA an MMag. SCHMID weiter. Er erkundigte sich nach der Abstimmung mit der Tageszeitung ÖSTERREICH und „WF" (offenbar gemeint Wolfgang FELLNER). MMag. SCHMID antwortete, dass er diesmal den Fragebogen nicht vorab, sondern erst wenn die Ergebnisse vorliegen würden, an FELLNER schicken würde. Am 6. Jänner 2017 schickte FRISCHMANN, MSc die Ergebnisse der aktuellen Umfrage per Mail an MMag. SCHMID, der sogleich rückfragte, ob diese eh so seien wie „wir" wollen „ÖVP bei 18". Er wies FRISCHMANN, MSc an, dafür zu sorgen, dass [geschwärzte Stelle] MA, MBA die Ergebnisse direkt an Wolfgang FELLNER schicken solle. Kurz danach informierte MMag. SCHMID Sebastian KURZ: „Umfrage am Sonntag müsste alles passen.".
Nach Veröffentlichung dieser Umfrage — nämlich am 7. Jänner 2017 im Onlinemedium oe24.at „https://www.oe24.at/oesterreich/politikfabsturz-oevp-im-umfrage-keller/2647360588" und am 8. Jänner 2017 eine ganze Seite in der Printversion in der Tageszeitung ÖSTERREICH (ON 1633 S 69 f) - sendete FRISCHMANN, MSc an MMag. SCHMID ein Foto von der Umfrage und dem Interview von [geschwärzte Stelle] MA, MBA in der Tageszeitung ÖSTERREICH. Er berichtete, dass er [geschwärzte Stelle] MA, MBA sogar angesagt habe, was sie im Interview sagen solle. MMag. SCHMID erwiderte daraufhin „So weit wie wir bin ich echt noch nie gegangen. Geniales Investment. Und Fellner ist ein Kapitalist. Wer zahlt schafft an. Ich liebe das." Sogar Sebastian KURZ bedankte sich am Abend bei MMag. SCHMID „Danke für Österreich heute!", wodurch er zeigt, dass er in die Vereinbarungen eingebunden war und MMag. SCHMID in seinem Auftrag handelte.



Bei dieser Umfrage samt Veröffentlichung ging es den Beschuldigten insbesondere darum eine interne Führungsdiskussion zu entfachen („Super dann müssten sie ja beim Parteivorstand ein Thema haben" - „Wir zündeln [...]"), wobei dies nicht auf die einzelnen Personen (keinesfalls auf Sebastian KURZ) zurückführbar sein sollte.
Deshalb bedankte sich KURZ nur intern für die Veröffentlichung der Umfrage mit dem von FRISCHMANN, MSc „vorgegebenen" Analysetext (vgl die Schlagzeile „VP würde von Kurz-Wechsel profitieren"). In einem offiziellen Medienstatement am Parteitag des 8. Jänner 2017 bestritt er aber im Widerspruch zu seinen wahren Ambitionen - derartige Pläne zu haben („Ich verstehe diese Debatte nicht. Derzeit stehen keine Wahlen bevor, und ich bin als OSZE-Vorsitzender und Außenminister mehr als ausgelastet").
Beispiel Neuwahlentscheidung
Bereits Ende Jänner 2017 beauftragte Dr. Stefan STEINER bei MMag. SCHMID Fragen für eine weitere Umfrage, nämlich ob es einen Wunsch nach Neuwahlen gäbe und ob solche der SPÖ nutzen würden. MMag. SCHMID leitete diesen Auftrag an FRISCHMANN, MSc weiter, der einen konkreten Vorschlag unterbreitete.

FRISCHMANN, MSc kümmerte sich uni die Abwicklung und vereinbarte mit MMag. SCHMID, dass wenn die Ergebnisse passen würden, sie diese auch über Rainer NOWAK in der Tageszeitung DIE PRESSE („Zwecks in mehr Zeitungen sein..") und in Abstimmung mit diesem in diversen Bundesländerzeitungen veröffentlichen werden. Laut FRISCHMANN, MSc wurden zumindest einmal vor Veröffentlichung die Daten im Rahmen der Schwankungsbreite „frisiert", weil diese nicht das gewünschte Ergebnis gebracht hatten („Wir schneiden schlechter ab als SPÖ — Da habe ich umgedreht).
Um die weitreichende Entscheidung von Neuwahlen und einer Kandidatur abzusichern, lotete MMag. SCHMID für Sebastian KURZ anlässlich von Treffen mit Wolfgang und Mag. Helmuth FELLNER auch deren politische Meinung aus. Darüber berichtete er im Anschluss an KURZ.
Anfang Mai 2017 berichtete er KURZ über die Vorstellungen von Wolfgang FELLNER:


Unmittelbar nach diesem Treffen kontaktierte MMag. SCHMID auch Mag. BLÜMEL, MBA und erkundigte sich ob er „mit Österreich zufrieden" sei oder es „besser werden kann" und ob er „einmal eine Umfrage brauchen" würde.

Am 10. Mai 2017 trat Dr. MITTERLEHNER als Parteiobmann und Vizekanzler zurück und begründete dies in einer „persönlichen Erklärung" ua damit, dass er nicht als Spitzenkandidat antreten werde, was „die Spitzen der Partei und auch der präsumtive Nachfolger schon monatelang wissen" würden: es sei ihm „unmöglich, einerseits Regierungsarbeit zu leisten und gleichzeitig die eigene Opposition zu sein". Die ÖVP brauche jetzt einen „Entscheider" und keine „Doppelfunktionen oder gar versteckte Strukturen".
Nachdem Sebastian KURZ am 12. Mai 2017 in einem Medienstatement „vorzeitige Nationalratswahlen als richtigen Weg'' bezeichnete und verlautbarte, als Parteiobmann zur Verfügung zu stehen, übermittelte ihm MMag. SCHMID am Nachmittag neue Umfragedaten („Daten von uns"). So sendete er die Information an KURZ, wonach bereits 53% Neuwahlen wollen, 55% einen Pakt (mit der SPÖ) ablehnen und seine Werte überall steigen würden.

Die Vorgehensweise setzte sich im Laufe des Jahres 2017 insbesondere nach der Neuwahlentscheidung in der zweiten Phase fort: Die Umfrage wurde vereinbarungsgemäß veröffentlicht, nämlich am 12. Mai 2017 in zwei Berichten im Onlinemedium oe24.at „https://www.oe24.at/oesterreich/politik/sebastian-kurz-neuwahl-richtber-weg/282507864" und „https://www.oe24.atioesterreich/politild53-der-oesterreicher-sind-fuer-neuwahlen/282486145" (ON 1633 S 89).
Am 18. Mai 2017 erschienen vereinbarungsgemäß zwei Artikel in ÖSTERREICH mit Ergebnissen einer von 16. bis 18. Mai 2017 durchgeführten Umfrage von RESEARCH AFFAIRS mit den Titeln „Plus 14 Prozent: Kurz-Turbo für ÖVP" und „Mehrheit will die FPÖ in der Regierung". Inhaltlich wird etwa darauf Bezug genommen, dass KURZ die Umfragewerte der ÖVP um 14 % steigern konnte, der FPÖ das Wasser in ihren Kernthemen „abgrabe", die Umfrage ein Desaster für Mag. KERN sei und eine große (relative) Mehrheit eine Koalition aus ÖVP und FPÖ bevorzuge (https://www.oe24.at/oesterreich/politik/plus-14-prozent-kurzturbo-fuer-oevp/283539609 ; https://www.oe24.at/oesterreich/politik/mehrheit-will-die-fpoe-inder-regierung/283540928,. ON 1633 S 93)
Diese zweite Phase der Umfragen setzte mit Beginn des Wahlkampfes ein und sollte die beste Themensetzung ermöglichen sowie mögliche Mitbewerber betreffen und zu entsprechenden Veröffentlichungen führen.
Die Fragestellungen wurden regelmäßig mit den Strategieberatern Dr. STEINER, Mag. FLEISCHMANN (26. Juli 2017: „Vorschlag - wenn für Stefan ok: Wem kostet Pilz? Grobe stark, Sozis Mittel, bissl neos, blau kaum und VP so gut wie nichts. Und: wofür steht Liste Pilz? Linke Politik: stark, rechte Politik: 0") und FRISCHMANN, MSc abgestimmt und betrafen jeweils für den Wahlkampf relevante Fragestellungen für zielgerichtete Themenschwerpunktsetzung (Steuerhinterziehung, Silberstein, Wahlkampfkosten, Kampf gegen Sozialmissbrauch, etc).
Beispiel „Griss bringt praktisch 0"
Mag. FLEISCHMANN (der Teilnehmer mit der Rufnummer[geschwärzte Stelle] ist aufgrund des gesamten Chatverlaufs - „Ig Gerald" und fast sämtliche Nachrichten Medienauftritte betreffend
- eindeutig Mag. FLEISCHMANN zuzuordnen) schickte am 17. Juli 2017 in der Früh eine Erinnerung an MMag. SCHMID bezüglich einer Umfrage zum Thema NEOS mit der Vorgabe „Griss bringt praktisch 0".

Wenig später informierte MMag. Dr. KARMASIN - offenbar nach einem zwischenzeitigen telefonischen Kontakt - MMag. SCHMID, dass sie die Fragen (gemeint wohl mit Mag. FLEISCHMANN) besprochen habe. Nachdem FRISCHMANN, MSc auf Wunsch und Betreiben von Sebastian KURZ als dessen Pressesprecher ins BMEIA gewechselt war, diskutierten beide, wer sich nun um die Abstimmung der Fragen kümmern sollte. Im Zuge dieser Diskussion meinte MMag. SCHMID, dass sie nach der Abstimmung beide dann „wegen Fellner" reden würden, woraufhin MMag. Dr. KARMASIN antwortete, dass MMag. SCHMID mit FELLNER reden solle, weil sie „nix zu vergeben" habe. Auf ihre Nachfrage, ob anderenfalls auch sie Zusagen an FELLNER geben könnte, bejahte dies MMag. SCHMID mit dem Zusatz, dass sie nur darauf achten müssten, dass „Fellner das dann bringt". Nach einem diesbezüglichen zwischen MMag. Dr. KARMASIN und einem der Brüder FELLNER geführten Gespräch, versicherte sie gegenüber MMag. SCHMID, dass „alles läuft" und am Donnerstag „groß kommen" werde. Darüber informierte MMag. SCHMID umgehend Dr. STEINER.


Wie von MMag. Dr. KARMASIN angekündigt, erschien die gewünschte Veröffentlichung am 19. Juli 2017 im Onlinemedium oe24.at „https://www.oe24.atioesterreich/politik/griss-bringtneos-nur-1-prozent/291688960" und in der Printversion der Tageszeitung ÖSTERREICH (ON 1633 S 103 f) mit der Schlagzeile „Griss bringt NEOS nur 1 Prozent".
Beispiel Antreten der Liste Peter Pilz:
Auch auf das von Dr. Peter PILZ am 25. Juli 2017 verlautbarte Antreten der „Liste Peter Pilz" reagiert Mag. FLEISCHMANN nach Rückfrage von MMag. SCHMID, indem er einen Vorschlag für eine Umfrage mit Fragen wie „Wem kostet Pilz?" unterbreitete und sogleich die von ihm gewünschte Ergebnisse übermittelte „Grobe [gemeint Grüne] stark, Sozis Mittel, bissl neos, blau kaum, VP so gut wie nichts". Dr. STEINER stimmte diesem Vorschlag zu. MMag. SCHMID schickte am 31. Juli 2017 auf Nachfrage von BEINSCHAB, MA, MBA genau die vorab vereinbarten Fragen.


Unmittelbar nach dem Chat schickte [geschwärzte Stelle] MA, MBA das im Chat angekündigte Mail auf die ÖVP-E-Mail-Adresse von MMag. SCHMID mit den Fragen:


Zwei Tage später, am 2. August 2017 sendete [geschwärzte Stelle] MA, MBA die Auswertung an MMag. SCHMID und bat um Bekanntgabe, ob sie die Ergebnisse an ÖSTERREICH weiterleiten solle. Am Folgetag gab MMag. SCHMID dafür seine Zustimmung. [geschwärzte Stelle] MA, MBA informierte sodann, dass sie die Ergebnisse an WF (offenbar gemeint Wolfgang FELLNER) gesendet habe und bat MMag. SCHMID, FELLNER zusätzlich anzurufen, damit er die Studie „eh veröffentlicht".


Am 3. und 4. August 2017 erschienen vereinbarungsgemäß Berichte im Onlinemedium oe24.at "httbs://www.oe24.atioesterreich/politik/liste-kurz-zieht-allen-davon/293675773" „https://www.oe24.atioesterreich/nolitik/unnfrage-kurz-in-wien-nummer-1/29381195711; am 5. August folgte ein weiterer Bericht „httbs://www.oe24.atioesterreichipolitikimit-kurz-haengt-dieoevp-alle-ab/293954926" (ON 1633 S 125 f).
Zeitgleich ersuchte MMag. SCHMID Mag. LAURE für Montag, 7. August 2017 einen Termin mit Mag. Helmuth FELLNER einzutragen, um bei dieser Gelegenheit weitere Medienkooperationen zu vereinbaren und dadurch die Fortsetzung der gewünschten Veröffentlichungen sicherzustellen.

Weitere Umfragen zu konkreten Wahlkampfthemen:
Im Zuge weiterer „Wellen" von Abfragen haben die Beschuldigten, nämlich MMag. SCHMID in Abstimmung mit Dr. STEINER und FRISCHMANN, MSc im August 2017 Fragen zu Themen wie „Steuerreform Wirtschaft Kampf gegen Sozialmissbrauch", zu einem Slogan von Mag. Christian KERN („Holen sie sich was ihnen zustehen - was die Leute davon halten wäre interessant") oder zum Berater der SPÖ, Tal Silberstein, beauftragt und nach Erhalt der Ergebnisse von [geschwärzte Stelle] MA, MBA an FELLNER zur Veröffentlichung übermittelt. Die internen Rohdaten der Umfrage bzgl der Kompetenz der jeweiligen Spitzenkandidaten zu bestimmten Themen und die „Hochschätzung mit Spitzenkandidaten" leitete MMag. SCHMID an KURZ weiter. Im Chat mit KURZ erklärte MMag. SCHMID, dass er mit dem „Rechnen aufpassen" müsse, „sonst wird es unglaubwürdig", somit offensichtlich noch das Ergebnis verändert werden sollte. Gleichzeitig übermittelte er auch an Dr. STEINER diese Ergebnisse.

Aufgrund der hohen Anzahl an unentschlossenen Wählern startete im August die dritte Phase der Umfragen, die deren Wünsche erheben und deren Ergebnisveröffentlichungen der gezielten Mobilisierung dienen sollten („Wir wollen damit ja Botschaft an Funktionäre schicken dass noch nicht alles entschieden. Und sie nochmal laufen müssen").
Beispiel: „Mobilisierung der Eigenen"
So gab MMag. SCHMID — nach Rückfrage bei Dr. STEINER und Einholung seiner Freigabe - eine weitere Umfrage in Auftrag um die Wählerwünsche von Unentschlossenen zu ergründen.


