Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nein zur Diskriminierung gesunder Menschen – Ja zum Plan B gegen Corona“ (2011/A(E))

Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbstän­digen Antrages 2011/A(E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Seit Beginn der Corona-Krise im Frühjahr 2020 sehen sich die Österreicherinnen und Österreicher mit Einschränkungen ihrer Grund- und Freiheitsrechte konfrontiert: Lock­downs, Ausgangssperren, Demonstrationsverbote, Kontaktbeschränkungen, Masken­pflicht, Zutrittsbeschränkungen, Testpflicht und mittlerweile eine mehr als indirekte Impf­pflicht sind jene Instrumente, die von der Bundesregierung seit nunmehr beinahe zwei Jahren in Stellung gebracht werden, um das Land – eigenen Angaben zufolge – sicher durch die Pandemie zu bringen.

Das Ergebnis sieht leider anders aus: Die Maßnahmen im Vorjahr hatten einen beinahe irreparablen Schaden für die Wirtschaft des Landes zur Folge, die Zahl der Menschen in Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit stieg auf knapp eine Million an. Firmenpleiten und zer­störte Existenzen von Klein- und Mittelunternehmern sowie gesundheitliche Kollateral­schäden abseits von Corona, ein rasanter Anstieg an Patienten in der Kinder- und Ju­gendpsychiatrie als Folge von Heimunterricht und Lockdown sind vielmehr das Ergebnis der Corona-Politik der türkis-grünen Bundesregierung, die trotzdem immer noch behaup­tet, dass Österreich „besser durch die Corona-Pandemie“ gekommen sei als viele an­dere Länder.

Regierung hat Pandemie medial schon für beendet erklärt

Zusätzlich ist es Spitzenvertretern dieser Regierung nicht einmal peinlich, wenn sie hier im Hohen Haus – wie Klubobmann Wöginger in der letzten Plenarsitzung – auch noch behaupten, Alt-Kanzler Kurz habe die Pandemie beendet. Auch Finanzminister Blümel meinte Mitte Oktober im ZiB2-Interview, dass die Pandemie vorbei sei. Und sogar beim Städtetag in der Vorwoche, wo Österreich bereits mit fünfstelligen täglichen Neuinfek­tionen konfrontiert war, behauptete Niederösterreichs ÖVP-Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, dass die Pandemie gemeistert sei.

Seit den Einschlägen in Form von Korruptionsermittlungen im Sektor der ÖVP und dem damit verbundenen „Schritt zur Seite“ durch den nunmehrigen Alt-Kanzler hat Gesund­heitsminister Mückstein das Zepter in der Corona-Politik übernommen, führt sie aber ebenso wenig evidenz- und faktenbasiert wie noch unter der Leitung des mittlerweile komplett von der Bildfläche verschwundenen Alt-Kanzlers.

Von Anfang an, seit zuerst von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA und später auch vom Nationalen Impfgremium „grünes Licht“ für die im Eilverfahren zugelassenen Impfstoffe gegeben wurde, fokussierte sich die österreichische Bundesregierung auf die Impfung als einzigen Ausweg aus der Krise. Die Versprechungen, was die Impfung alles kann, wurden allerdings immer weiter abgeschwächt. Die Bundesregierung tätigte im Laufe der Zeit folgende Aussagen:

•     Wer sich impft, der schützt sich und andere.

•     Die Impfung ist der Gamechanger.

•     Für Geimpfte ist die Pandemie vorbei.

Im Laufe der Zeit wurden die Aussagen immer vorsichtiger. Da hieß es dann:

•     Die Impfung schützt vor schweren Verläufen.

•     Die Impfung verhindert, dass man auf der Intensivstation landet.

Der Höhepunkt der Abschwächung der Heilsversprechen für die Corona-Impfung war vor zwei Wochen dann die Schlagzeile in einer österreichischen Tageszeitung: „Impfung bringt kürzeren Aufenthalt in Kliniken.“

Unter die Zahl der Neuinfektionen mischen sich immer mehr Impfdurchbrüche. Entgegen der Versprechungen versterben auch jeden Tag Menschen in den Kliniken, die vollimmu­nisiert waren. Doch wie reagiert die Bundesregierung? Sie baut ein Zwangsregime auf mit dem einzigen Ziel, all jene, die bislang aus unterschiedlichsten Gründen nicht geimpft sind, in die Nadel zu zwingen.

