15.19

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Mit­glieder der Bundesregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich hoffe, Sie sind nicht allzu sehr irritiert, aber ich habe vor, jetzt tatsächlich zum Thema zu sprechen. (Beifall bei den Grünen.)

Die Sondersitzung war schon beantragt, also ist klar: Jetzt muss auch ein Misstrauens­antrag gestellt werden. Warum es nun gerade wieder der ist, ist mir nicht hundert­pro­zentig klar. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Zugegeben, in der Zwischenzeit hat sich sehr viel getan: Es hat sich in zahlreichen Akten viel getan, es hat sich in der Politik sehr viel getan, aber eines hat sich in der Zwischenzeit nicht verändert: Es gibt immer noch keine Entscheidung darüber, ob gegen Herrn Finanzminister Blümel Anklage erhoben wird oder ob das Verfahren eingestellt wird. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Es sind auch keine neuen Zwischenergebnisse herausgekommen und auch keine Hinweise auf irgendwelche neuen Aspekte in diesem Verfahren – und wir haben bereits deutlich gesagt, dass für uns entscheidend ist: Lassen wir die Justiz arbeiten! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Ofenauer.)

Wir haben deutlich gemacht, dass wir darin unsere Aufgabe sehen: Justizministerin Alma Zadić dadurch, dass sie Schutz und optimale Arbeitsbedingungen für ihre Behörden ge­währleistet, und wir hier herinnen allesamt dadurch, dass wir unangemessene Zwischen­rufe und Kommentare unterlassen.

Ich habe am vergangenen Wochenende sehr viel gelesen, und zwar so ziemlich alles, was in dieser Angelegenheit öffentlich zugänglich war, und ich würde überhaupt allen empfehlen, diese Dokumente zu lesen. Ich verstehe sogar manche Menschen, die sagen: Das ist doch gar nicht so schlimm!, aber nur, solange sie das nicht gelesen haben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.)

Vielleicht sollten wir uns deshalb auch in diesem Zusammenhang einmal genauer anschauen, was eigentlich gemeint ist, wenn wir sagen: Lassen wir die Justiz arbeiten! – Da sitzen Menschen in den Staatsanwaltschaften, die stapelweise ausgedruckte Chats durchlesen, und da steht dann immer: Datum, Uhrzeit, X schreibt an Y das und das; nächste Zeile: Datum, Uhrzeit, Y schreibt an X dieses und jenes. – Vieles davon ist fad, ist belanglos, ist ermüdend, aber sie müssen das aufmerksam lesen, damit sie genau diese zwei Zeilen sehen, in denen dann tatsächlich ein Hinweis auf eine strafbare Hand­lung enthalten ist.

Dann geht man diesem Hinweis nach: Dann schaut man nach, was zu dieser Zeit, als die zwei das geschrieben haben, noch passiert ist, wo sie waren, welche Termine sie sonst noch gehabt haben, mit wem sie sich getroffen haben, welche Unterlagen es sonst noch gibt. – So wird aus einer Idee, aus einem Verdacht ein begründeter Verdacht, und dieser begründete Verdacht wird dann in so etwas wie einem Antrag auf Hausdurch­suchungen, in Anträgen auf Festnahmen formuliert – ausformulierte Anträge, die dann einem Gericht vorgelegt werden. Dieses Gericht entscheidet dann darüber, ob das, was schon da ist, das, was sich aus Akten, die es schon gibt, die der Staatsanwaltschaft schon vorliegen, ergibt, schlüssig ist und ob das begründet ist.

Genau da stehen wir jetzt: bei einem begründeten Tatverdacht, begründet auf Basis von Tausenden Seiten Beweismaterial, die bereits vorliegen, und deshalb kann man hier auch nicht von irgendwelchen unbegründeten Anschuldigungen sprechen. Man kann nicht irgendetwas wegreden oder kleinreden, man muss die Entscheidungen der Ge­richte abwarten, ob sich daraus strafbares Verhalten, Urteile oder Anklagen begründen lassen, aber man kann nicht wegreden, was bereits vorliegt.

Genau das ist die Arbeit der Staatsanwaltschaften und Ermittlungsteams, und das machen sie gerade. Das machen sie, damit die österreichische Bevölkerung sich darauf verlas­sen kann, dass die Gesetze für alle Menschen in diesem Land gleich gelten. (Beifall bei den Grünen.) Dafür gebührt ihnen Respekt, Dank und Anerkennung.

Um aber zum Ausgangspunkt zurückzukommen: Was mir bei dieser Wochenendlektüre nicht untergekommen ist, sind Punkte, die in irgendeiner Form etwas mit diesen Vor­würfen gegen Finanzminister Blümel zu tun gehabt hätten. Da hat sich nichts geändert und deshalb kann sich auch an unserer Einschätzung darüber, ob Finanzminister Blümel weiter im Amt bleiben soll oder nicht, nichts ändern.

Daran hat sich nichts geändert, und alles, was wir hier jetzt besprochen haben, was hier jetzt hervorgekommen ist, betrifft ein anderes Verfahren. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.24

Präsident Ing. Norbert Hofer: Mag.Dr.in Petra Oberrauner hat sich zu einer tatsäch­lichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.