Nachdem [geschwärzte Stelle] MA, MBA am 21. August 2017 erste Ergebnisse einer umfangreichen Umfrage per Screenshot an MMag. SCHMID übermittelt hatte, bat er sie, diese an Mag. Helmuth und Wolfgang FELLNER zu schicken und inhaltliche Anpassungen vorzunehmen. Mag. Helmuth FELLNER habe er schon erreicht und er warte auf die Umfrage. Zeitgleich sendete MMag. SCHMID die Ergebnisse der Umfrage auch an Dr. STEINER und informierte ihn über die weitere Vorgehensweise.
MMag. SCHMID selektierte hinsichtlich der Veröffentlichung die Umfrageergebnisse dahingehend, welche Ergebnisse für das angestrebte Ziel vorteilhaft erschienen. Daher wurde das Umfrageergebnis, wonach ein Großteil der Wähler noch unentschlossen sei, besonders betont, um dadurch eine Mobilisierung der eigenen Wähler zu begünstigen.
Am 23 August 2017 erschien zunächst ein Bericht im Onlinemedium oe24.at „https://www.ce24.atioesterreich/politikinur-51-wissen-wen-sie-waehlen/296232207" und am 24. August 2017 ein weiterer Bericht in der Printversion von ÖSTERREICH (ein Viertel Titelseite und eine ganze Seite) (ON 1633 S 271).
Ebenfalls am 24. August 2017 sendete Mag. FELLNER nach Umsetzung der beauftragten Veröffentlichung an MMag. SCHMID die Titelseite samt Bericht über die Wahl und zeichnete das Bild mit „Bis Montag, IG Helmuth". MMag. SCHMID leitete diese Nachricht an Dr. STEINER weiter und erkundigte sich „Bist du mit dem Österreich Aufmacher heute zufrieden für die Mobilisierung der eigenen". Dr. STEINER war offenkundig zufrieden: „[...]"

BEINSCHAB, MA, MBA erkundigte sich vor der geplanten Präsentation von Umfrageergebnissen auf oe24.tv bei MMag. SCHMID, ob es diesbezügliche Vorgaben oder Wünsche an sie gäbe.

Neben der Mobilisierung der unentschlossenen Wähler wurde in dieser dritten Phase auch abgefragt, welche Themen bisher im Wahlkampf am wichtigsten waren oder Fragen zur Bewertung von Sommergesprächen gestellt. So leitete [geschwärzte Stelle] MA, MBA am 6. September 2017 beispielsweise Umfrageergebnisse zu den Sommergesprächen und der Maschinensteuer an MMag. SCHMID weiter, wobei sich beide einig waren, dass die Ergebnisse zu den Sommergesprächen nicht veröffentlicht werden sollten. Dies nachdem MMag. SCHMID zuvor von KURZ eine diesbezügliche Rückfrage bekam („berichtet er aber nicht, oder?"). Im Zuge dieses Chatverlaufs informierte [geschwärzte Stelle] MA, MBA MMag. SCHMID, dass sie eine Anfrage von Nikolaus FELLNER, für die Bewertung der TV Duelle hätte. MMag. SCHMID antwortete darauf, dass dies zum „Üben" für den ORF sei, denn wenn „KURZ gewinnt werden wir dich dort positionieren".

Nach der Nationalratswahl am 15. Oktober 2017 startete die vierte Phase der Umfragen, welche vor allem Fragen zu Koalitionsvarianten, Expertenkabinett und der Akzeptanz der Budgetrede zum Inhalt hatten.
Beispiel „Koalitionsvarianten und Expertenkabinett"
Am 17. Oktober 2017, zwei Tage nach der Nationalratswahl, beauftragte MMag. SCHMID - nach einem von Sebastian KURZ direkt an MMag. Dr. KARMASIN erteilten Auftrag - bei [geschwärzte Stelle] MA, MBA Umfragen zu Koalitionsvarianten und einem Expertenkabinett.


Im Anschluss verständigte MMag. SCHMID FRISCHMANN, MSc von der Frage nach den Koalitionsvarianten und meint „Sebastian hat das heute Sophie gesagt die kann nur keine Aufträge geben". Am Abend erkundigte sich MMag. Dr. KARMASIN bei MMag. SCHMID ob er schon die Umfrage abgesprochen habe. MMag. SCHMID bejaht das: „Ja schon alles erledig t".

Drei Tage später, am 20. Oktober 2017 präsentierte BEINSCHAB, MA, MBA die Ergebnisse der Umfrage und zeigte MMag. SCHMID auch jene Ergebnisse, die „F" (offenbar gemeint FELLNER) in Auftrag gegeben hat. MMag. SCHMID wollte nicht, dass seine Fragen an FELLNER weitergegeben werden, worauf [geschwärzte Stelle] MA, MBA meinte, dass sie die Koalitionsfrage aber weitergeben müsse, da diese auch von FELLNER beauftragt wurde. MMag. SCHMID erwiderte, dass er diese dann auch zahlen solle. Nur die Fragen zum Expertenkabinett könne [geschwärzte Stelle] MA, MBA zurückbehalten. Die Ergebnisse der Umfrage sendete MMag. SCHMID auch an Dr. STEINER.
Nachdem Anfang 2018 Jim LEFEBRE, BSc als neuer Pressesprecher im BMF zu arbeiten begann, erklärte ihm MMag. SCHMID warum er mit den Mitbeschuldigten das „Beinschab ÖSTERREICH Tool" entwickelt hat:

Beispiel „Budgetrede"
MMag. SCHMID informierte am 18. März 2018 Dr. SCHUSTER, MBA und LEFEBRE, BSc, dass sie für das nächste Wochenende Umfragen zum Budget brauchen würden. LEFEBRE, BSc solle von FRISCHMANN, MSc Fragen einfordern und sich mit „unserer Umfragedame" treffen. Die Umfrage sollte er für nächste Woche Sonntag in ÖSTERREICH einhängen.


Drei Tage später schlug [geschwärzte Stelle] MA, MBA. MMag. SCHMID eine Umfrage zur „Akzeptanz budgetrede" vor. MMag. SCHMID nahm den Vorschlag an und wies sie an, sich bezüglich der Fragen mit FRISCHMANN, MSc abzustimmen.

Am 23. März 2018 übermittelte FRISCHMANN, MSc an MMag. SCHMID das Dokument „Doppelbudget_2018 03 23.pdf" mit den Umfrageergebnissen. Am selben Tag erschien im Onlinemedium oe24.at der gewünschte Bericht „https://www.oe24.atioesterreich/politikiumfrage-72-wollen-nulldefizit/327292620" (ON 1633 S 365), in dem die Ergebnisse aus der Umfrage von RESEARCH AFFAIRS zum dem von LÖGER in seiner Budgetrede angekündigten Nulldefizit (samt einer Kanzler- und Sonntagsfrage) veröffentlicht wurden.

2.7 Zur Verrechnung der beauftragten Umfragen:
Die Verrechnung der bei [geschwärzte Stelle] MA, MBA beauftragten Umfragen erfolgte nach derzeitigem Kenntnisstand in zwei Abschnitten:
In der ersten Phase der Umsetzung des Tatplans zwischen Mitte 2016 bis Dezember 2016 wurden die von den Beschuldigten bei [geschwärzte Stelle] MA, MBA in Auftrag gegebenen Umfragen mit Kosten in Höhe von 69.700 Euro samt 13.940 Euro USt (Gesamt 83.640 Euro) noch „über Österreich" abgerechnet. [geschwärzte Stelle] MA, MBA legte daher Scheinrechnungen an Unternehmen der FELLNER-Gruppe. In der Folge wurden die von diesen vorläufig übernommenen Kosten zwischen den Beschuldigten über Inseratenschaltungen „ausgeglichen".
Die zweite Phase der Verrechnung nämlich die direkte Bezahlung aus Amtsgeldern des BMF begann rund zwei Wochen nach der Mitteilung im September 2016 an Sebastian KURZ, wonach man bald „Umfragen und Co im besprochenen Sinne" haben werde. Die Verrechnung des Aufwandes der Umfragen sollte ab diesem Zeitpunkt verdeckt über das BMF erfolgen: Erstens indem zunächst parallel zu den Aufträgen der Umfragen auch durch das BMF geförderte Studien an das Einzelunternehmen von [geschwärzte Stelle] MA, MBA vergeben werden. Zweitens sollte der für die Umfragen entstandene Aufwand dann in einem weiteren Schritt nach Legung von Scheinrechnungen durch [geschwärzte Stelle] MA, MBA, die den Aufwand tatsachenwidrig als für eine der Studien erbrachten auswiesen, in die Abrechnungen der jeweiligen Studie - (so in den Chats bezeichnet) - „dazugerechnet", „reingerechnet", „abgerechnet" und „hineingepackt" werden. Die Rechnungen wies letztlich jeweils Mag. PASQUALI aus Amtsgeldern des BMF an.
Konkret wurden durch das BMF ab 22. September 2016 folgende Studien bei [geschwärzte Stelle] MA, MBA in Auftrag gegeben, in denen jedenfalls sachfremd Aufwendungen für ausschließlich parteipolitisch motivierte Umfragen zugunsten der ÖVP hineingerechnet wurden:

Am 22. September 2016 startete die erste Studie im Auftrag des BMF, nämlich die Studie „Wirtschafts- und Budgetpolitik", die auf Aufforderung von MMag. SCHMID durch Mag. PASQUALI als Abteilungsleiter der Abt, 1/8 in Auftrag gegeben und eine diesbezügliche Förderungszusage gegeben wurde.

Am 8. Dezember 2016 fragte [geschwärzte Stelle] MA, MBA, ob sie den „Betrag für die Erhebung bei der qualitativen Studie dazurechnen" könne.

Die ab Dezember 2016 bis Mitte 2017 beauftragten, parteipolitisch genutzten Umfragen wurden daher in dieser Studie abgerechnet. Das Fördervolumen wurde weiters aus nicht nachvollziehbaren Gründen von ursprünglich 76.800 Euro auf 155.940 Euro erhöht und ausbezahlt. Diesbezüglich wird im Ermittlungsverfahren zu klären sein, ob diese Erhöhung durch den erhöhten Finanzierungsbedarf für weitere Umfragen motiviert war.
In Folge einer Kommunikation über die Abrechnung übermittelte [geschwärzte Stelle] MA, MBA an MMag. SCHMID auf dessen (ÖVP-E-Mail-Adresse eine Liste „mit den Umsätzen und Inhalten")

In der übermittelten Liste mit dem Titel „Studien" sind die bis dahin beauftragten Umfrageinhalte sowie die Zeitpunkte und Bezeichnungen der Rechnungslegung dargestellt. Aus ihr ist ersichtlich, dass abzüglich der ursprünglich „über Österreich" abgerechneten Kosten zwischen 16. Dezember 2016 bis zum 21. Juli 2017 insgesamt 114.000 Euro zuzüglich der USt iHv 22.800 Euro (Gesamt 136.800 Euro) über das BMF teils unter dem Titel „Onlinebefragung", teils unter „Studie" verrechnet wurden. Sämtliche ausgewiesenen Rechnungen - mit Ausnahme jener mit einer „Abrechnung über Ö" wurden vom BMF gezahlt.


Am 29. Juli 2017 schrieb [geschwärzte Stelle] MA, MBA ein E-Mail an MMag. Thomas SCHMID — an die Adresse thomas.schmidaoevp.at — und übermittelte darin ein an die „Abteilung 1/8 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation" zugleich aber „z. Hd. Herrn MMag. SCHMID" adressiertes Angebot für die Studie „Betrugsbekämpfung". MMag. SCHMID leitete dieses EMail an das Kabinettsmitglied Mag. (FH) [geschwärzte Stelle] weiter, der die Umfrage befürwortete, aber zu bedenken gab, dass die Ergebnisse bis Ende August (2017) vorliegen müssten, um sie auch noch „für den Wahlkampf" verwenden zu können. Am 4. August 2017 wurde daraufhin im Auftrag von MMag. SCHMID durch den Abteilungsleiter der Abt. 1/8 Mag. PASQUALI ebenfalls bei [geschwärzte Stelle] MA, MBA die Studie mit dem Titel „Betrugsbekämpfung" mit einem Fördervolumen von 61.740 Euro beauftragt. Laut Angebot hatten auch die „offiziellen" Fragestellungen einen starken parteipolitischen Einschlag. Die im Angebot genannte Aufgabenstellung der Studie bestand in der Prüfung, welche Relevanz das Thema Betrugsbekämpfung in der Bevölkerung bzw für Unternehmer habe und welche Maßnahmen dazu wahrgenommen werden: An sich sachliche Fragen (z.B. Zustimmungswerte zu höherer Besteuerung von internationalen Konzernen) wurden zur Ableitung für Handlungsempfehlungen für den Wahlkampf der ÖVP im Rahmen der Nationalratswahl 2017 gestellt (z.B. Titel für einen Fragenblock: „Abtestung von Inhalten/Maßnahmen für den Wahlkampf zu diesem Thema"). Weitere Fragenblöcke waren offenkundig direkt und ausschließlich an der Relevanz für die konkreten Nationalratswahlkampf orientiert: So wurde gefragt, welche Partei oder welcher Politiker sich mit dem Thema beschäftigt, wie wichtig das Thema Betrugsbekämpfung im Wahlkampf für die Nationalratswahl ist oder welche Maßnahmen man sich wünschen würde. Die im Angebot auch vorgesehene Leistung, nämlich die gewünschte Ableitung von Empfehlungen für den Umgang mit diesem Thema im Zuge des Wahlkampfes, legt die Annahme nahe, dass die Motivation für den Studienauftrag zumindest ganz überwiegend im parteipolitische Interesse der Beschuldigten und nicht in der Aufbereitung des Themas Betrugsbekämpfung lag. Neben diesen schon im offiziellen Studienteil gestellten parteipolitisch relevanten Fragen wurden parallel dazu — der schon länger geübten Praxis entsprechend — vom Thema Betrugsbekämpfung losgelöste Fragestellungen, etwa zu „Steuerreform Wirtschaft Kampf gegen Sozialmissbrauch", einem Slogan von Mag. Christian KERN „Holen Sie sich was ihnen zusteht - was die Leute davon halten" oder hinsichtlich des Beraters der SPÖ Tal Silberstein, beauftragt und in der Studie abgerechnet.
Nur rund zwei Wochen nach Beginn der Studie erkundigte sich [geschwärzte Stelle] MA, MBA am 17. August 2017 ob sie die letzten beiden Wellen abrechnen könne. MMag. SCHMID bejahte das und gab ihr die Anweisung zur Legung einer weiteren Scheinrechnung: „Die Kosten für die offenen packst du dann in die Studie zur Betrugsbekämpfung rein".

Diese Form der verschleierten Abrechnung bekräftigte MMag. SCHMID bei einer weiteren Kommunikation mit [geschwärzte Stelle] MA, MBA am 5. September 2017 ( "Ich möchte alles über die Studie abrechnen"), wobei er sie kurz danach auch aufforderte, bei der Abrechnung einen Firmennamen zu verwenden, der „nicht Karmasin" oder den Namen von [geschwärzte Stelle] MA, MBA enthält, weil dies für die Angaben bei parlamentarischen Anfragen hilfreich wäre (Chat vom 14. September 2017).
Am 13. Oktober 2017 - somit bereits nach Ende der Studie „Betrugsbekämpfung" - trafen sich [geschwärzte Stelle] MA, MBA und Mag. PASQUALI, der Leiter der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit im BMF, und besprachen wie man die Kosten für Umfragen in die Rechnungen für die Studien einfließen lassen und die Summen konkret verteilen könne.

Diese Praxis der Verrechnung von Umfragen in zeitgleich bei [geschwärzte Stelle] MA, MBA beauftragen Studien setzte sich auch nach der Nationalratswahl am 15. Oktober 2017 fort, als sich etwa [geschwärzte Stelle] MA, MBA am 2. Jänner 2018 wegen einer Rechnung zu Umfragen an MMag. SCHMID wandte (zur Erklärung des Chats wird angemerkt, dass [geschwärzte Stelle] MA, MBA auch Umfragen regelmäßig als Studien bezeichnete).