Regierung bricht Versprechen und kündigt Impfpflicht im Gesundheitsbereich an

Dabei geht die Regierung sogar so weit, in Gesundheitsberufen einen Impfzwang ver­ankern zu wollen. Damit überschreitet Türkis-Grün die rote Linie, die sie selber gezogen hat. In dutzenden Medienauftritten haben sich vom Kanzler abwärts alle Repräsentanten stets gegen einen Impfzwang ausgesprochen.

Gerade im medizinischen Bereich, wo – wie man den Medien entnehmen kann – die Personalsituation besonders angespannt sei, wird dieser Impfzwang wohl dazu führen, dass etliche fachlich hervorragende Mitarbeiter ihren Job verlieren. Die Leitlinie der Re­gierung, wonach alle getroffenen Maßnahmen das vorrangige Ziel haben, eine Überlas­tung des Gesundheitssystems zu verhindern, wird durch diese angekündigte Impfpflicht im Gesundheitsbereich konterkariert.

Als bislang letzten Akt im Angriff auf gesunde und durch die 3G-Regel am Arbeitsplatz sogar durchgehend getestete Menschen, hat die Bundesregierung nun einen Lockdown über Ungeimpfte verhängt. Zwei Millionen Menschen werden quasi inhaftiert, ohne et­was Unrechtes getan zu haben. Arbeiten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zah­len: ja. Teilnahme am Gesellschaftsleben, Einkäufe etc.: nein! Dieser verfassungswidri­ge Schritt, der gegen alle Grund- und Freiheitsrechte verstößt bildet eine neue „Qualität" von Menschenverachtung und Kaltherzigkeit.

Mit diesem Schritt treibt die Bundesregierung ihre Hetzkampagne gegen Ungeimpfte auf einen neuen traurigen Höhepunkt und tritt aus ihrer gescheiterten Corona-Strategie die Flucht nach vorne an. Es handelt sich um reine Sündenbockpolitik ohne Beachtung ir­gendeiner medizinischen Evidenz. Denn es ist nun einmal Tatsache, dass gerade die mangelhafte Wirksamkeit des Impfstoffes die Pandemie weiter vorantreibt. Gesundheits­minister Mückstein und Co. verschließen die Augen vor dramatischen Infektionsentwick­lungen in Ländern mit hoher Impfquote genauso wie sie die steigende Zahl an Impf­durchbrüchen ignorieren. Die Regierung läuft mit dem Impfbrett vor dem Kopf gegen die Wand. Die Infektionszahlen werden trotz dieser Diskriminierungsmaßnahme weiter steigen.

Diese Vorgangsweise der österreichischen Bundesregierung widerspricht auch ganz klar der Entschließung 2361 (2021) des Europarats vom 27. Jänner 2021, die eine Diskri­minierung von Covid-19-Ungeimpten ganz klar verurteilt und ausschließt.

Der Plan B als einziger Ausweg aus der Coronakrise

Die FPÖ hat vor zwei Wochen ihren mit Hilfe von Experten und Ärzten ausgearbeiteten „Plan B“ präsentiert, um das Land aus der Sackgasse der Regierung zu manövrieren. Im Mittelpunkt stehen drei Punkte, deren Umsetzung eine Kehrtwende zum Positiven in der Corona-Politik bewirken kann.

Über allen Maßnahmen steht das Prinzip der Freiwilligkeit. Jeder, der sich impfen lassen will, soll das tun – aber nicht an der Supermarktkasse, in der Hofburg oder gar im Bordell, sondern nach einem Gespräch mit dem Arzt des Vertrauens. Für die Impfung von Kin­dern und Jugendlichen gibt es keinen Grund. Jeder, der sich am Ende nach einem Auf­klärungsgespräch mit dem Arzt des Vertrauens und der Abwägung der positiven und negativen Auswirkungen gegen die Impfung entscheidet, der darf keinen Nachteil daraus erhalten.

Die Basis für den „Plan B“ soll eine flächendeckende Antikörper-Erhebung sein, denn nur dann weiß man, wer sich nicht infizieren kann bzw. mit maximaler Wahrscheinlichkeit vor einer Infektion geschützt ist. Wer eine entsprechende Anzahl an Antikörpern auf­weist, der hat einen Schutz und muss als immunisiert gelten. Es muss dabei egal sein, ob diese Antikörper aus der Impfung, einer erwiesenen Covid-Infektion oder aus einer Infektion kommen, die jemand gar nicht bemerkt hat. Ab einem entsprechenden Niveau, das noch zu definieren sein wird, hat man als immunisiert zu gelten. Es ist für die FPÖ unverständlich, warum die Regierung kein Interesse an dieser Statuserhebung hat. Stattdessen sollen offenbar alle diskriminiert werden, die nicht an einer experimentellen Impfung teilnehmen wollen. Aus der großen Antikörperstudie würde auch eine solide Datenbasis über die Wirksamkeit der Impfung und sogar der einzelnen Impfstoffe ge­schaffen werden.

