14.41
Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Ministerinnen! Geschätzte Minister! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Ich war lange im Kärntner Landtag, und dort prangt ein lateinischer Spruch an der Decke, den auch Herr Altklubobmann Andreas Khol sehr oft verwendet hat. Da steht: „Veritas temporis filia.“ – Die Tochter ist eine Wahrheit der Zeit. (Abg. Kopf: Na, umgekehrt!) – Umgekehrt: Die Wahrheit ist eine Tochter der Zeit.
Andreas Khol hat es aber nie vollständig zitiert, denn die Wahrheit ist eine Tochter der Zeit, geht noch weiter: non auctoritatis – nicht der Autorität. Ich möchte Sie heute einladen, einen kleinen, kurzen Streifzug durch diese Zeit zu unternehmen, nämlich wahrzunehmen, was in den Jahren 2015, 2016, 2017 so passiert ist.
Wir können uns erinnern, wie sehr die Medien, die heute alle vollzählig versammelt sind, über Herrn Strache und über alle anderen hergefallen sind und wie sie über die unflätigen kriminellen Handlungen auf Ibiza geschimpft haben, während im Finanzministerium eine kleine Gruppe mit ihren Verbündeten aus Tirol gesessen ist und sich eine Zeitung gekauft hat, die sie dann in weiterer Folge auch dementsprechend benützt hat. Von dieser hört man heute noch nichts, weil das etwas ist, was in den nächsten Ordnern drinstehen wird, nämlich dass es nicht nur die Zeitungen „Österreich“ und „Heute“ waren, sondern auch andere Medien, die letztendlich gefüttert worden sind, um ein häppchengerechtes Aufarbeiten der Politik der ÖVP zu ermöglichen.
Das ist jetzt keine Erfindung meinerseits, sondern ich zitiere aus dem Bericht des Finanzministeriums, was die einzelnen Medien bekommen haben, nämlich (in eine Unterlage blickend): Im dritten Quartal 2019 hat die „Kronen Zeitung“ 3,1 Millionen Euro bekommen, und auf einmal, nach einem Jahr in schwerster Krise, in dem die Republik Österreich 22 Milliarden Euro Minus macht, bekommt die „Kronen Zeitung“ 5,4 Millionen Euro pro Quartal, 20 Millionen Euro Unterstützung, während die Österreicherinnen und Österreicher über die nächsten zehn Jahre ein Minus von 22 Milliarden Euro ausbaden dürfen. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller.)
Das geht aber weiter, denn derjenige, den wir alltäglich im Vorabendprogramm mit seinem Gourmetmagazin wiederfinden, schießt überhaupt den Vogel ab. Es wird dann nämlich gesteigert: Von lächerlichen 50 000 Euro, die er im Jahre 2019 pro Quartal bekommt, wird der „Falstaff“, das Magazin, um 438 Prozent stärker gefördert – interessanterweise immer wieder von denselben Personen. Und jetzt müssen Sie mir sagen, ob das nicht irgendwann schon in die Nähe des § 278 rückt oder sogar des § 278a, nämlich nicht nur einer kriminellen Organisation, sondern wir sprechen in Ansätzen schon von einer mafiösen Organisation. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir sind aber in dieser Zeit noch nicht fertig, denn der Höhepunkt kommt erst. Der Höhepunkt passiert – und das ist der Vorwurf, lieber Herr Finanzminister – in Ihrer Zeit: dass Sie eine Gesellschaft gründen, die Abbag, und dann hergehen und 15 Milliarden Euro der Cofag weitergeben, ohne dass es in diesem Land eine parlamentarische Kontrolle gibt. Besetzt von Grün, besetzt von Schwarz werden dort Gelder letztendlich ohne irgendwelche Grundlagen, ohne irgendwelche Ansätze ausbezahlt. (Zwischenruf bei der ÖVP.)
Daher ist es auch für uns so wichtig, dass wir dazu einen entsprechenden Entschließungsantrag einbringen.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sofortiger Stopp der COFAG“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sicherstellt, dass einerseits die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) umgehend aufgelöst und andererseits das Bundesministerium für Finanzen mit den derzeit der COFAG übertragenen Kompetenzen betraut wird.“
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Geschätzte Damen und Herren, der Kongo liegt nicht in Afrika. Der Kongo ist hier! (Beifall bei der FPÖ.)