Auch in die dritte durch Mag. PASQUALI nach Auftrag von MMag. SCHMID bei [geschwärzte Stelle] MA, MBA beauftragte Studie, nämlich die am 14. März 2018 gestartete Studie mit dem Titel „Nulldefizit" (Fördervolumen 14.400 Euro), wurden nach der Verdachtslage Umfragekosten in Absprache mit MMag. SCHMID und FRISCHMANN, MSc eingerechnet.
Bemerkenswerterweise deckt sich die angegebene Studiendauer der Studie „Nulldefizit" (14. März 2018 bis 21. März 2018) genau mit der Dauer der Befragung der in ÖSTERREICH veröffentlichten Umfrage:

Wie sich aus der oben dargestellten Liste ableiten lässt, wurden neben der Abrechnung über die genannten Studien Aufwendungen iZm den inkriminierten Umfragen ebenfalls über das BMF unter den Titel „Onlinebefragungen" verrechnet.
Demnach verrechnete [geschwärzte Stelle] MA, MBA dem BMF im Zeitraum Dezember 2016 bis März 2018 für tatsächlich nicht im Zusammenhang mit den Studien stehende Leistungen Kosten von mindestens 144.000 Euro:

Hinzu werden aller Voraussicht nach noch weitere Beträge für zumindest „drei Wellen" (die laut den Chats in der Studie „Betrugsbekämpfung" abgerechnet wurden), Kosten in noch festzustellender Höhe, die in der dritten Studie „Nulldefizit" abgerechnet wurden sowie nach der Verdachtslage zusätzlich verrechnete „Beratungsstunden" von [geschwärzte Stelle] MA, MBA kommen.

Insgesamt wurden - soweit dies derzeit ersichtlich ist - mindestens 26 „Wellen" durchgeführt, wobei aus der Aufstellung von [geschwärzte Stelle] MA, MBA erkennbar ist, dass allein eine (bloße) Online-Befragung zumindest 6.000 Euro netto kostete. Eine genaue Berechnung der Schadenssumme kann erst im Rahmen der weiteren Ermittlungen nach Sicherstellung und Auswertung der Dokumentation der Geschäftsbeziehung stattfinden.
Festzuhalten ist weiter, dass das BMF auch nach März 2018 weitere Studien bei [geschwärzte Stelle] MA, MBA beauftragte, für die insgesamt über eine halbe Million Euro gezahlt wurden.


2.8 Inserate und Medienkooperationen im Zusammenhang mit der Vereinbarung
In Umsetzung der im Punkt 2.4 und 2.5 dargestellten Vereinbarung beauftragte Mag. Johannes PASQUALI als Leiter der zuständigen Abteilung 1/8 des BMF jeweils aufgrund von Aufforderungen durch MMag. SCHMID ab Mitte 2016 eine Vielzahl an Inseraten und Medienkooperationen mit Medien der FELLNER-Gruppe, nämlich insbesondere mit den Tageszeitungen oe24 inkl. „ÖSTERREICH" (Mediengruppe „Österreich" GmbH) und Sonntag Österreich (Sonntag-"Österreich" Zeitungs GmbH; auf Basis des Verschmelzungsvertrages vom 22. Dezember 2017 wurde diese Gesellschaft als übertragende Gesellschaft mit der Mediengruppe „Österreich" GmbH als übernehmende Gesellschaft verschmolzen), sowie dem Onlinemedium „www.oe24.at" (oe24 GmbH) - (zu diesen siehe Analysebericht ON 1634 S 24 f).
Das (Mindest-)Volumen ist aus den auf Grundlage des § 2 des Medienkooperations- und förderungs-Transparenzgesetz (kurz: MedKF-TG) an die Kommunikationsbehörde Austria -
Regulierungsbehörde für Rundfunk- und Online-Medien in Österreich (KommAustria) gemeldeten Nettoentgelten abzuleiten.
Gab es im BMF zunächst zwischen Anfang 2014 bis Ende 2015 bis auf zwei Quartale gar keine gemeldeten Medienkooperationen mit der FELLNER-Gruppe, zeigte sich - parallel zur gegen Ende des ersten Halbjahres geschlossenen Vereinbarung - ein plötzlicher und sprunghafter Anstieg der Ausgaben für Inserate.
Im dritten Quartal 2016, in dem nach der Verdachtslage die ersten aufgrund der Vereinbarung zugesagten Inserate geschaltet wurden, stieg das Volumen von relativen Kleinbeträgen auf 201.000 Euro an und verblieb in der Folge auf hohem Niveau. Eine weitere mit dem vorliegenden Sachverhalt korrelierende Spitze erreichten die Aufwendungen im dritten Quartal 2017, in dem aufgrund der entscheidenden Phase im Wahlkampf besonderes Augenmerk auf wunschgemäße Veröffentlichungen gelegt wurde.
Addiert ergibt sich somit im Tatzeitraum (zumindest Mitte 2016 bis zum ersten Quartal 2018) ein aufgrund der tatbestandsmäßigen Vereinbarung verursachter Aufwand für Inserate in Höhe von 1.116.000 Euro. Da es sich bei diesen Beträgen um Nettoentgelte handelt ist die verrechnete USt iHv 20%, somit 223.200 Euro, hinzuzurechnen.
Da nach dem Parteiwillen die inkriminierten Veröffentlichungen im redaktionellen Teil im vertraglichen Synallagma (Austauschverhältnis) enthalten waren - nach derzeitiger Verdachtslage wird von einem zumindest 50%-igen Anteil ausgegangen -, übersteigt der diesbezügliche Anteil der Gesamtkosten jedenfalls 300.000 Euro.

2.9 Subjektive Tatseite
In subjektiver Hinsicht, kam es den an der Vereinbarung beteiligten Beschuldigten beim Abschluss der Inseratenaufträge darauf an, dass die von den Vertragspartnern Wolfgang und Mag. Helmuth FELLNER ihnen gegenüber zugesagten Einflussmöglichkeiten auf die Inhalte und Zeitpunkte von Veröffentlichungen der Umfragen und Themen in den Medien der FELLNER-Gruppe und die grundsätzlich für die Auftraggeber (letztlich Sebastian KURZ und die ÖVP) wohlwollende Berichterstattung als die tatsächlich gewollte und im Austauschverhältnis stehende Gegenleistung gewährt werden. Die Inserate selbst dienten aus der Sicht der Auftraggeber demgegenüber keinen konkreten Informationsinteressen der Bevölkerung sondern im wesentlichen - als „Zahlungsmittel" für die Einflussmöglichkeit der auf die Berichterstattung - nur politisch-strategischen Interessen von (zunächst) Sebastian KURZ und später - nach dem 14. Mai 2017 - im beginnenden Nationalratswahlkampf auch der ÖVP.
Wolfgang und Mag. Helmuth FELLNER kam es bei Abschluss der Vereinbarung und ihren Zusagen darauf an, dadurch möglichst hohe Beträge für in den Medien der FELLNER-Gruppe geschaltete Inserate zu lukrieren. Alle Beteiligten wussten, dass die aufgrund ihrer gesetzlichen Vollmacht agierenden Organe, nämlich MMag. SCHMID und Mag. PASQUALI durch die Vorgehensweise ihre Befugnisse missbrauchten und wegen des fehlenden Nutzens für die Vollmachtgeberin, letztlich die Republik Österreich, in Höhe der nur im Interesse von Sebastian KURZ aufgewendeten Kosten am Vermögen schädigten. Ebenso wussten alle an der Vereinbarung und darauf folgenden Abwicklung im Zusammenhang mit den beauftragten und verdeckt zu Lasten des BMF abgerechneten Umfragen beteiligten Personen, dass die aufgrund ihrer gesetzlichen Vollmacht agierenden Organe, nämlich MMag. SCHMID und Mag. PASQUALI, durch die Vorgehensweise rechtsgrundlose Zahlungen aus Amtsgeldern leisteten, damit ihre Befugnisse missbrauchten und wegen des fehlenden Nutzens für die Republik Österreich diese in Höhe der Zahlungen am Vermögen schädigten.
3. Beweiswürdigung:
Zum Tatplan: Der Tatplan und die oben beschriebene Vereinbarung erschließt sich aus der Zusammenschau der Chatnachrichten im Jahr 2016 zwischen MMag. SCHMID, KURZ, MMag. Dr. KARMASIN, Mag. Helmuth und Wolfgang FELLNER und den nachfolgend objektivierbaren Umsetzungshandlungen. Der zeitliche Zusammenhang zwischen dem ersten Studienauftrag an [geschwärzte Stelle] MA, MBA am 22. September 2016 und der vorangehenden (6. September 2016) Mitteilung an KURZ über die unmittelbar bevorstehenden „Umfragen im besprochenen Sinn", die erkennbar mit der „nun" zu [geschwärzte Stelle] MA, MBA „wandernden" „Politikforschung im Österreich" in Zusammenhang steht, legt den Verdacht nahe, dass die Motivation für den Studienauftrag in der erst dadurch eröffneten Möglichkeit einer Verschleierung der Zahlungen für Parteiumfragen lag. Weiters zeigt sich daraus deutlich, dass KURZ in die Planung von Anfang an eingebunden war, dieses für seine politischen Ambitionen so wichtige Projekt auch aktiv förderte (KURZ war vom „Projektbeginn" im März 2016 an eingebunden, regelmäßig informiert und brachte sich auch aktiv selbst ein, indem er auf die noch zögernde MMag. Dr. KARMASIN einwirkte) und auch ihm klar war, dass diese Konstruktion deshalb erforderlich war, um einerseits - durch die „offizielle" Beauftragung von Umfragen bei [geschwärzte Stelle] MA, MBA durch ÖSTERREICH - die Beauftragung der einen Wahlkampf vorbereitenden Umfragen vorerst innerparteilich verheimlichen zu können und andererseits auch um die Kosten im BMF verschleiern zu können. Beides war neben der Vermeidung von Strafverfolgung auch deshalb wesentlich, weil KURZ vor der Erlangung der Stellung als Bundesparteiobmann nicht über die dafür notwendigen Mittel aus der Partei verfügen konnte und er sich innerparteilich noch nicht mit seinem politischen „Projekt" durchsetzen konnte. So erlangte der damalige Bundesparteiobmann und Vizekanzler Dr. MITTERLEHNER Kenntnis von einer anderen von KURZ beim Meinungsforscher Dr. [geschwärzte Stelle] im März 2016 in Auftrag gegebenen Umfrage und zeigte sich nicht bereit, - wie von KURZ gewünscht - die Koalition zu „sprengen" und Neuwahlen zu suchen. Auch die Landeshauptleute, mit denen KURZ gesprochen hatte, rieten ihm von Neuwahlen ab, die jedoch grundsätzliches Erfordernis für die Verwirklichung des „Projekt Ballhausplatz" waren. Die Wichtigkeit der parallelen Beauftragung von[geschwärzte Stelle] MA, MBA durch „Österreich" zeigt sich auch daran, dass MMag. SCHMID am 2. Dezember 2016 Wolfgang FELLNER um einen Rückruf und Erklärung ersuchte, da die Umfragen „noch nicht umgestellt" seien.

Alle Personen, die in der von Ende 2016 bis zumindest März 2018 dauernden Umsetzung der Vorgehensweise beteiligt waren, wussten, dass die in der Regel über MMag. SCHMID laufende Koordination zu [geschwärzte Stelle] MA, MBA deshalb nötig war, weil er als offizieller Auftraggeber für das BMF auftrat. Daraus folgt auch ihr Wissen über missbräuchliche Zahlungen aus Amtsgeldern, wobei dies auch unabhängig von einem Detailwissen um den konkreten Modus der Abrechnung in bestimmten Studien gilt. Denn in Anbetracht der eindeutig ausschließlich parteipolitischen Interessen dienenden Aufträge, musste die Abrechnung aus Amtsgeldern - unabhängig unter welchen konkreten Titel - über eine die wahren Verhältnisse verschleiernde Konstruktion erfolgen und inhaltlich missbräuchlich sein. Andere Finanzierungsquellen kamen aus Sicht der Beschuldigten auch nicht in Betracht. Die Annahme, dass bereits spätestens ab April 2016 KURZ, Mag. BLÜMEL, MBA, MMag. SCHMID und deren jeweils engste Mitarbeiter, darauf abzielten, KURZ als Parteiobmann zu positionieren und mit ihm als Spitzenkandidat bei nachfolgenden Wahlen anzutreten, lässt sich beispielsweise aus dem Chat von Mitte April 2016 zwischen MMag. SCHMID und Mag. BLÜMEL, MBA erkennen, wonach Dr. MITTERLEHNER keine Rolle mehr spiele. Auch die in diesem Zusammenhang geäußerte Bitte von MMag. SCHMID „Aber den Schelling lässt ihr Leben. Der ist ok!" zeigt, dass ein Umbruch angestrebt war und dieser ua durch diese Budgeterhöhung vorbereitet wurde. Weiters zeigen eine Vielzahl an Kommunikationen, dass die in den diversen Projektunterlagen vorgezeichneten Strategien - und dabei insbesondere die in der Sachverhaltsschilderung dargestellte Verknüpfung von Umfragen und Inseraten - inder Folge in den wesentlichen Punkten konkret umgesetzt wurden. An deren Authentizität besteht daher kein Zweifel.
Dass es sich bei den offiziellen Inseratenaufträgen um Scheingeschäfte handelt und im tatsächlich gewollten verdeckten Geschäft (auch) die redaktionellen Veröffentlichungen im Austauschverhältnis stehen, zeigt sich zunächst dadurch, dass mehrere Chats deutlich darauf hinweisen, dass nach dem Parteiwillen für die wunschgemäßen Veröffentlichungen insbesondere der Umfrageergebnisse im redaktionellen Teil Entgelte zu leisten sind („Was kann ich ihm Zusagen? Package?", „geniales Investment" etc) und die redaktionellen Veröffentlichungen auch im Falle mangelnder „Geldzusagen" unterbleiben. Demgegenüber findet sich in der bisher bekannten internen Kommunikation kein Hinweis, dass die Motivation zum Abschluss der Inseratenaufträgen tatsächlich in einem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit liegt, sondern gegenteilig deren Abschluss im unmittelbaren Zusammenhang mit den Vorteilszusagen steht.
In welchem Verhältnis die Bewertung der zugesagten Leistungen zueinander durch die Vertragspartner steht, kann derzeit nicht präzise festgemacht werden. Mit Blick auf das jedenfalls für die Inseratenaufträge ausschlaggebende besonders auf die eigenen Zwecke gerichtete Interesse der Beschuldigten auf Seiten der ÖVP, und auch in Anbetracht der Vielzahl an gewünschten Veröffentlichungen und des in Geld gar nicht vollständig bezifferbaren Mehrwertes von scheinbar redaktionellen Berichten, kann jedenfalls von einem 50% Anteil dieser Leistungen im Entgeltverhältnis ausgegangen werden.
Motivation der Umfragen und ihrer Veröffentlichungen:
Die ausschließlich parteipolitische Motivation der Umfragen sowie ihrer Veröffentlichungen zeigt sich daran, dass diese einerseits zur internen Information und Anpassung der Strategie ("Was erwarten sich die Wähler"), andererseits mehrfach zur bewussten Steuerung der öffentlichen Meinung wie etwa zur Mobilisierung der Wähler bzw zur parteiinternen Beeinflussung benutzt wurden. Dies zeigt sich etwa Anfang 2017, als MMag. SCHMID hinsichtlich einer Umfrage bei FRISCHMANN, MSc nachfragte, ob die Umfrageergebnisse eh so seien „wie wir wollen", er dann ua mit ihm den Veröffentlichungszeitpunkt besprach („Veröffentlichung ist für Sonntag vorgesehen") und daran von MMag. SCHMID eine bestimmte Erwartungshaltung geknüpft war („Super dann müssten sie ja beim Parteivorstand ein Thema haben"), was FRISCHMANN, MSc bestätigte („Wir zündeln [...]"). Die Veröffentlichungen waren dabei zur Meinungslenkung unverzichtbarer Bestandteil der Strategie. Um die beabsichtigte Wirkung erzielen zu können, mussten die Umfragen und deren Kommentierungen im redaktionellen Teil eines Mediums erscheinen, weil nur so der notwendige Anschein von unabhängig recherchierten Daten gegeben war. Dass eine anderen Form der Veröffentlichung aus Sicht der Beschuldigten nicht in Frage kam - etwa durch ein „Inserat" oder eine andere die eigene Auftragserteilung offenlegende Weise - zeigt nachfolgender Nachrichtenverlauf:

