14.39

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Bundeskanzler! Liebe Ministerinnen und Frau Rechnungshofpräsidentin, aber vor allem geschätzte Volksanwälte! Ich möchte in meiner Rede insofern den Fokus auf die Volksanwaltschaft legen, als es mir darum geht – weil wir ja heute hier alle drei, nämlich die nachträgliche Kontrolle, die Legislative und die Exekutive, vereint haben –, klar und deutlich hervorzuheben, welcher Fälle sich die Volksanwaltschaft eigentlich an­nimmt.

Von den 18 000 Fällen, die letztes Jahr als Beschwerden Eingang gefunden haben, konnten die Volksanwälte über 10 000 erledigen. Ich möchte nicht nur bestimmte Fälle aufgreifen, sondern, weil es mir ein Anliegen ist und heute ja auch der Bundeskanzler anwesend ist, auch darüber diskutieren, was man künftig die Tätigkeit der Volksanwalt­schaft begleitend umsetzen könnte.

Es ist heute das dritte Mal, dass ich hier stehe und gemeinsam mit der Volksanwaltschaft einmahnen muss, dass es in Kärnten heute immer noch so ist – nicht zu fassen! –, dass Menschen, die eine Behinderung, eine körperliche oder geistige Behinderung haben, auf Bauernhöfen versorgt werden, und das nur deswegen, weil die Landesregierung nicht in der Lage ist, eine ordnungsgemäße Budgetierung und Chancengleichheit nach einem abgeleiteten Gesetz umzusetzen. Das würde 26 Millionen Euro kosten und würde damit 1 000 Menschen in eine ordnungsgemäße Versorgung überführen. Es ist dies nicht nur einmal, sondern jedes Jahr von der Volksanwaltschaft bemängelt und eine Änderung verlangt worden. Ergebnis bis jetzt: null.

Im zweiten Themenblock möchte ich darauf hinweisen, dass wir vor Kurzem in der Stei­ermark einen unfassbar skandalösen Vorfall gehabt haben, nämlich dass es bei UVP-Verfahren und Genehmigungsverfahren in puncto Naturschutz offenbar zu einem Touris­mus gekommen ist, weil dort nämlich die meisten Windrad- und auch andere UVP-Ver­fahren, wie beispielsweise für eine Anlage zur Sicherstellung der Wasserversorgung, einfach getürkt waren. Anwaltskanzleien oder Ökologiebüros haben den Bescheid für den Beamten gleich selbst geschrieben, und man ist dabei mittlerweile auf so einem Level angelangt, dass wir darüber nachdenken müssen, wie weit wir der Verwaltung überhaupt noch trauen können. Große Konzerne nehmen Einfluss auf einzelne Verfah­ren, die gesetzlich verordnet, aber auch gesetzlich geregelt sind.

Ich würde es sehr begrüßen, dass die Volksanwaltschaft da eine nachträgliche Prüfung vornimmt, und zwar nicht nur in der Steiermark. Es gibt sicherlich auch in anderen Bun­desländern Problemfälle, die ähnlich gelagert sind. Wenn es der Fall ist, dass man sich Bescheide und Gesetze kaufen kann, dann ist es um diese Republik wahrlich sehr schlecht bestellt.

Abschließend möchte ich Ihnen noch einen dritten Bereich ans Herz legen, und da geht es auch um eine gesetzliche Sicherstellung. Die österreichische Raumplanung ist eine Querschnittsmaterie, die Bund, Länder und Gemeinden betrifft. Eine länderübergreifen­de, bundesweite Raumplanung wäre wünschenswert. Windräder lösen immer wieder breite Diskussionen aus, zum Beispiel bei uns im Grenzgebiet zwischen Kärnten und der Steiermark. Weil es keine länderübergreifende Raumplanung gibt, sind hier sage und schreibe 125 Windräder auf einem Standort konzentriert. Jeder kümmert sich nur um seinen eigenen kleinen Bereich. Ein koordinierendes übergreifendes Element und eine gemeinsame Umsetzungsmöglichkeit und Kontrolle fehlt in der Raumordnung völlig, ist rechtlich nicht ausformuliert. Umso wichtiger ist, dass es diese nachgehende Kontrolle der Volksanwaltschaft gibt und sie auch gesetzlich verankert ist.

Ich bedanke mich bei den drei Volksanwälten ganz herzlich für ihre Tätigkeit und hoffe, dass die aufgezeigten Missstände bei der Bundesregierung auf Aufmerksamkeit stoßen, dass sie abgestellt und entsprechende gesetzliche Regelungen veranlasst werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.43

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Alexander Mel­chior. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.