14.45
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Sofortiger Stopp der COFAG
eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage des Abgeordneten Jan Krainer, Genossinnen und Genossen betreffend „System Kurz“ – Missbrauch von Steuergeld zu persönlichen Zwecken und schwerwiegende Korruptionsvorwürfe in der 124. Sitzung des Nationalrates, am 12.10.2021
Im März 2020 wurden der österreichischen Wirtschaft 38 Milliarden Euro zur Unterstützung in der Corona-Krise zugesichert. 15 Milliarden Euro davon, die Mittel aus dem sogenannten Corona-Hilfsfonds, werden seither von der COFAG verwaltet.
Die COFAG (COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH) wurde extra zur Vergabe dieser 15 Mrd. Euro gegründet. Angesiedelt ist die COFAG bei der ABBAG - als deren Tochtergesellschaft; ausgestattet mit einem türkisen und einem grünen Geschäftsführer. Parlamentarische Kontrolle ist für die COFAG keine vorgesehen.
Aufgabe und Zielsetzung der COFAG ist es laut ihrer Homepage, „rasch und effizient, transparent und nachvollziehbar finanzielle Maßnahmen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten der österreichischen Unternehmen während der Corona-Krise zu ergreifen.“
Die COFAG stellt für heimische Unternehmen Garantien, Fixkostenzuschüsse, den Verlustersatz, den Ausfallsbonus sowie den Lockdown-Umsatzersatz bereit. In Summe stehen dafür 15 Milliarden Euro im Rahmen des Corona-Hilfsfonds zur Verfügung.
„Rasch und effizient, transparent und nachvollziehbar“ – Vorgaben, die seitens der COFAG jedoch in keinster Weise eingehalten werden. Die Kritik an der Bearbeitung von Anträgen der Unternehmer reißt nicht ab. Vorwürfe gibt es viele: Bei vielen EPU und Kleinunternehmen komme das Geld von Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss nicht oder nur sehr schleppend an. Antragsteller berichten von massiven Verzögerungen bei der Antragsstellung, unverständlichen Absagen, zu gering berechneten Beträgen und Hürden bei der Kommunikation mit der staatlichen Finanzierungsagentur COFAG. Eine Möglichkeit, gegen eine Entscheidung der COFAG offiziell Beschwerde einzulegen bzw. eine Entscheidung zu bekämpfen, gibt es für die Antragsteller nicht.
Berechtigte Kritik gibt es ferner aufgrund der seitens der Bundesregierung beschlossenen legistischen Konstruktion der COFAG – Transparenz und parlamentarische Kontrolle in diesem Zusammenhang fehlen.
Aufgrund der Unklarheit bezüglich der Verfassungskonformität der Konstruktion der COFAG haben im Juli 2021 85 Nationalratsabgeordnete beim Verfassungsgerichtshof einen Gesetzesprüfungsantrag zur COFAG eingebracht.
Dabei soll u.a. die Ausgestaltung der Vergabe der COVID-19-Unterstützungen und deren Kontrolle geprüft werden. Aus Sicht der 85 Nationalratsabgeordneten ist die Konstruktion der COFAG an sich bereits eine Umgehungskonstruktion, um sich der parlamentarischen Kontrolle zu entziehen. Hoheitliche und privatwirtschaftliche Handlungsformen werden vermischt, die gesetzlichen Grundlagen für die erlassenen Verordnungen sind nicht ausreichend determiniert.
Aus all diesen Gründen ist daher aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten die COFAG sofort aufzulösen und sind die entsprechenden Kompetenzen unmittelbar dem Bundesministerium für Finanzen zu übertragen, welches über das notwendige Know-How, die Daten etc. verfügt, um so den Unternehmen endlich eine rasche und unbürokratische Hilfe zukommen zu lassen. Eine solche Vorgangsweise würde den Einsatz von Steuergeldern verbessern und damit positive Auswirkungen auf die kommenden Bundesrechnungsabschlüsse haben.
Daher stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sicherstellt, dass einerseits die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) umgehend aufgelöst und andererseits das Bundesministerium für Finanzen mit den derzeit der COFAG übertragenen Kompetenzen betraut wird.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Nun hat sich Kollege Ottenschläger zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet – bitte, Herr Kollege! –, danach ist Frau Kollegin Tomaselli zu Wort gemeldet. – Besten Dank.