Zur verdeckten Verrechnung:
Die Verrechnungsmodalitäten wurden in diversen Chats untereinander in einer Form abgestimmt, die das bei den Beteiligten vorliegende Unrechtsbewusstsein und somit die subjektive Tatseite zeigt:
So stellte [geschwärzte Stelle] MA, MBA nicht einfach Rechnungen für ihre Leistungen, sondern die Rechnungslegung musste von MMag. SCHMID „persönlich erklärt" werden bzw. „persönlich beredet" werden. Dies inkludierte die Abstimmung zwischen FRISCHMANN, MSc und MMag. SCHMID zur Frage „wie die letzten Studien bezahlt wurden" und welche ,,arbeitsbelege bei uns liegen" sowie das „finale OK" von MMag. SCHMID bezüglich „Verteilung Summen" nach einer Besprechung zwischen [geschwärzte Stelle] MA MBA und dem Leiter der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit im BMF Mag. PASQUALI.
Studieninhalte sollten nicht an die „offizielle Adresse" (im BMF), sondern an die ÖVP-E-Mail Adresse von MMag. SCHMID oder gar nicht per Mail geschickt werden. Als MMag. SCHMID die Abstimmung der „Verteilung Summen" mit Mag. PASQUALI koordinierte meinte er: „aber bitte schick mir nix [...I bitte".
MMag. SCHMID wollte, dass der Name von MA, MBA und MMag. Dr. KARMASIN nicht auf Rechnungen „auftaucht', damit dieser in Antworten auf parlamentarische Anfragen nicht angeführt werden müsste. Im Analysebericht (ON 1634) werden die Verrechnungsmodalitäten und weitere Hinweise auf die konkrete Vorgangsweise bei der verdeckten Verrechnung, insbesondere anhand der Studie Betrugsbekämpfung, im Detail dargestellt.
Zur Rolle von Sebastian KURZ:
Sebastian KURZ ist die zentrale Person: sämtliche Tathandlungen werden primär in seinem Interesse begangen. Das schon lange geplante „Projekt Ballhausplatz" war auf seine Person maßgeschneidert und alle an der Planung und Umsetzung beteiligten Personen mussten sich dem übergeordneten Ziel - ihn zur Position des Parteiobmanns und in weiterer Folge des Bundeskanzlers zu führen und diese danach abzusichern - unterordnen. Aus der Vielzahl an ausgewerteten Chatnachrichten ist ersichtlich, dass er in allen wichtigen Belangen die Grundsatzentscheidungen trifft und diese Entscheidungen von seinem engsten Beraterkreis umgesetzt werden. Wenn es aus seiner Sicht seines eigenen Eingreifens bedarf oder ein Problem dringend gelöst werden muss (zB durch Überreden der zögernden MMag. Dr. KARMASIN), bringt er sich unmittelbar — sogar in scheinbar unbedeutende Angelegenheiten (zB - eine Nachfrage ob bestimmte Umfragedaten nicht veröffentlicht werden) selbst ein.
Sebastian KURZ war von Beginn an in die Planung involviert und ließ sich von der Umsetzung des sogenannten [geschwärzte Stelle] ÖSTERREICH Tools" regelmäßig berichten (6. März 2016: „Sophie treffe ich nächste Woche wegen Umfragen") und brachte sich soweit es erforderlich war auch selbst ein (MMag. SCHMID: „Gute News bei der Umfrage Front. Sophie weiß ich nicht ob ich überreden konnte. Sie ist noch voll auf..."; KURZ: „kann ich mit ihr reden?").


Die Art und Weise der Berichterstattung von MMag. SCHMID an Sebastian KURZ ist starkes Indiz einer bereits erfolgten Vorbesprechung und Planung zwischen den beiden, weil sonst für den Adressaten KURZ die Nachrichten von MMag. SCHMID nicht verständlich wären und er nicht wissen könnte, was mit der „Umfrage Front" gemeint sein und wofür es überhaupt einer Überredung bedürfen könnte.
Er wurde von MMag. SCHMID am 6. September 2016 informiert, dass die „gesamte Politforschung im Österreich (...] nun zur [geschwärzte Stelle] wandern" werde und man „Umfragen und Co im besprochenen Sinne :-))" habe, nachdem MMag. Dr. KARMASIN bereits im Juni 2016 ankündigt hatte, dass der „Wechsel Sonntagsfrage" jederzeit möglich sei, woraus seine Kenntnis des Tatplans deutlich ableitbar ist.

Auch über die Umfrageergebnisse sowie die Zeitpunkte der Veröffentlichungen einzelner Umfrageergebnisse wurde Sebastian KURZ regelmäßig informiert („Umfrage am Sonntag müsste alles passen"; „Neue Werte! Call me Mr Umfrage :-))") was deren subjektive Bedeutung für ihn unterstreicht. Dies zeigt sich weiters daran, dass „der Prätorianer" MMag. SCHMID, der seinen Angaben nach „immer zu D(s)einen Diensten" steht, ganz überwiegend für KURZ wichtige Umstände oder Erfolge berichtet, um diesem seine Loyalität — der für seine weitere Karriereentwicklung innerhalb des Netzwerks höchste Bedeutung zukam — stetig zu beweisen.


KURZ besprach sich mit MMag. SCHMID hinsichtlich der Veröffentlichung einzelner Umfrageergebnisse („berichtet er aber nicht, oder?"). Ebenso bedankte sich KURZ bei MMag. SCHMID für die Umfrage und das Interview von [geschwärzte Stelle] MA, MBA, das von FRISCHMANN, MSc inhaltlich vorgegeben wurde. Diese Kommunikation ist ein weiterer Beleg dafür, dass Sebastian KURZ Ober die zwischen den Beschuldigten getroffene Vereinbarung Bescheid wusste.

Sein besonderes Eigeninteresse an diesen Tathandlungen ergibt sich schon aus der Zielrichtung der Tathandlungen, nämlich sein Fortkommen als Politiker derartig zu fördern, dass die Ziele, Parteiobmann und Bundeskanzler, in naher Zukunft erreichbar wurden. Aus der Zusammenschau der einzelnen Umstände, insbesondere in Anbetracht des besonderen Eigeninteresses, der regelmäßigen informellen Berichterstattung an ihn von Beginn der Planungen an aber auch im Zuge der Abwicklung über alle wesentlichen Vorgänge, der intensiv dokumentierten operativen Abwicklung durch seine engsten politischen Vertrauten und der teilweise erkennbaren „direkten" Beauftragung („Sebastian hat das heute Sophie gesagt"), ist die zentrale Rolle von Sebastian KURZ an den Tathandlungen deutlich ersichtlich. Dass bei der deutlich ersichtlichen streng hierarchischen Struktur der Gruppe ein derart komplexer Tatplan von den Mitbeschuldigten ohne Wissen und Wollen des Begünstigten KURZ ausgearbeitet und umgesetzt wurde, kann hingegen ausgeschlossen werden.
Zur Rolle von MMag. Thomas SCHMID:
MMag. Thomas SCHMID war als Generalsekretär im BMF die Schlüsselperson zur Verwirklichung der Tathandlungen, weil er sowohl im Wege des BMF Inseratenaufträge erteilen als auch über die geförderten Studien verdeckt verrechnen konnte. Er kannte seit vielen Jahren die „Praktiken" von Wolfgang FELLNER und besprach diese intern auch völlig offen. MMag. SCHMID war damit die wesentliche Drehscheibe für die Planung, Umsetzung und Koordinierung zwischen den Beschuldigten und berichtete regelmäßig an seinen Auftraggeber Sebastian KURZ. Das zu diesem ein besonderes Vertrauensverhältnis bestand ist evident: Sie sind nach ihren eigenen Angaben nach befreundet, haben eine gemeinsame politische und berufliche Vergangenheit, weih(t)en einander wechselseitig in höchst brisante Angelegenheiten ein und zeigten mehrfach ihre uneingeschränkte Bereitschaft einander gegenseitig zu unterstützen. Bezeichnend ist sein eigener Ausspruch („Ich bin einer deiner Prätorianer der keine Probleme macht sondern löst."), aus dem die bedingungslose Loyalität von MMag. SCHMID zu Sebastian KURZ und seine Bereitschaft für ihn „Probleme zu lösen" ersichtlich wird.

Dieses besondere Vertrauensverhältnis zwischen KURZ und MMag. SCHMID war die Basis für ihre Zusammenarbeit und hier die Tätigkeit von MMag. SCHMID im Auftrag und zu Gunsten von KURZ im Bereich des sog. [geschwärzte Stelle] ÖSTERREICH Tools" und der Medienund Inseratenkooperationsvereinbarungen mit der FELLNER-Gruppe.
Wie seiner Ansicht nach positive Medienberichterstattung und Inserate zusammenhängen, zeigte MMag. SCHMID in einem Chat vom 3. Februar 2018: Er merkte gegenüber LEFEBRE, BSc an, dass die Note für LÖGER in der Tageszeitung ÖSTERREICH mit 2+ sehr gut sei. LEFEBRE, BSc zeigte sich ebenfalls beeindruckt und fragte „wie schafft er das bloß?". MMag. SCHMID antwortete, dass das Finanzministerium größter Sponsor der Tageszeitung ÖSTERREICH nach der Gemeinde Wien sei. Auf die Rückfrage von LEFEBRE, BSc „Du meinst das könnte nicht gänzlich objektiv sein... [...] du erschütterst meine Welt [...]" antwortete MMag. SCHMID „Objektivität gibt es nicht im Journalismus".
In diesem Kontext ist auch die Nachricht des MMag. SCHMID vom 11. Oktober 2017 zu interpretieren, als er FRISCHMANN, MSc, der berichtete gerade Fellner zu schauen, antwortete "Propaganda" - „Genial ;-))" - „Unsere!!".
Dass diese Einsicht aber auch unter den anderen Proponenten im politischen Umfeld in eben solcher Klarheit vorlag, zeigt etwa eine Nachricht des (nicht beschuldigten) Kabinettsmitarbeiters MMag. Dr. Daniel VARRO, LL.M. (Kabinett von Mag. BLÜMEL, MBA) an LÖGER, in der er denselben Zusammenhang herausstreichend ausführt, dass derzeit „über das sehr üppige Medienbudget (weit mehr als die Medienförderung) des BMF viel Wohlwollen für persönliche Zwecke gesichert" werde. Ähnlich zeigt ein Chat zwischen Mag. BONELLI, MBA und MMag. SCHMID vom 30. April 2019 anhand des Beispiels von der Beschlussfassung und Berichterstattung der geplanten Steuerreform, dass der Kabinettschef von KURZ Timing und Inhalt der erwarteten Berichterstattung mit „den Millionen, die ihr in den letzten Monaten in die Medien gepumpt habt, auch kein Wunder" in Verbindung bringt.

Dass MMag. SCHMID die Entscheidungskompetenz hinsichtlich der vom BMF geschalteten Inserate wahrnahm, zeigt sich etwa aus der Kommunikation aus April 2018, wonach Mag. Helmuth FELLNER sich hinsichtlich einer von MMag. SCHMID an Mag. PASQUALI zu erteilenden Freigabe erkundigte.

Zur Rolle von [geschwärzte Stelle] MA, MBA:
[geschwärzte Stelle] MA, MBA war als langjährige Vertraute der MMag. Dr. KARMASIN ideal für die Umsetzung des Tatplans geeignet, weil diese mit einem neu gegründeten Einzelunternehmen für die offizielle Nachfolge bei OSTERREICH für deren Umfragen und gleichzeitige Studienaufträge vom BMF in Frage kam. Beide Beauftragungen wurden über die bereits bestehenden Kontakte zwischen MMag. SCHMID, MMag. Dr. KARMASIN und Mag. Helmuth und Wolfgang FELLNER vermittelt, sodass [geschwärzte Stelle] diesenPersonen gegenüber loyal und dankbar sein musste. Dass [geschwärzte Stelle] MA, MBA für die Beschuldigten wohl in diesem Kontext relevante Vorteile („Service") gewährte, zeigt sich etwa an einer Konversation, in welcher MMag. SCHMID und FRISCHMANN, MSc besprachen, wie man eine Umfrage — sofern die Zahlen den Erwartungen entsprechen — auch an andere Medien verbreiten könnte und FRISCHMANN, MSc betonte, dass dies [geschwärzte Stelle] MA, MBA als Service an Medien schicken und die Umfrageergebnisse als „Eigenumfrage" darstellen sollte. Wiederum wird die Motivation und der Hintergrund dieser Vorteile deutlich erkennbar, nämlich die dadurch eröffnete Möglichkeit, die öffentliche Meinung zu lenken ohne damit in Zusammenhang gebracht werden zu können („So sind wir komplett aus der Ziehung."). Ein weiterer Hinweis für ein über eine normale vertragliche Beziehung hinausgehendes Verhältnis zu ihren Auftraggebern, liegt in der von [geschwärzte Stelle] MA, MBA jede Grenze der erwartbaren Objektivität vernachlässigenden Nachfrage, was man von ihr bei der Präsentation der Ergebnisse erwarte („erwartet ihr eher, dass ich Ergebnisse erzähle oder auch Empfehlungen/handlungsableitungen[sic] ?").
Dass ihr die missbräuchliche Auszahlung aus Amtsgeldern bewusst war, zeigt sich deutlich aus den entsprechenden Fragen und Anweisungen des MMag. SCHMID betreffend das „hineinpacken" bzw „reinrechnen" der diesbezüglich aufgelaufenen Kosten und ihrer dokumentierten Bereitschaft, daran durch das Legen von Scheinrechnungen oder durch Mithilfe bei „der Verteilung der Summen" mitzuwirken.
Die Verknüpfung der von [geschwärzte Stelle] MA, MBA angebotenen Vorteile in Form von über die Umfragen hinausgehenden Leistungen wie inhaltliche Abstimmung der Ergebnisse, insbesondere das „Frisieren" der Ergebnisse innerhalb der Schwankungsbreite zugunsten der Auftraggeber, deren Übermittlung an die Brüder FELLNER, die wunschgemäß erfolgende „Analyse" und das Anbot einer Verrechnung über Scheinrechnungen mit den an sie ergangenen Studienaufträgen ist ua daran erkennbar, dass sich MMag. SCHMID und FRISCHMANN, MSc im Zuge zweier Konversationen über Umfragen beinhaltende Medienberichte über eine Beteiligung an ihrem Unternehmen unterhielten und in diesem Zusammenhang davon sprachen, dass [geschwärzte Stelle] MA, MBA derzeit „wegen uns ihr Geschäft des Lebens" mache. Verstärkt wird diese Annahme, weil FRISCHMANN, MSc wenige Tage nach obiger Kommunikation den Plan sich an ihrem Unternehmen zu beteiligen bekräftigte und MMag. SCHMID dies ebenfalls bestätigte „Klar!" und meinte: „Die wird alles zurückzahlen :-))"

Zur Rolle von MMag. Dr. KARMASIN:
Die Bedeutung von MMag. Dr. KARMASIN für die Umsetzung des Tatplanes wurde bereits im Kapitel 2.2 beschrieben. Sie war - von MMag. SCHMID angesprochen und später von Sebastian KURZ überredet - bereits in die erste Planung des sog. „[geschwärzte Stelle] ÖSTERREICH Tools" involviert und koordinierte diesbezüglich zwischen MMag. SCHMID und den Brüdern FELLNER. Dies setzte sich auch fort, als [geschwärzte Stelle] MA, MBA bereits direkt mit MMag. SCHMID, FRISCHMANN, MSc und den FELLNERs kommunizierte. Dies verdeutlicht der Chat vom 17. Juli 2017: MMag. Dr. KARMASIN kontaktierte MMag. SCHMID und erkundigte sich wie folgt: „Fragen haben wir besprochen, wem zur Abstimmung schicken?". Sie schlug vor, dass sie selbst die Abstimmung machen könne.
MMag. SCHMID war damit einverstanden und schrieb, dass sie dann noch wegen FELLNER reden werden. MMag. Dr. KARMASIN antwortete, dass MMag. SCHMID FELLNER übernehmen müsse, da sie „nix zu vergeben habe" außer sie könne etwas zusagen. Auf die Frage von MMag. Dr. KARMASIN was sie FELLNER zusagen könne „Was kann ich ihm Zusagen [sic]? Package?" antwortete MMag. SCHMID „Ja!". Wenig später informierte MMag. Dr. KARMASIN MMag. SCHMID „Alles läuft, es sollte groß Do kommen und er wird Dich anrufen".
Aus dieser Kommunikation ist daher sowohl ihre aktive Unterstützungshandlung durch die angebotene „Abstimmung" der Fragen aber auch ihre Bereitschaft als eine in den Plan und die Abwicklung eingeweihte auch als „Vertreterin" von MMag. SCHMID, Zusagen — gemeint Zusagen von Medienkooperationen als Gegenleistung für die daraufhin dann zugesagte und erfolgende Gegenleistung in Form der wunschgemäßen Veröffentlichung ("sollte groß kommen").

