13.27
Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Das bis zuletzt gültige Telekommunikationsgesetz ist aus dem Jahre 2003. Damals waren Klapphandys in Mode, mit Begriffen wie Smartphones und 5G konnte noch niemand etwas anfangen, und ich selbst war gerade einmal zehn Jahre alt.
Die für den Bereich relevanten Technologien, einschließlich der Kommunikationsnetze und Endgeräte, sowie deren Rolle für unseren Alltag, die Wirtschaft und den Klimaschutz haben sich seither drastisch verändert. Um auf den technologischen Fortschritt zu reagieren, wurden die relevanten Rahmenbedingungen auf EU-Ebene erheblich geändert und in einer Richtlinie, dem Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation, kurz EECC, zusammengefasst.
Die neue Struktur und die Vielzahl der Änderungen wurden gleich zum Anlass genommen, das gesamte TKG neu zu kodifizieren und übersichtlich zu gestalten. Mit diesem neuen Gesetz schaffen wir die erforderlichen Rahmenbedingungen für den Bereich Telekommunikation und somit für eine Vielzahl von Akteuren auf diesem Gebiet. Betroffen sind nicht nur MobilfunkanbieterInnen, sondern insbesondere auch Nutzerinnen und Nutzer sowie Regulierungsbehörden.
Besondere Anliegen waren uns die Förderung des Infrastrukturausbaus, die Stärkung des KonsumentInnenschutzes sowie die Netzsicherheit und der Datenschutz. Wir schaffen Anreize für den notwendigen Infrastrukturausbau, indem wir beispielsweise die Mindestvergabedauer für Frequenzen verlängern oder neue Wettbewerbsregeln zur Bündelung von Kosten und Risiken implementieren. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Dadurch soll insbesondere auch die Versorgung des ländlichen Raums mit Breitband forciert werden.
Eine weitere Neuerung ist die Gründung eines Fachbeirates in der relevanten Regulierungsbehörde. Dieser Beirat soll die von den Zulieferern bereitgestellten Lösungen genauestens überprüfen und so eine sichere Nutzung des neuen Mobilfunkstandards möglich machen. Dem Beirat werden nicht nur WirtschaftsvertreterInnen angehören, sondern auch Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Forschung.
Ein besonderes Anliegen waren uns neben den wesentlichen Neuerungen im Bereich der Inklusion, von denen meine Kollegin Grebien berichten wird, die zahlreichen Verbesserungen im Bereich des KonsumentInnenschutzes. Zum Beispiel wurde das Vertragskündigungsrecht im Falle einer nachteiligen einseitigen Vertragsänderung durch die Mobilfunkanbieter auf drei Monate verlängert. Das heißt konkret: Wenn mein Anbieter meinen Vertrag zu meinen Ungunsten verändert, habe ich nun mehr Zeit, um mich nach besseren Optionen umzuschauen.
Außerdem haben wir ein neues Kündigungsrecht bei Wohnsitzwechsel eingeführt: Wenn der Telekomanbieter am neuen Wohnsitz nicht die gleichen vertraglichen Leistungen anbieten kann, wie dies am alten Wohnsitz der Fall war, können KonsumentInnen nun ihren Vertrag auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit außerordentlich kündigen. So erspart man sich lästige Doppelzahlungen.
Beim Abschluss von neuen Verträgen gibt es künftig mehr Transparenz für KonsumentInnen. Wir kennen das: Kaum jemand hat Zeit, Lust oder die Fachkenntnis, einen kompletten Vertrag auf ungünstige Klauseln zu überprüfen. Das kann später zu bösen Überraschungen führen. Mit dem neuen TKG verpflichten wir nun die Telekomanbieter, all ihre Verträge kurz und leicht verständlich zusammenzufassen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.) Das erleichtert die Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Angeboten und ermöglicht KonsumentInnen, Fallstricken künftig aus dem Weg zu gehen.
Ich darf mich an dieser Stelle herzlich bei allen bedanken, die bei diesem Gesetz mitgewirkt haben. Insbesondere richte ich meinen Dank an die Frau Ministerin und an das Ministerium, einen ganz besonderen Dank an meine Kollegin Himmelbauer für die gute Zusammenarbeit und an die vielen Stakeholder, die mit ihren konstruktiven Stellungnahmen einen wesentlichen Beitrag zu diesem aus meiner Sicht gelungenen Gesetzentwurf geleistet haben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Es war kein leichtes Unterfangen, es hat lange gedauert, es waren etliche Verhandlungsrunden und Gespräche, die wir seit über einem Jahr geführt haben; nun ist es fertig: Mit dem Telekommunikationsgesetz 2021 schaffen wir die Grundlage für den weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur und ermöglichen Menschen in Österreich, die Chancen, die sich daraus ergeben, sicher zu nutzen. Ich bitte um breite Zustimmung. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
13.31
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Melanie Erasim. – Bitte.