Bei all jenen, die keine Antikörper haben, sollte mit PCR-Tests gearbeitet werden, sobald sie Symptome haben. Und dann muss sofort ein Arzt die Behandlung des mit dem Co­ronavirus infizierten Patienten übernehmen. Damit gelingt eine Rückkehr zur medizini­schen Normalität. Die Betreuung von Infizierten und Erkrankten darf nicht in Callcentern erfolgen, sondern muss vom Arzt übernommen werden. Dabei ist es egal, ob jemand geimpft ist oder nicht.

Frühzeitige Behandlung durch einen Arzt zur Schonung des Gesundheitssystems

Der dritte Punkt und das Herzstück des „Plan B“ ist die frühzeitige Behandlung Corona-positiver Menschen, damit ein schwerer Krankheitsverlauf mit Hospitalisierung verhin­dert werden kann. Bei Covid 19 handelt es sich um eine Virusinfektion der oberen Atemwege. Für deren Behandlung gäbe es eine Reihe zugelassener Medikamente, die – vom Arzt auf den jeweiligen Patienten zugeschnitten – zur Anwendung kommen können und müssen.

Für die mögliche zweite Phase, die Entzündungsphase der Gefäßwände, gibt es eben­falls eine Vielzahl an Medikamenten, die schon jetzt im Einsatz sind und die sich bewährt haben – wie etwa Cortison in verschiedenen Abstufungen, Blutgerinnungsmittel, sowie Mittel, die die Viruslast senken können. Es gibt dabei kein Patentrezept für alle. Es gibt aber ein sehr gutes Arsenal an Wirkstoffen, das ein Arzt auf Basis des individuellen Risikoprofils des Patienten anwenden kann und soll. Auf diese Weise erreicht man eine hohe Wahrscheinlichkeit, schwere Verläufe zu verhindern. Das entlastet unser Gesund­heitssystem, mit dessen Auslastung derzeit das Herunterfahren unseres Landes begrün­det wird, welches aktuell wieder – für Ungeimpfte – vom Gesundheitsminister verordnet wurde.

Der „Plan B“ kombiniert Freiheit und Gesundheit und spielt diese beiden Werte nicht gegeneinander aus. Zwang wird durch Freiheit ersetzt. Der „Plan B“ beendet die Spal­tung der Gesellschaft und das Gegeneinander, in das die Menschen von der Bundesre­gierung hineinmanövriert worden sei. Und der „Plan B“ ersetzt Angst und Panik durch begründete Hoffnung und Zuversicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst:

-     Ein sofortiges Außerkrafttreten des Covid-Maßnahmengesetzes

-     Ein ausdrückliches und bindendes Diskriminierungsverbot für Covid-19-Ungeimpfte in Gesellschaft, Wirtschaft, am Arbeitsplatz, an den Schulen und Universitäten, ins­besondere

-     Eine sofortige Aufhebung des seit 15.11. 2021 geltenden Lockdowns für Covid-19-Ungeimpfte

-     ein Verbot der Kürzung oder sogar Streichung von Versicherungs- und Sozialleis­tungen durch Arbeitsmarktservice (AMS) oder die Sozialämter für Covid-19-Unge­impfte

-     ein Verbot der Kündigung oder Nichtanstellung von Lehrlingen und Arbeitnehmern, die sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen

-     einen gesetzlichen Rechtsanspruch für die Bürgerinnen und Bürger gegen den Bund, die Länder und Gemeinden, die Sozialversicherungsträger, das Arbeitsmarkt­service, die Sozialämter und Arbeitgeber in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst gegen Diskriminierungen im Zusammenhang mit dem Covid-19-Impfstatus

-     die Umsetzung des „Plan B“ als Alternative zur derzeitigen grundrechtswidrigen und nicht evidenzbasierenden Corona-Politik

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und einem der Antrags­steller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich erteile Frau Abgeordneter Dr. Belakowitsch als An­tragstellerin zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.