Am 19. Juli 2017 — nach Erscheinen eines Artikels über Umfragen von RESEARCH AFFAIRS in ÖSTERREICH schrieb MMag. Dr. KARMASIN, dass die Geschichte gut und schnell funktioniert habe, woraus auch ihr Wissen über die Verknüpfung von Umfragen, deren Veröffentlichungen in ÖSTERREICH und vorangehende Zahlungszusagen an die FELLNERs („Was kann ich ihm Zusagen [sic]? Package?") deutlich ersichtlich wird.

Zur Rolle von Mag. Helmuth und Wolfgang FELLNER sowie von ÖSTERREICH: Dass es Vereinbarungen zwischen MMag. SCHMID und Mag. Helmuth und Wolfgang FELLNER über die Inhalte vorzunehmender Veröffentlichungen und deren Zeitpunkten gab, zeigt sich anhand mehrerer Chatnachrichten, wie jener vom 27. Juni 2016 („Liebe Fellners, ausgemacht war: DO: BREXIT. Sa: Maschinensteuer. So: wirtschsftskompetenz [sic] und Standort, schuldenabbau [sic] und Einsatz von Steuergeld."), vom 9. Dezember 2016 („Heute die Umfrage - Am Samstag dann die Schelling Story"), vom 13. Jänner 2017 („Hast du mit Fellners wegen Abfolge der Umfragen gesprochen?"), der Nachricht vom 17. Juli 2017 („Alles läuft, es sollte groß Do kommen und er wird Dich anrufen") und der nicht deutlicher formulierbaren Nachricht vom 8. Jänner 2017 („Geniales investment - Und Fellner ist ein Kapitalist - Wer zahlt schafft an"). Aus all diesen Nachrichten ist in Zusammenschau ableitbar, dass für die Möglichkeit zur Einflussnahme auf Inhalt und Zeitpunkt von Veröffentlichungen bezahlt werden musste (Arg: „Investment" oder „Was kann ich ihm Zusagen [sic]? Package?" und diese Zahlung auch ursächlich für diese „Leistungen" waren (Arg: „Wer zahlt schafft an"). Die Geschäftspraxis der FELLNERs war augenscheinlich sogar unter erfahrenen Mediensprechern, die nicht direkt in die Tathandlungen involviert waren, kein Geheimnis, was sich etwa daran zeigt, dass Mag. Michaela BERGER nach einem für KURZ nicht ausschließlich positiven Kommentar schreibt: „Fellner will ja von allen Inserate. Wäre ja dumm wenn er jetzt schon nur mehr pro kurz und Anti Kern und anti Strache schreibt", was MMag. SCHMID mit einem knappen „Kenn mich aus :-))" quittierte.
Aus den neuen Mediensprecher im BMF Jim LEFEBRE, BSc in die Praxis der Berichterstattung von ÖSTERREICH einweisenden Nachrichten von MMag. SCHMID, wird die Rollenverteilung von Mag. Helmuth FELLNER und Wolfgang FELLNER augenscheinlich, wonach ungeachtet ihrer formaler Organstellungen der Erstgenannte für finanzielle Belange, Zweitgenannter für die redaktionellen Inhalte verantwortlich ist. Darüber hinausgehend wird aber auch die Bedingung von Zahlungszusagen als erforderliche Gegenleistung für gewünschte Vornahmen von redaktionellen Berichterstattungen deutlich („Das liegt daran dass wir denen keine Geld Zusagen gemacht haben").




Zur Rolle von Dr. STEINER:
Dr. STEINER ist der wichtigste strategische Berater von Sebastian KURZ (ON 1634 S 171 f) und damit wohl eine Schlüsselfigur in der Ausarbeitung des Tatplans. Laut dem Buch „Inside Türkis: Die neuen Netzwerke der Macht" von Klaus KNITTELFELDER, sei Dr. STEINER federführend In der Formulierungen der Fragen an den Meinungsforscher [geschwärzte Stelle] sodass in Zusammenschau mit der aus den Chats ersichtlichen Involvierung von einer strategisch führenden Rolle auch im gegenständlichen Fall auszugehen ist (ON 1634 S 173 f).
Jedenfalls ab Jänner 2017 war Dr. STEINER in die Beauftragung der Umfragen derart eingebunden, dass er die politisch gewünschten Fragestellungen zur Vorbereitung auf den Wahlkampf an MMag. SCHMID sandte und dieser sie entweder direkt an [geschwärzte Stelle] MA, MBA oder über FRISCHMANN, MSc in Auftrag gab.

In der Wahlkampfphase wurden die Fragen an BEINSCHAB, MA, MBA regelmäßig in einer Chatgruppe zwischen MMag. SCHMID, FRISCHMANN, MSc, Dr. STEINER und Mag. FLEISCHMANN abgestimmt.
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Dr. STEINER hat die Veröffentlichung der Umfrageergebnisse derart gesteuert, dass die inhaltliche Leitlinie der zu platzierenden Ergebnisse von ihm vorgegeben wurde. Seine strategischen Vorgaben und Einschätzungen (siehe etwa seine Begründung, wieso das Ergebnis „Großer Profiteur FPÖ" gut ist) werden innerhalb der Gruppe ohne weitere Diskussion weitergegeben.


Aus dem Chat vom 16. September 2017 betreffend die Umfrageergebnisse, wer Gewinner der Dreierkonfrontation gewesen sei, zeigt sich die hinter der Beauftragung von [geschwärzte Stelle] MA, MBA stehende Vereinbarung und die Involvierung von Dr. STEINER. Die in diesem Kontext erfolgte Bemerkung „Hat sie gut gemacht", zeigt, dass beide wissen, dass [geschwärzte Stelle] MA, MBA tatplangemäß auch auf die Umfrageergebnisse Einfluss nehmen kann und dies auch tut.

Zur Rolle von FRISCHMANN, MSc:
Dass FRISCHMANN, MSc von Beginn an in die Planung und Umsetzung der Vereinbarung mit den Brüdern FELLNER involviert war, zeigt sich daran, dass FRISCHMANN, MSc schon an den ersten Terminen am 2. Mai 2016 mit [geschwärzte Stelle] MA, MBA und am 12. Mai 2016 mit Mag. FELLNER, VOIGT, MMag. SCHMID und Mag. PASQUALI teilnahm. Auch die Konversationen zwischen MMag. SCHMID und FRISCHMANN, MSc zwischen 28. und 31. Dezember 2016 über ihre Beteiligung an dem Unternehmen von [geschwärzte Stelle] MA, MBA und die in diesem Zusammenhang gemachte Äußerung, „das mit der Beinschab machen wir" zeigt, dass FRISCHMANN, MSc den Tatplan um das „[geschwärzte Stelle] ÖSTERREICH Tool" von Beginn an kannte.

Dementsprechend unterstützte FRISCHMANN, MSc MMag. SCHMID bei der Beauftragung, Abstimmung und Veröffentlichung von Umfragen und wurde auch von [geschwärzte Stelle] MA, MBA als kompetenter Ansprechpartner hinsichtlich der Umfragen angesehen. So erkundigte sich etwa [geschwärzte Stelle] MA, MBA am 3. Jänner 2017 nach der geplanten Abstimmung mit FELLNER und ob sie diese mit FRISCHMANN, MSc machen solle.

Bemerkenswert ist besonders die Konversation, wonach sich MMag. SCHMID nach Erscheinen einer Umfrage in der Tageszeitung ÖSTERREICH auch bei FRISCHMANN, MSc für die gute Arbeit bedankte, dieser seinerseits berichtete, dass er [geschwärzte Stelle] MA, MBA noch angesagt habe, was sie im Interview sagen solle und schließlich der Kern der Tathandlungen in unverblümter Weise ausgesprochen wird: „Wer zahlt schafft an". Aus dem oben beschriebenen Vorgang zu Beginn der Vereinbarung (Chats vom 29. Juni 2016), zeigt sich auch der Kern der Gegenleistung für die Mediengruppe ÖSTERREICH, nämlich die Inserate iHv 116.000 Euro.
Die auch bei FRISCHMANN, Msc vorliegende Loyalität zeigt sich in einer Kommunikation mit MMag. SCHMID:
Ende Mai 2017 - im Zusammenhang mit dem über Betreiben von KURZ erfolgten Wechsel von FRISCHMANN, Msc als Pressesprecher von KURZ in die Bundespartei und dann ins BKA - ließ MMag. SCHMID eine Prämie an FRISCHMANN, Msc auszahlen („Und ein noch größerer Dank für die Prämie! Meine Augen haben heute gestrahlt als der Lohnzettel gekommen ist. DANKE!") und erklärte dies mit dessen Loyalität („Ich honoriere Loyalität nur das zählt.") FRISCHMANN, Msc bekräftigte das postwendend („Ich bleibe loyal. Ich zähle zum kleinen Orchester auf der Titanic, das bis kurz vor dem Untergang gespielt hat.").
Zur Rolle von Mag. FLEISCHMANN:
Mag. FLEISCHMANN war besonders in der Wahlkampfphase gemeinsam mit Dr. STEINER zentral in die Beauftragung der Fragestellungen und der Steuerung der entsprechenden Veröffentlichungen in Medien eingebunden und gab auch teilweise die gewünschten Ergebnisse vor, sodass diese als Leitlinie bei der Umfrageerstellung bzw späteren Aufbereitung herangezogen werden konnten.

Seine Rolle als wichtigster für Medien zuständiger Mitarbeiter von Sebastian KURZ zeigt sich nicht nur an den oben angeführten Einteilungen in den Projektunterlagen sondern auch aus Chatnachrichten, wie etwa jener vom 4. September 2017 „Dichand, Fellner und Co macht eh alles Geri nehme ich an".

Zur Rolle von Mag. PASQUALI:
Mag. PASQUALI war als Leiter der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit unter anderem für die Vereinbarung von Medienkooperationen, Inseratenvereinbarungen und Beraterverträgen sowie der diesbezüglichen Rechnungslegung und Freigaben verantwortlich.
Aus dem nachstehenden - älteren - Chatverlauf ist zum einen ersichtlich, dass es offenbar üblich war, das Anzeigenvolumen pro Monat anhand eines Geldbetrages zu vereinbaren und zum anderen, dass Mag. PASQUALI von Seiten des BMF als zuständiger Ansprechpartner für Anzeigen galt.


Mag. PASQUALI war, wie auch FRISCHMANN, MSc bereits in die Abstimmungstermine mit Mag. FELLNER im Mai 2016 eingebunden. So war er am 12. Mai 2016 bei einem Termin mit Mag. FELLNER, VOIGT, MMag. SCHMID, FRISCHMANN, MSc, am 22. Mai 2017 bei einem Termin zwischen Mag. FELLNER und MMag. SCHMID und eine Woche später bei einem Termin mit MMag. SCHMID und FRISCHMANN, MSc anwesend.
Die Bezahlung der von MMag. SCHMID bei [geschwärzte Stelle] MA, MBA beauftragten Umfragen erfolgte über das BMF, wobei die Kosten in die durch das BMF beauftragte Studien eingerechnet wurden und von Mag. PASQUALI freigegeben wurden. So findet sich im Terminkalender vom MMag. SCHMID ein Termin mit Mag. PASQUALI und [geschwärzte Stelle] MA, MBA, wobei Mag. PASQUALI einige Stunden nach diesem Termin von [geschwärzte Stelle] MA, MBA eine E-Mail mit der Aufstellung ihrer Beratungsstunden von Jänner bis Juni 2017 erhielt.


Am 13. Oktober 2017 - somit bereits nach Ende der Studie „Betrugsbekämpfung" - trafen sich [geschwärzte Stelle] MA, MBA und Mag. PASQUALI und besprachen, wie man die Kosten für Umfragen in die Rechnungen für die Studien einfließen lassen und die Summen konkret verteilen könnte.


Mag. PASQUALI wurden in der Folge der dargestellten Tathandlungen mit 1. Jänner 2018 von Bundeskanzler KURZ als vom Finanzministerium entsendetes Mitglied der Presseförderungskommission bestellt; diese Kommission berät die KommAustria in Fragen, die das Presseförderungsgesetz betreffen.
Zum Schaden:
Untreueschaden iZm den parteipolitisch motivierten Umfragen
Die Annahme eines 5.000 Euro erheblich übersteigenden Schadens bezüglich dieser Tathandlungen gründet auf die oben dargestellte von [geschwärzte Stelle] MA, MBA übermittelte Übersicht der beauftragten Umfragen, den Umstand, dass regelmäßig einzelne „Wellen" — insgesamt nach der Verdachtslage 26 - abgerechnet wurden, und teilweise in den Nachrichten angesprochene Rechnungen. Die nicht plausibel nachvollziehbare annähernde Verdoppelung des Förderbetrages zur ersten Studie weist ebenfalls "auf hohe zweckwidrig bezahlte Aufwendungen hin, weil ein sachlicher Grund dafür derzeit nicht ersichtlich ist. In Anbetracht des Umstandes, dass die Motivation für die Auftragserteilungen der Studien augenscheinlich allein oder ganz überwiegend in der dadurch eröffneten Möglichkeit von verdeckten Zahlungen lag, wird im weiteren Verfahren zu prüfen sein, ob der gesamte Förderbetrag als Untreueschaden anzusehen ist, weil die genannten Umfragen — selbst bei der nicht auszuschließenden Annahme teilweise nicht rein parteipolitisch begründeter Leistungen — bei Kenntnis der wahren Sachlage als nicht förderungswürdig beurteilt und die Förderungen nicht ausbezahlt worden wären.
Untreueschaden iZm den Inseratenaufträgen
Die Analyse der an die KommAustria gemeldeten Zahlen der vom BMF bezahlten Medienkooperationen und Inserate gem. § 2 MedKF-TG zeigt, dass nach einer längeren Phase zwischen 2014 bis Mitte 2016 ohne betragsmäßige wesentliche Medienkooperationen mit der FELLNER-Gruppe - in Übereinstimmung mit den im Sachverhalt beschriebenen Vereinbarungen am Ende des zweiten Quartals 2016 - im insoweit relevanten dritten Quartal die Auftragssummen mit einem Volumen von 201.000 Euro deutlich erhöht wurden. Ab diesem Zeitpunkt werden laufend im Vergleich zur Zeit vor den ersichtlichen Vereinbarungen erhebliche Beträge für Medienkooperationen aufgewendet, wobei die Aufwendungen in der intensivsten Phase des Wahlkampfes, in der auch zahlreiche „Wellen" an Umfragen veröffentlicht wurden, nämlich insbesondere im dritten Quartal 2017 auf ein Allzeithoch anstiegen und danach bis auf einen kurzen Einbruch am Beginn des Jahres 2018 („Das liegt daran dass wir denen keine Geld Zusagen gemacht haben — Die stehen noch auf null") auf annähernd gleichem hohen Niveau blieben. Im relevanten Tatzeitraum beliefen sich die diesbezüglich ausbezahlten Gesamtkosten auf zumindest 1.116.000 Euro zuzüglich der USt iHv 223.200 Euro, weshalb derzeit von einem jedenfalls 300.000 Euro übersteigenden Schaden aufgrund der als Gegenleistung vereinbarten Inseratenaufträge auszugehen ist.
4. Rechtliche Beurteilung:
4.1 Zu den Korruptionstatbeständen iSd §§ 304, 307 StGB im Zusammenhang mit Inseratenaufträgen:
MMag. SCHMID als Generalsekretär des BMF und Mag. PASQUALI als Abteilungsleiter der Abteilung 1/8 waren Amtsträger iSd § 74 Abs 1 Z 4a StGB, weil sie als Organe des Bundes Aufgaben der Verwaltung wahrnahmen.
Zum Amtsgeschäft:
Amtsgeschäfte sind alle Verrichtungen, die zur unmittelbaren Erfüllung der Vollziehungsaufgaben eines Rechtsträgers dienen, also zum eigentlichen Gegenstand des jeweiligen Amtsbetriebes gehören und für die Erreichung der amtsspezifischen Vollziehungsziele sachbezogen relevant sind. Der Begriff deckt sich daher insoweit mit dem des Amtsgeschäfts iSd § 302 StGB. § 304 StGB stellt jedoch nicht auf Amtsgeschäfte in Vollziehung der Gesetze ab, sondern auf alle Amtsgeschäfte, mithin auch auf jene im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung. Für die Anwendung des § 304 StGB macht es daher keinen Unterschied, ob der Täter in der Hoheitsverwaltung oder in der Privatwirtschaftsverwaltung tätig ist. Als Amtsgeschäfte kommen nicht nur Rechtshandlungen in Betracht, sondern auch alle Verrichtungen tatsächlicher Art, die der Amtsträger oder Schiedsrichter amtsspezifisch vorzunehmen hat (Leukauf/Steininger, StGB Update 2020 § 304 Rz 5).
Nach § 2 Abs 1 Z 1 lit a Bundesministeriengesetz 1986 (BMG) umfasst der Wirkungsbereich der Bundesministerien ua die Geschäfte, die im Teil 1 der Anlage bezeichnet sind. Laut der Z 10 dieser Anlage, sind Angelegenheiten der Information über den Ressortbereich einschließlich des Verkehrs mit der Presse, dem Hörfunk und dem Fernsehen umfasst, sodass grundsätzlich zur diesbezüglichen Aufgabenerfüllung auch Medienkooperationen und Inseratenaufträge in den Aufgabenbereich der Amtsträger des BMF fallen.
Zum Vorteilsbegriff:
"Vorteile" iSd der Bestimmung sind materielle und immaterielle Leistungen, die geeignet sind, eine Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen, gesellschaftlichen oder beruflichen Stellung des Amtsträgers (oder des Dritten) herbeizuführen. Immaterielle Vorteile können in gesellschaftlichen oder beruflichen Besserstellungen, also etwa in der Förderung einer Karriere, Unterstützung eines Bewerbungsgesuchs oder - wie im vorliegenden Fall - eines Wahlkampfs bestehen. Voraussetzung ist, dass der immaterielle Vorteil einen objektiv messbaren Inhalt haben und es sich um eine tatsächliche (nicht bloß mögliche) Besserstellung handeln muss (Nordmeyer/Stricker in WK2 § 304 Rz 34 und 38; Marek/Jerabek, Korruption und Amtsmissbrauch11 §§ 304 bis 306 Rz 21). §§ 304 ff StGB erfassen nicht nur eigene Vorteile des Amtsträgers, sondern uneingeschränkt auch Drittvorteile, wobei sich der Dritte am Sonderdelikt als Beteiligter strafbar machen kann. Voraussetzung der Strafbarkeit ist neben dem gebotenen Motivationszusammenhang auch die Kenntnis und das Einverständnis des Amtsträgers (Nordmeyer/Stricker in WK2 § 304 Rz 50; Marek/Jerabek, Korruption und Amtsmissbrauch11 §§ 304 bis 306 Rz 22). Ein korruptionsrelevanter Vorteil kann(auch bei einem zivilrechtlichen Vertrag) dann vorliegen, wenn die Zuwendung nach dem Parteiwillen gar nicht im Austauschverhältnis zu der in der Vereinbarung genannten Leistung steht (wie bei Schein- und Umgehungsgeschäften), sondern nach dem wahren Willen der Vertragspartner (rechtlich unzulässig) mit einer anderen Leistung verknüpft ist (Nordmeyer/Stricker in WK2 § 304 Rz 41 ff).
Dies ist hier insofern der Fall, als die nach außen hin sichtbaren Aufträge zu konkreten Inseraten bzw Medienkooperationen als Scheingeschäfte bloß der Verschleierung der tatsächlich (auch) im Austauschverhältnis stehenden Leistungen dienten. Das tatsächlich gewollte verdeckte Geschäft bestand nach dem Parteiwillen nämlich darin, dass im Gegenzug für die aufgrund der jeweiligen Inseratenaufträge erfolgenden Zahlungen nicht (nur) eine Schaltung des Zahlers (BMF) im Anzeigenteil des Mediums verknüpft ist, sondern verdeckt eine weitere — sofern es die inkriminierten Umfragen betrifft einem Inserat gleichkommende — Schaltung im Interesse des Beschuldigten Sebastian KURZ und der Gruppe seiner Vertrauten im redaktionellen Teil des Mediums erfolgt. Hinzu kommt als nicht in Geld bewertbare und ebenfalls mit den Zahlungen verknüpfte weitere Gegenleistung die für die Ziele der Beschuldigten gewogene Kommentierung der Umfrageergebnisse durch Wolfgang FELLNER, [geschwärzte Stelle] MA, MBA oder andere Redakteure der Medien der FELLNER-Gruppe aber auch allgemein eine die Interessen der Beschuldigten fördernde „Blattlinie".
Der Vorteil muss weiters mit einem bestimmten oder zumindest bestimmbaren Amtsgeschäft verknüpft sein. Die Konkretisierung muss ein Ausmaß erreicht haben, dass der Amtsträger im Einzelfall weiß, welche Art von pflichtwidriger Amtsausübung als Gegenleistung erwartet wird (Nordmeyer/Stricker in WK2 § 304 Rz 60 mwN). Das im Austauschverhältnis stehende Amtsgeschäft muss zumindest der Art nach im Rahmen der Kompetenzen des Amtsträgers liegen. Kann aber der Vorteilsempfänger (etwa als Vorgesetzter) Einfluss auf das Amtsgeschäft nehmen, ist der persönliche Zusammenhang zu bejahen (Nordmeyer/Stricker in WK2 § 304 Rz 61 mwN). Auch diese Kriterien sind im vorliegenden Fall erfüllt, weil die Beteiligten wussten, dass im Gegenzug für die Vorteilszuwendungen Inseratevereinbarungen eingegangen werden müssen, um auf diese Weise die Zahlungen an die Beschuldigten Mag. Helmut und Wolfgang FELLNER nach außen hin zu legitimieren.
Zur Zulässigkeit von Medienkooperationen und Inseraten der öffentlichen Hand:
Aufgrund einer immer wieder (auch medial) geführten Diskussion über Sinn und möglichen Missbrauch von „Regierungsinseraten" hat der Gesetzgeber auch im Kontext des damals geführten Verfahrens ua. gegen Bundeskanzler Werner Faymann (sog. Inseratenaffäre) Regeln betreffend die Zulässigkeit von solchen „Medienkooperationen" bestimmter Rechtsträger mit Medienunternehmen erlassen. Voranzustellen ist die im § 1 MedKF-TG normierte Zielsetzung der „Förderung der Transparenz", die einerseits durch Bekanntgabepflichten (§ 2 MedKF-TG), andererseits durch die Festlegung „inhaltlicher Anforderungen" (§ 3a MedKF-TG) erreicht werden soll.
Bekanntzumachen — nämlich durch eine Meldung an die KommAustria - sind demnach insbesondere entgeltliche Veröffentlichungen gemäß § 26 MedienG an Medieninhaber eines periodischen Druckwerks oder sonst an Medieninhaber eines periodischen elektronischen Mediums. Nach § 26 MedienG sind wohl ebenfalls aus Transparenzgründen „Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird" im Medien als „Anzeige", „entgeltliche Einschaltung' oder „Werbung" zu kennzeichnen.
Unter entgeltlichen Veröffentlichungen sind Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, zu verstehen. Der Begriff der Entgeltlichkeit ist dabei weit zu verstehen. Als Entgelt gilt jede Gegenleistung, die in Geld bewertet werden kann. Auch wenn ein Rechtsträger daher einen Druckkosten- oder Produktionskostenzuschuss erteilt oder wenn er sonstige Leistungen für den Medieninhaber erbringt (Kompensationsgeschäfte), liegt Entgeltlichkeit vor (https://www.rtr.at/medien/service/orientierungshilfe_medien/medientransparenz/FAQ_Medientransparenz.pdf).
Hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen an Medienkooperationen legt § 3a MedKF-TG fest, dass die entgeltlichen Veröffentlichungen „ausschließlich der Deckung eines konkreten Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit zu dienen haben. Zur näheren Festlegung wurden in Umsetzung der Ermächtigung nach § 3a Abs 2 MedKF-TG „Richtlinien über Ausgestaltung und Inhalt entgeltlicher Veröffentlichungen von Rechtsträgern des Bundes" erlassen (BGBI II Nr, 222/2012). In diesen werden Vorgaben zur Sicherstellung der „Unterscheidbarkeit" gemacht und grundsätzlich normiert, das Veröffentlichungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 MedKF-TG so zu gestalten sind, dass eine Verwechslung mit dem redaktionellen Teil des Mediums ausgeschlossen ist. Weiters wird in Konkretisierung der Bestimmung des § 3a MedKF-TG der Begriff des „konkreten Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit" präzisiert. Demnach dürfen ausschließlich Sachinformationen veröffentlicht werden, während eine „Vermarktung" des Rechtsträgers untersagt ist.
Die „offiziell" geschalteten Inserate entsprechen diesen Kriterien zumindest teilweise: Sie sind als „Anzeige" gekennzeichnet, und enthalten bei vordergründiger Betrachtung offenbar Sachinformationen, wie etwa die im Chat vom 1. Juli 2016 avisierten „Reise und Zollinformationen", die auch einen inhaltlichen Bezug zur Tätigkeit des beauftragenden Rechtsträgers (BMF) aufweisen. Ob diesbezüglich - und hinsichtlich der noch nicht vorliegenden Inserate - ein konkretes Informationsbedürfnis iSd § 3a MedKF-TG zugrundelag, wird im weiteren Verfahren zu prüfen sein. Bei der Auslegung dieser Bestimmung ist nämlich mit Blick auf die Regelung der Gebarung von Verwaltungsorganen und die dafür maßgeblichen Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ein enges Verständnis anzunehmen. Es ist stets im Einzelfall zu prüfen, ob ein nachvollziehbares Bedürfnis der Adressaten nach Information besteht, was aber zB dann zu verneinen ist, wenn die betreffenden Informationen bereits über andere allgemein verfügbare Quellen zugänglich sind und der Durchschnittsadressat bzw der durchschnittliche Vertreter der spezifisch angesprochenen Adressatengruppe zu diesen Quellen idR Zugang hat. Ein konkretes Informationsbedürfnis fehlt also auch dann, wenn die Information bereits ausreichend bekannt ist (siehe Andreas Kulka, in ÖBI 2020/2, MedKF-TG: "Konkretes Informationsbedürfnis" und mögliche Sanktionen). Hinsichtlich des bisher bekannten Inseratenauftrags über Zollinformationen zur Reisezeit ist ein Informationsbedürfnis in Anbetracht der ohnehin auf vielen Internetseiten sofort ersichtlichen und auch verständlich aufbereiteten Informationen (vgl etwa auf: bmf.gv.at, österreich.gv.at, viennaairport.com etc) zu bezweifeln.
Die verdeckt vorgenommenen Schaltungen der Umfrageergebnisse erfüllen genauso wie die „offiziellen" Inserate die Kriterien einer meldepflichtigen „entgeltlichen Veröffentlichung" iSd § 2 Abs 2 Z 2 MedKF-TG: Sie beinhalten nämlich vom Auftraggeber vorgegebene Beiträge oder Berichte hinsichtlich der Umfrageergebnisse, die mit dem vom Rechtsträger BMF gezahlten Entgelt (mit-)finanziert werden. Diese entsprechen jedoch nicht den Zulässigkeitsvorgaben, weil sie keinem konkreten öffentlichen — sondern tatsächlich vorrangig eigenem parteipolitische — Interesse dienen, ganz überwiegend auch keinen hinreichenden Bezug zur Tätigkeit des BMF aufweisen und durch die nicht gekennzeichnete Veröffentlichung im redaktionellen Teil die nach § 2 der Richtlinien zum MedKF-TG geforderte Unterscheidbarkeit — sogar tatplangemäß — verletzen.
Zur „Pflichtwidrigkeit":
Die Verknüpfung mit einem "pflichtwidrigen" Amtsgeschäft ist indiziert, weil die jeweiligen Inseratenaufträge durch Mag. PASQUALI nur aus sachfremden Motiven somit parteilich vergeben wurden, nämlich um die gewünschten und im Sinne der Beschuldigten vorzunehmenden Veröffentlichungen der Umfrageergebnisse aber auch sonstiger für diese wohlwollender Berichte zu erwirken.
Nach der Rsp ist — insbesondere bei Ermessensentscheidungen — auch die parteiliche Vornahme (oder Unterlassung) eines Amtsgeschäfts pflichtwidrig. Denn es gehört zu den Geboten pflichtgemäßer Amtsführung, sich bei der Besorgung der Amtsgeschäfte ausschließlich von sachlichen Gründen, nicht aber von Rücksichten des Wohlwollens oder der Ungunst gegenüber einer Partei leiten zu lassen. Es könne daher auch bei einer Ermessensentscheidung pflichtwidrig vorgegangen werden, und zwar nicht bloß durch Missbrauch (willkürlichem Gebrauch oder Überschreitung des Ermessensrahmens), sondern auch, indem der Amtsträger dem Vorteil einen Einfluss auf seine — gleichwohl innerhalb des Ermessensrahmens getroffene — Entscheidung einräume. Außerhalb von Hoheitsverwaltung oder Gerichtsbarkeit — die Inseratenaufträge werden zweifellos im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung erteilt — werden Amtsgeschäfte ohne strikte Gesetzesbindung iSd Legalitätsprinzips vorgenommen. Amtsträgern kommt in diesem Bereich daher größerer Entscheidungsspielraum zu, ohne dass ihnen das Gesetz einen solchen ausdrücklich in Form des Ermessens („im technischen Sinn" [vgl Art 130 Abs 3 und 133 Abs 3 13-VG]) einräumt. Gerade bei solchen Amtsgeschäften kommt parteilicher Vornahme (oder Unterlassung) iSd stRsp Bedeutung zu und liegt Pflichtwidrigkeit vor, wenn der Vorteil (nach Vorstellung des Amtsträgers) einen maßgeblichen Einfluss iS einer Kausalbeziehung auf das Amtsgeschäft hat, maW sachliche Gründe überlagert, die ein anderes Ergebnis nahelegen (Nordmeyer/Stricker in WK2 § 304 Rz 30 mwN; Marek/Jerabek, Korruption und Amtsmissbrauch11 §§ 304 bis 306 Rz 34 f). Diese Kausalbeziehung liegt im vorliegenden Fall aufgrund der klar ersichtlichen auf die Vorteile gerichtete Motivation der Beschuldigten vor. Die Inseratenverträge wären ohne der damit verbundenen Vorteilsgewährung gar nicht oder in deutlich geringerem Ausmaß abgeschlossen worden.
Zum Fordern, Sich-Versprechen-Lassen und Annehmen:
Fordern unterscheidet sich von den anderen Begehungsweisen zunächst durch die vom Amtsträger ergriffene Initiative. Es besteht im einseitigen Verlangen des Vorteils, das dem potenziellen Geber oder seinem Mittelsmann zur Kenntnis gebracht werden muss.
Der Amtsträger lässt sich einen Vorteil versprechen, wenn er das Angebot eines Vorteils für sich oder einen Dritten akzeptiert. Der Tatbestand ist verwirklicht, wenn eine Willensübereinkunft vorliegt.
Annehmen bedeutet tatsächliches (physisches) Entgegennehmen des Vorteils. Dieses besteht bei körperlichen Vorteilen (zB Bargeld) in der Begründung von Gewahrsam, bei unkörperlichen Vorteilen (zB Dienstleistungen) in deren Nutzung oder Verfügung darüber.
Die Beschuldigten MMag. SCHMID sowie die auf seiner Seite der Vereinbarung Beteiligten, nämlich Sebastian KURZ, Dr, Stefan STEINER, Mag. Gerald FLEISCHMANN, Johannes FRISCHMANN, MSc und Mag. Johannes PASQUALI ergriffen in der ersten Phase der Umsetzung ihres Tatplans die Initiative und forderten von den Brüdern FELLNER die letztlich vereinbarten immateriellen Vorteile. Bei der weiteren Fortsetzung der wiederkehrenden Inseratenauftragserteilungen ließen sie sich die Vorteile teilweise auch versprechen; jedenfalls wurden die zugesagten Vorteile jedoch auch tatsächlich angenommen, indem die zugesagten Einflussnahmemöglichkeiten in vielfältiger Art und Weise insbesondere durch gezielt beauftragte Veröffentlichungen oder vereinbarte (zeitliche) Abfolgen von Veröffentlichungen genutzt wurden.
Da die Begehungsweisen des Forderns, Annehmens oder Sich-Versprechen-Lassens aber ohnehin rechtlich gleichwertig sind und im konkreten Fall regelmäßig in zeitlicher Abfolge zuvor erfolgten Zusagen spätere Umsetzungshandlungen (IS eines Annehmens) nachfolgten, ist eine jeweilige konkrete Einordnung der einzelnen Handlungen nicht erforderlich.
Verknüpfung von Vorteil und Amtsgeschäft:
Das Korruptionsunrecht wird im Kern durch die Verknüpfung von Vorteil und Amtsgeschäft verwirklicht. Für die Tatbestandserfüllung spielt es keine Rolle, ob die Tathandlung vor, während oder nach dem (verknüpften) Amtsgeschäft gesetzt wird. Der Vorteil muss nur mit einem bestimmten oder zumindest bestimmbaren Amtsgeschäft verknüpft sein. Diese Verknüpfung ist im vorliegenden Fall zweifelsfrei erkennbar, werden doch von den Beteiligten in Chatnachrichten die Vereinbarungen konkret benannt („Für Sa/So war ausgemacht Daten aus Umfrage zu bringen.") und diese auch mehrfach mit Zahlungen in Zusammenhang gebracht, was sich am Nachrichtenverlauf zwischen MMag. SCHMID und MMag. Dr. KARMASIN vom 17. Juli 2017 besonders eindrücklich zeigt, wonach der Wunsch („müssen schauen dass der Fellner das dann bringt") mit Zusagen von einem „Package" verknüpft wird, und nur wenige Stunden nach der Freigabe einer derartigen Zusage durch MMag. SCHMID „Ja!" bereits die Rückmeldung kommt „Alles läuft, es sollte groß am Do kommen".

An anderer Stelle wird diese Verknüpfung auch in negativer Hinsicht deutlich, wonach nämlich gewünschte Veröffentlichungen ohne vorherige Zahlungszusagen unterbleiben: („Zur Info. Österreich hat Löger in Brüssel nicht ein Mal gebracht... heute nur einmal klein. Trotz umfassender vorab Ankündigung und ausführlicher Info" - „Das liegt daran dass wir denen keine Geld Zusagen gemacht haben. Die stehen noch auf null. Und du hast ja den Helmuth Fellner auch noch nicht getroffen.").
§ 307 StGB ist ein Allgemeindelikt (Nordmeyer/Stricker in WK2 § 307 Rz 9 und 35), sodass eine Beteiligung nach den allgemeinen Regeln des § 12 StGB möglich ist. Zur Bestimmung einer vorsatzlos handelnden Person siehe Fabrizy in WK2 § 12 Rz 44 mwN. Im Übrigen kann dazu auf die (spiegelbildlichen) Ausführungen zu § 304 StGB verwiesen werden.
Zum Wert des Vorteils:
Im vorliegenden Fall werden durch die Tathandlungen sowohl materielle als auch immaterielle Vorteile gewährt. Die oben beschriebenen verdeckt vorgenommenen Schaltungen des Zahlers (BMF) sind, soweit sie die inkriminierten Umfragen betreffen, Inseraten gleichzuhalten und somit auch zumindest näherungsweise - etwa anhand von Vergleichswerten bei offiziellen Veröffentlichungen ähnlicher Größe und Positionierung – quantifizierbar. Im vorliegenden Fall ist mit Blick auf die zahlreichen bereits jetzt zuordenbaren Veröffentlichungen und deren Größe („Doppelseite", „Titelseite") sowie im Vergleich mit dem Gesamtinseratenvolumen des BMF und vorliegenden Angebotssummen der FELLNER-Gruppe an das BMF (siehe Analysebericht; Konvolut in Beilage 115) von einem 50.000 Euro übersteigenden Wert dieses Vorteils auszugehen. Der zu offiziellen Inseraten hinzukommende Mehrwert, der bei redaktionell vorgenommenen Veröffentlichungen im Anschein der Objektivität der (vermeintlich) recherchierten Inhalte liegt, wird ebenso wie die weitere Gegenleistung, nämlich die für die Ziele der Beschuldigten gewogene Kommentierung der Umfrageergebnisse, als nicht in Geld bewertbare immaterielle Vorteile hinzukommen.
4. 2. Zur Untreue nach § 153 StGB:
Gemäß § 153 StGB ist strafbar, wer seine Befugnis über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten wissentlich missbraucht und dadurch den anderen am Vermögen schädigt. Seine Befugnis missbraucht, wer in unvertretbarer Weise gegen solche Regeln verstößt, die dem Vermögensschutz des wirtschaftlich Berechtigten dienen.
Nimmt der Amtsträger auf Grund eines geforderten Vorteils das Amtsgeschäft pflichtwidrig vor, stellt sich bei Hoheitsakten die Frage der Konkurrenz zu § 302 StGB, bei Akten der Privatwirtschaftsverwaltung zu § 153 StGB, wenn der Täter dabei seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, wissentlich missbraucht. Da die Untreue nicht bereits mit dem Fordern des Vorteils, sondern erst bei Durchführung des Amtsgeschäfts erfüllt sein kann (L/St/Aichinger, StGB4 §309 Rz 12; Kienapfel/Schmoller, BT II2 § 153 -Rz 73), liegt hier regelmäßig Realkonkurrenz vor. Auf Grund des divergenten Rechtsgüterschutzes der beiden Tatbestände (Kienapfel/Schmoller, StudB BT II2 § 153 Rz 146) ist hier regelmäßig von echter Konkurrenz auszugehen.
Zur Befugnis:
Mag. Johannes PASQUALI hatte als Abteilungsleiter der 1/8 die Befugnis, Medienkooperationen und Inseratenaufträge zu vereinbaren und im Zuge ihrer Abwicklung die entsprechenden Zahlungen freizugeben, Er [sic] konnte auch Förderungen für Studien freigeben.
MMag. Thomas SCHMID war ab 2015 Generalsekretär iSd § 7 Abs 11 Bundesministeriengesetz idF BGBl. I Nr 35/2012 und Kabinettchef im Bundesministerium für Finanzen und somit von Gesetzes wegen mit der zusammenfassenden Behandlung aller zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums gehörenden Geschäfte betraut. Ab 1. Mai 2017 wurde durch Erlass des Finanzministers (siehe Seite 11 der Geschäfts- und Personalabteilungdes BMF) verfügt, dass die Abteilung 1/8 „Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation", die von Mag. Johannes PASQUALI geleitet wurde, (zusätzlich um die Kompetenz „Protokoll" ausgeweitet) direkt dem Generalsekretär unterstellt ist.
MMag, SCHMID war gegenüber dieser Abteilung somit weisungsbefugt. Er war somit auch (abstrakt) befugt, Medienkooperationen und Inseratenaufträge zu vereinbaren bzw darauf gerichtete Weisungen zu erteilen. Ab 8. Jänner 2018 war MMag. SCHMID als Generalsekretär grundsätzlich allen dem Bundesminister für Finanzen nachgeordneten Beamten gegenüber weisungsbefugt. Nach dem Forschungsorganisationsgesetz (FOG) kann jedes Bundesministerium in seinem Zuständigkeitsbereich (vgl § 39 Z 6 FOG) zur Förderung von Wissenschaft und Forschung Forschungsförderungen und Forschungsaufträge vergeben. Förderungen nach § 10 FOG sind Zuwendungen des Bundes insbesondere Zuschüsse aus Bundesmitteln an einen vom Bund verschiedenen Rechtsträger für eine förderungswürdige, bereits erbrachte oder beabsichtigte Leistung im Bereich der Wissenschaft und Forschung, ohne dass damit unmittelbar dem Bund gegenüber eine angemessene geldwerte Gegenleistung zu erbringen ist. Die Förderungswürdigkeit ist anhand der im § 1 FOG genannten Grundsätze für die Förderung und den im Abs 2 leg cit angeführten Zielen zu beurteilen. Ziele solcher Förderungen sind insbesondere
• die Erweiterung und Vertiefung der wissenschaftlichen Erkenntnisse,
• zur Lösung sozialer, wirtschaftlicher, kultureller und wissenschaftlicher Problemstellungen verantwortlich beizutragen, vor allem zur Sicherung und Hebung der allgemeinen Lebensqualität und der wirtschaftlichen Entwicklung,
• die rasche Verbreitung sowie die Verwertung der Ergebnisse von Wissenschaft und Forschung und
• die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, insbesondere die Erhöhung des Frauenanteils im Bereich des universitären und außeruniversitären wissenschaftlichen Nachwuchses
MMag. SCHMID war daher weiters ab Mai 2017 von Gesetzes wegen befugt, Förderungen nach dem Forschungsorganisationsgesetz zu gewähren. Ob die zwischen dem BMF und [geschwärzte Stelle] MA, MBA abgewickelten Förderungen iZm Studien bei Kenntnis der wahren Sachlage tatsächlich förderungswürdig waren und ihnen eine über die eröffnete Möglichkeit der verdeckten Abrechnung eigenständiger nachvollziehbare Berechtigung zukam ist zweifelhaft und wird - besonders mit Blick auf die zeitlichen Korrelationen zwischen der
Planung des Tools und des erstmaligen Studienauftrages - im Zuge der Ermittlungen zu prüfen sein.
Zum Missbrauch:
Missbrauch liegt vor, wenn sich der Täter nach außen im Rahmen der Befugnis handelnd über Begrenzungen im Innenverhältnis hinwegsetzt und solcherart in unvertretbarer Weise gegen solche Regeln verstößt, die dem Vermögensschutz des wirtschaftlich Berechtigten dienen. Maßstab für die Zulässigkeit der Befugnisausübung ist die Ausgestaltung des Innenverhältnisses. Insoweit ist, wie aus §§ 1009, 1013 ABGB hervorgeht, jeder Machthaber grundsätzlich verpflichtet, seinem Machtgeber den größtmöglichen Nutzen zu verschaffen (SSt 56/88). Machthaber juristischer Personen des öffentlichen Rechts müssen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung wie redliche und verantwortungsbewusste Kaufleute agieren und die gesamte Geschäftstätigkeit so ausüben, dass sie den größten Nutzen für die von ihnen vertretene Gebietskörperschaft hervorbringt (Kirchbacher/Sadoghi in Höpfel/Ratz, WK2 StGB § 153 Rz 28 ff). Diese allgemeinen Grundsätze werden für entgeltliche Veröffentlichungen iSd MedKF-TG durch dessen Zulässigkeitsvorschriften konkretisiert.
Da im vorliegenden Fall MMag. SCHMID und Mag. PASQUALI die inkriminierten Amtsgeschäfte der Inseratenaufträge aufgrund der ihnen zugesagten Vorteile vornahmen, war ersichtlich nicht der Nutzen für die von ihnen vertretene Gebietskörperschaft, sondern der Nutzen für die Gruppe um Sebastian KURZ ursächlich für die Vermögensabflüsse. Die abfließenden Gelder sollten dabei primär der Finanzierung von für das BMF nutzlosen Veröffentlichungen der von den Beschuldigten gewünschten Inhalte dienen. Die bei den Tathandlungen verletzten Zulässigkeitsbestimmungen des MedKF-TG sind Regeln iSd § 153 Abs 2 StGB, die dem Vermögensschutz des wirtschaftlich Berechtigten - hier des öffentlichen Vermögens - dienen, weil durch sie ja nicht grundsätzlich „Imagekampagnen" von Politikern verboten werden, sondern lediglich deren Finanzierung aus öffentlichen Geldern verhindert werden soll. Ob ein bei den offiziellen Schaltungen gegebener objektiver Nutzen der Allgemeinheit vorlag und die dafür verwendeten Teile der Gelder daher allenfalls vom Schadensbetrag abzuziehen sind, wird im weiteren Verfahren zu prüfen sein.
Ebenso verhält es sich mit der Zahlungsfreigabe betreffend die nicht mit den geförderten Studien in Zusammenhang stehenden Kosten für die rein parteipolitisch motivierten Umfragen. Dass diese keinen Nutzen für das BMF oder den Bund bewirken konnten ist, ist in Anbetracht der abgefragten nur parteipolitisch relevanten Inhalte evident.
Zum Vermögensschaden:
Der zugefügte Vermögensschaden (bis zum StRAG 2015 „Vermögensnachteil") kann aus Verminderung der Aktiven, Vermehrung der Passiven oder aus Gewinnentgang bestehen. Das Delikt ist erst mit Eintritt des tätergewollten Schadens vollendet (ebda Rz 36).
Bei Prüfung der Frage, ob durch den Befugnismissbrauch dem Machtgeber ein Vermögensschaden zugefügt wurde, ist eine Gegenleistung nur dann zu berücksichtigen, wenn sie (ausschließlich) im wohlverstandenen wirtschaftlichen Interesse des Machtgebers lag.
Im vorliegenden Fall hatte der Machtgeber, die Republik Österreich, jedenfalls hinsichtlich der nach den Bestimmungen des MedKF-TG unzulässigen Schaltungen kein nachvollziehbares Interesse an den aus sachfremden Gründen beauftragten Inseraten, sodass sodass der diesbezüglich quantifizierbare Teil den vertretenen Rechtsträger am Vermögen schädigt, und deren allfälliger objektiver Wert keine in Abzug zu bringende Gegenleistung darstellt.
Gleiches gilt für die aus rein parteipolitischen Motiven beauftragten Umfragen, welche im Rahmen der Studienförderungen abgerechnet wurden.
Im Tatzeitraum Mitte 2016 bis zum ersten Quartal 2018 betrugen die mit der Tathandlung im Zusammenhang stehenden addierten Gesamtkosten der Inserate insgesamt zumindest 1.116.000 Euro (samt USt iHv 223.200 Euro). Sofern allenfalls einige wenige Schaltungen auch unabhängig von der inkriminierten Vereinbarung erfolgt sein sollten, sind diese in Abzug zu bringen, wobei in Anbetracht der mit 10% veranschlagten „Dunkelziffer" von aufgrund von Ausnahmebestimmungen des MedKF-TG nicht an die KommAustria gemeldeten Schaltungen diese Abzüge keinen entscheidenden Einfluss auf die Schadenssumme haben dürften (vgl ON 1635 S 15) In Anbetracht der jedenfalls inkriminierten 50% der aufgrund der Vereinbarung geleisteten Zahlungen ist derzeit davon auszugehen, dass die Wertgrenze von 300.000 Euro überschritten ist.
Hinzu kommen weiters die 5.000 Euro deutlich übersteigenden Kosten für die im Rahmen der Studien missbräuchlich abgerechneten Kosten iHv zumindest 144.000 Euro für die ausschließlich parteipolitisch motivierten und somit für den Vollmachtgeber nutzlosen Umfragen, wobei dieser Betrag etliche der abgerechneten Wellen (insbesondere die nach Juli 2017 und nicht in der Liste enthaltenen) noch gar nicht enthält.
4.3 Zur Verantwortlichkeit nach dem VbVG
Zu § 3 VbVG ist darauf zu verweisen, dass die Tat auch dann zugunsten des Verbandes begangen wurde, wenn der Verband einen wirtschaftlichen Vorteil, wie etwa auch die Verbesserung der Wettbewerbsposition (zB durch Bestechung), dadurch erlangt hat oder erlangen hätte sollen (Hilf/Zeder in WK2 VbVG § 3 Rz 8 f mwN). Im vorliegende [sic] Fall erlangte die ÖVP einerseits den immateriellen Vorteil eines erheblichen Wettbewerbsvorteils durch die ihr eröffnete Möglichkeit auf die mediale Berichterstattung in ihrem Sinne Einfluss zu nehmen; andererseits ersparte sie sich durch die Verwendung von öffentlichen Mitteln die Bezahlung der mit ihren Umfrageaufträgen entstandenen Kosten und ist durch die ohne Gegenleistung in Anspruch genommenen Leistungen auch bereichert. Auch mit Blick auf die erwartbaren höheren Strafzahlungen für die Bundespartei im Zusammenhang mit der einer(noch) höheren Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze nach § 4 ParteienG — hätte man vergleichbare legale Werbungskosten (§ 4 Abs 2 Z 4 ParteienG) im Wahlkampf zu tragen gehabt — ersparte sich die Bundespartei erhebliche Mittel durch Verwendung von öffentlichen Geldern.
Ebenso haben die Verbände, mit denen im Zuge der im Punkt A./I./2 und B./ beschriebenen Tathandlungen Inseratenverträge abgeschlossen wurden und denen somit die diesbezüglichen Geldmittel zugeflossen sind, wirtschaftliche Vorteile erlangt. Es sind daher auch diese Taten zugunsten des jeweiligen Medienunternehmens begangen worden. Wolfgang FELLNER ist Geschäftsführer in den betroffenen Unternehmen, nämlich der Mediengruppe "Österreich" GmbH und der oe24 GmbH. In der Sonntag-"Österreich" Zeitungs GmbH hatte zwar keiner der Brüder FELLNER eine Organstellung. Da jedoch sämtliche Medienkooperationen (betrifft insbesondere die Medienkooperationen im Zeitraum Mitte 2016 bis Mitte 2017, vgl Tabelle 9 in ON 1635) entweder mit Mag. Helmuth FELLNER oder mit Wolfgang FELLNER vereinbart wurden, ist davon auszugehen, dass ihnen auch in diesem Unternehmen ein maßgeblicher Einfluss iSd § 2 Abs 1 Z 3 VbVG zukam. Aufgrund der Verschmelzung der Sonntag-"Österreich" Zeitungs.GmbH mit der Mediengruppe "Österreich" GmbH als aufnehmende Gesellschaft sind die vorerst zugunsten der Sonntag-"Österreich" Zeitungs GmbH begangenen Taten wegen Gesamtrechtsnachfolge (vgl § 10 Abs 1 VbVG) auch der Rechtsnachfolgerin — somit der Mediengruppe "Österreich" GmbH — zuzurechnen.
5. Zur angeordneten Maßnahme
Die angeordnete Durchsuchung ist erforderlich, weil nur auf diese Weise die im Spruch angeführten Beweismittel, somit Gegenstände, die auszuwerten und zu Beweiszwecken sicherzustellen sind (§ 119 Abs 1 StPO; § 110 Abs 1 Z 1 StPO), vollständig gesichert werden können und auf andere Weise die abschließende Aufklärung des Tatverdachtes nicht möglich ist. Es ist insbesondere zu erwarten, dass durch die nur im Wege einer Durchsuchung sicherstellbaren elektronischen Geräte und physischen Unterlagen auch bei Dr. Stefan STEINER in dessen Büro in der Bundesparteizentrale der ÖVP und die
Sicherung der E-Mail-Accounts des Beschuldigten (stefan.steinereoevp.at, stefan@steiner-strategie.at) eine Klärung der genauen Abläufe bezüglich des ,[geschwärzte Stelle] ÖSTERREICH Tools" und der Inseraten- und Medienkooperationsvereinbarungen mit der FELLNER-Gruppe auf Seiten der Beschuldigten möglich sein wird. Daher sind jene Daten (analog in Form von Schriftstücken oder digital in Form von Dateien) sicherzustellen, aus denen sich auch die Einflussnahmen von Dr. Stefan STEINER, der zum engsten beruflichen Umfeld von Sebastian KURZ gehört, einerseits auf die inkriminierten Umfragen und andererseits auf die Kooperation des BMF mit der ÖSTERREICH Mediengruppe von Wolfgang und Mag. Helmuth FELLNER vollständig erhellen.
Zur Erwartbarkeit von Beweisergebnissen:
Die bisherigen Erfahrungen im IBIZA-CASAG-Verfahrenskomplex, insbesondere die Datenauswertung der Datenträger von MMag. SCHMID und Heinz-Christian STRACHE aber auch die allgemeine Lebenserfahrung betreffend das durch die Smartphones geänderte Kommunikationsverhalten der Menschen haben gezeigt, dass Unrechtsvereinbarungen (relevante Nebenabreden) sehr oft nicht in offiziellen Akten Eingang finden und somit aus diesen extrahiert werden können, sondern zwischen den Beteiligten informell über Chat- oder Handynachrichten oder über sogenannte Internetmessengerdienste oder private E-Mailaccounts getroffen werden. Somit sind — neben allfällig vorhandenen Ausdrucken - die entscheidenden Beweismittel die Mobiltelefone, Laptops und sonstige Speichermedien sowie deren Backups, die von den Beschuldigten verwendet wurden oder werden. Diese können vollumfänglich (die Nutzung mehrerer Mobiltelefone wenn auch zeitlich aufeinanderfolgend und deren Aufbewahrung zuhause auch im Falle der nicht mehr aktuellen Nutzung — Stichwort: alte Handys und Speichermedien in den Laden — ist notorisch weit verbreitet) nur durch unangekündigte und überraschend durchgeführte Hausdurchsuchungen sowohl in den Privaträumlichkeiten der Beschuldigten als auch an deren Dienstadressen sichergestellt werden. Die letzte Annahme bestärkend zeigt etwa der Umstand, dass erst vor kurzem ältere Mobilgeräte von Mag. NEUMANN entsperrt werden konnten, die (auch) Daten aus bereits länger zurückliegenden Zeiträumen enthalten und nicht vorher gelöscht wurden (ON 1641).
Aus den bisherigen Datenauswertungen geht hervor, dass Beschuldigte im politischen Umfeld über wichtige Sachverhalte sehr häufig mittels Mobiltelefon (Chats) oder per E-Mail (auch über private Accounts) kommunizieren. Deshalb ist die Auffindung und Sicherstellung der Kommunikationsmittel, auf denen derartige Daten in aller Regel gespeichert sind, somit die im Spruch naturgemäß nur demonstrativ darstellbaren Kommunikationsmittel und Speichermedien zur Aufklärung geeignet und mangels anderer in Betracht kommender erfolgversprechender Ermittlungsmaßnahmen alternativlos und damit erforderlich im Sinne des Gesetzes. Wie sich in diesem Verfahren bei 'der Sicherstellung der Daten, insbesondere jenen von MMag. SCHMID, zeigte, können selbst bei einer bereits vorgenommenen Zurücksetzung von Mobiltelefonen oder beim (teilweise erfolgten) Löschen von Inhalten, durch IT-forensische Maßnahmen bereits gelöschte Daten wiederhergestellt werden. Weiters können elektronische Geräte und Datenbestände Hinweise auf vorhandene weitere (insbesondere Cloud-)Speicher liefern, deren Existenz ohne eine Sicherstellung und Auswertung nicht eruierbar ist.
Die begründete Annahme, die gesuchten Gegenstände mit hoher Wahrscheinlichkeit an den Wohnadressen des Beschuldigten und seiner Büroadresse in der ÖVPBundesparteizentrale finden zu können, ergibt sich schon aus der notorischen Tatsache, dass in der Regel jedermann das Mobiltelefon beinahe ständig im unmittelbaren Verfügungsbereich verwahrt und auch Laptops und Tablets im persönlichen Lebensbereich benutzt werden. Außerdem ist — ebenfalls aus den bisherigen Erfahrungen im Ibiza-CasagVerfahrenskomplex — abzuleiten (siehe „timecapsule" bei MMag. SCHMID, Sicherung älterer Chats und E-Mails auf - angeblich nicht von ihm verwendeten - MacBook des Mag. NEUMANN), dass Beschuldigte über ihre Kommunikationsvorgänge ein „Backup" (digital oder auch auf Hardware) zur eigenen Verfügung aufbewahren. Ein solches Backup kann ebenso wie andere allenfalls vorhandene Speichermedien nur durch Hausdurchsuchungen in den höchstpersönlichen Privat-, Geschäfts- und Amtsräumlichkeiten der Beschuldigten gefunden werden.
Zum Beratungsunternehmen von Dr. STEINER:
Aufgrund einer angestellten Analyse öffentlicher Quellen, sichergestellter Daten und eines IT-OSINT-Berichts der IT-Experten der Justiz ist davon auszugehen, dass Dr. STEINER ein Büro in der Parteizentrale der ÖVP benutzt und seine IT-Infrastruktur durch die AlphaMedien Service Ges.m.b.H administriert wird, die auch die IT-Infrastruktur der ÖVP betreibt (vgl ON 1643).
Zum Zeitraum:
MMag. SCHMID schrieb bereits am 15. März 2016 via iMessage an Sebastian KURZ, dass es „gute News bei der Umfrage Front." gebe. Daher ist davon auszugehen, dass es vor dieser Nachricht bereits Kommunikation zwischen allen Beteiligten gab, um die Vereinbarung vorzubereiten, weshalb es zur Aufklärung notwendig ist, die gesamte Mailund Chatkommunikation aller Beteiligten, soweit sie - wie bei MMag. SCHMID - noch nicht vorliegt ab 1. Jänner 2016 zu sichern.
Insbesondere Mag. Gerald FLEISCHMANN und Dr. Stefan STEINER waren im Zeitraum der mutmaßlichen Tathandlungen mit die engsten Berater von Sebastian KURZ und sind es immer noch. Auch aus den Strategiepapieren („Projekt Ballhausplatz" und „Meilensteine") ergeben sich die Zuständigkeiten im „inner cercle" [sic] von [geschwärzte Stelle] KURZ und seinen Vertrauten (siehe ON 1118 S 507).

Nach der Verdachtslage war auch Dr. Stefan STEINER von Beginn an in die Vereinbarungen von MMag. SCHMID mit [geschwärzte Stelle] MA, MBA, Mag. Helmuth und Wolfgang FELLNER eingebunden, weshalb durch die Maßnahme besonders seine Kommunikationsinhalte mit den genannten aber auch mit anderen Beschuldigten gesichert werden sollen.
Es ist angesichts der aus den Chats bekannten Dauer der Kooperation von MMag. SCHMID und anderen mit [geschwärzte Stelle] MA, MBA, von ca. zwei Jahren (Frühjahr 2016 bis März 2018 ist aus den Chats ersichtlich) wahrscheinlich, dass sowohl das [geschwärzte Stelle] ÖSTERREICH Tool als auch die inkriminierten Medien- und Inseratenkooperationen auch nach dem Frühjahr 2018 angewendet wurden (wenngleich sich MMag. SCHMID offenbar mehr und mehr davon distanzierte, siehe Chat vom 21. März 2018, in dem er BEINSCHAB aufforderte, die Fragen mit ‚frisch!" zu klären). Daher ist auch die Kommunikation zwischen den Beteiligten nach dem Frühjahr 2018 bis zum Zeitpunkt der Sicherstellung für die Beweisthemen relevant, weil nur so geklärt werden kann, wie lange die bereits längere Zeit hindurch fortgesetzten Tathandlungen diesbezüglich andauerten.
Wie aus den bisherigen Auswertungen im IBIZA-CASAG-Komplex mehrfach ersichtlich ist, wurde zwischen Beschuldigten auch deutlich nach den mutmaßlichen Tathandlungen über die für die Ermittlungen relevanten Sachverhalte kommuniziert (siehe beispielsweise die wiederhergestellten Kommunikationen zwischen Mag. NEUMANN, MMag. SCHMID und Mag. GLATZ-KREMSNER), weshalb auch davon auszugehen ist, dass die - nach wie vor an den Schnittstellen zwischen Politik und Medien tätigen - Beschuldigten aufgrund der Veröffentlichung von Chats des MMag. SCHMID im Zusammenhang mit dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss miteinander in Kontakt standen und stehen, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen, sodass allenfalls nach dem Frühjahr 2018 und auch aktuell erfolgte Kommunikation zur umfassenden Aufklärung des Sachverhalts sichergestellt werden soll.
Zur Erforderlichkeit im weiteren Sinne und Verhältnismäßigkeit:
Der Zweck der Maßnahme ist durch gelindere Mittel nicht zu erreichen, weil zu befürchten ist (wie bisher mehrfach geschehen siehe die Löschung des Mobiltelefones durch MMag. SCHMID oder die Angaben von LÖGER, wonach er — von wem wollte er nicht nennen - aufgefordert wurde, das Handy zu „verlieren"), dass die Beschuldigten bei Kenntnis des sie betreffenden Tatverdachtes (und somit beispielsweise einer Verständigung über die Einleitung von Ermittlungsverfahren nach § 50 StPO, die nach § 50 Abs 1 letzter Satz StPO vorliegend daher nicht erfolgen kann) die im Spruch dargestellten beweisrelevanten Gegenstände und Daten vernichten bzw aus dem Zugriffsbereich der Strafverfolgungsbehörden verbringen würden.
Die Durchsuchungsanordnung steht im Lichte des nach der Verdachtslage gravierenden Tatverdachts der Bestechung bzw Bestechlichkeit höchster Amtsträger des Landes sowie der Untreue iZm der Verwaltung von öffentlichen Vermögen mit einer zum Nachteil der Republik Österreich gereichenden Schädigung in erheblichem Ausmaß und des Umstandes, dass auf andere Art keine vollständige Klärung des Sachverhalts möglich ist — somit aufgrund der objektiven und fallspezifischen Schwere der vom Tatverdacht umfassten strafbaren Handlungen und deren Strafdrohung von bis zu zehn Jahren (es handelt sich um Delikte, die gemäß § 31 Abs 3 Z 1 StPO in die Zuständigkeit des Schöffengerichtes fallen) — zur Bedeutung der Sache nicht außer Verhältnis, auch wenn von der Maßnahme einer der wichtigsten Berater des Bundeskanzlers, der allerdings kein öffentliches Amt ausübt, betroffen ist.
Zu berücksichtigen ist hier auch die besonders problematische und das Herzstück einer Demokratie — nämlich freie und unbeeinflusste Wahlentscheidungen — missachtende Motivation der Tathandlungen: Es werden nämlich einerseits strafrechtswidrig öffentliche Gelder zur Erlangung eines unlauteren Wettbewerbsvorteils bei Wahlen (Umfragen, die keine Kosten der Partei verursachen) zweckentfremdet. Andererseits wird das Unrecht der Kostenersparnis und damit einer Bereicherung durch den ersparten Aufwand dadurch deutlich verschärft, dass zusätzlich die für Wahlentscheidungen relevante öffentliche Meinung - teilweise durch „frisierte" und somit verfälschte Inhalte - zur Manipulation eines besonders großen Adressatenkreises verwendet wird. Besonders durch diese korruptive Verstrickung der politischen Akteure mit einem Medienherausgeber wird die - nach außen hin durch viele Rechtsvorschriften geschützte Pressefreiheit - ad absurdum geführt, weil die wesentliche Funktion der Presse als public watchdog und ihre Fähigkeit, genaue und verlässliche Informationen zu liefern, völlig untergraben wird.
[...]"
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesregierung und den Staatssekretären wird gemäß Art. 74 Abs. 1 iVm Art. 78 Abs. 2 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrats das Vertrauen versagt.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Misstrauensantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sibylle Hamann. – Bitte.