14.27

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! „Ohne Sicherheit [...] ist keine Freiheit“, lautet ein Merkspruch von Wilhelm von Humboldt, und Sicherheit kostet Geld, viel Geld, der Schutz der Freiheit muss uns das aber ganz einfach wert sein. Und eines vorweg: Das vorliegende BMI-Budget von 3,25 Milliarden Euro ist vom Umfang her ein gutes.

Der unter Herbert Kickl eingeschlagene Weg der Stärkung der inneren Sicherheit ist al­ternativlos, und es ist gut, dass weiter in Personal und dessen Schutzausrüstung inves­tiert wird. Die von uns damals angeschafften leichten Schutzwesten werden weiter ange­kauft und von den Beamten im Außendienst jetzt mittlerweile routinemäßig getragen. Das heißt, unsere Beamten sind jetzt vor Stichwaffen und kleinen Kalibern viel besser geschützt, als sie es damals waren. Über zehn Jahre lang haben wir das in der Perso­nalvertretung beantragt und stießen immer auf taube Ohren. Warum das so war, ist mir immer noch ein Rätsel – das war damals schon internationaler Standard.

Auch die körpernah getragenen Kameras sehen wir positiv, denn sie sind ein Selbst­schutz für die Beamten gegen behauptete Übergriffe.

Auch die Mehrausgaben im Gewaltschutz sind nicht nur gerechtfertigt, sondern eine Not­wendigkeit zur Abgeltung der Gewaltpräventionsberatung für Gefährder. Auch das ha­ben wir damals noch gemeinsam beschlossen.

Werte Damen und Herren, so ein Budget stellt immer auch eine Prognose dar, und Pro­gnosen sind ja bekanntlich deshalb so schwierig, weil sie vor allem die Zukunft betreffen. Für ebendiese Zukunft halten wir einige Aspekte für besonders wichtig. Wir meinen, dass es notwendig ist, mehr Ressourcen in einen aktiven Grenzschutz zu stecken. Wenn Sie meinen, das ist eine Übertreibung, dann kommen Sie ins Burgenland und schauen Sie sich an, was momentan an unseren Außengrenzen passiert. Dort finden derzeit teilweise grenzüberschreitende Wandertage statt, vorwiegend von jungen Männern aus Nahost oder vom Hindukusch, und wenn wir das nicht wollen – wovon ich ausgehe –, dann müs­sen wir das aktiv verhindern.

Werte Damen und Herren, das, was wir jetzt an der Grenze haben, nimmt sich eher wie betreutes Reisen aus: von der Grenze direkt in die Bundesbetreuung. Aktiver Grenz­schutz sieht anders aus. (Beifall bei der FPÖ.)

Mittlerweile sagt sogar das Bundeskriminalamt, dass wir heuer noch die Zahlen von 2014 übertreffen werden. Das ist kein gutes Omen, meine Damen und Herren. Das heißt, es könnte sich etwas ankündigen. Wenn das kommt, ist die Bekämpfung von Co­rona ein kurzfristig zu lösendes Problem. Das muss auch gesagt werden.

Wo noch etwas geschehen muss, ist die Entlohnung bei der Polizei. Um Ihnen vor Augen zu führen, was ich damit meine, bringe ich ein Beispiel, das sich aus einer Budgetanfrage ergibt: Bis 9. November dieses Jahres wurden für die Exekutive für 4,497 Millionen ge­leistete Überstunden 122,298 Millionen Euro aufgewendet. Daraus ergibt sich ein Durch­schnitt von 27 Euro brutto pro geleistete Überstunde. Netto befinden wir uns dann etwa – je nach Gehaltsstufe – bei 15 Euro bis 18 Euro pro Stunde. Um diese 15 Euro bis 18 Euro pro Stunde haben letztes Jahr beim Anschlag in Wien Hunderte Beamte ihr Leben riskiert. Denken wir einmal darüber nach, werte Kollegen!

Freilich ist nicht jeder Tag eines Beamten so, aber jeder Tag im Dienstleben eines Poli­zeibeamten kann sich so entwickeln. Das weiß man vorher nicht. Gemessen an diesem latenten Risiko ist das Gehalt und auch die Zusammensetzung des Gehalts nicht an­gemessen, werte Damen und Herren.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

die Abgeordneten Christian Ries, Kolleginnen und Kollegen betreffend „finanzielle Bes­serstellung der Exekutive“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzu­legen, der die finanzielle Besserstellung der Exekutive vorsieht, indem eine Anhebung des Grundbezuges durch Einrechnung aller pensionsbegründeten Zulagen und Neben­gebühren in das Grundgehalt durchgeführt wird.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.32

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ries, Mag. Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend finanzielle Besserstellung der Exekutive

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 4, Bericht des Budget­ausschusses über die Regierungsvorlage (1034 d.B.): Bundesgesetz über die Be­willigung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 – BFG 2022) samt Anlagen (1157 d.B.), Untergliederung 11 – Inneres, in der 129. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 17. November 2021

Die Auszahlungen im Budget 2022 der UG 11 sind im BVA-E 2022 mit 3.245,9 Mio. € veranschlagt. Die Mittel der UG 11 werden primär für die Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit verwendet. Die Exekutive leistet einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt der Sicherheit für die Bevölkerung. Auch eine hohe Arbeits- und Stundenbe­lastung ist aufgrund personalpolitischer Fehler in der Vergangenheit leider schmerzliche Realität und belastet die Gesundheit und das soziale Umfeld der Beamten. Das Gehalt eines Exekutivbeamten ist im Wesentlichen durch ein Grund-gehalt und zahlreiche Zulagen definiert. Laut Standard vom 29.7.2019 erhalten Polizeischüler ein Gehalt von 23.660 Euro. Im zweiten Ausbildungsjahr können schon Gehälter von 28.000 Euro in­klusive Zulagen erreicht werden. Das Einstiegs-gehalt eines Inspektors liegt bei rund 29.400 Euro. Zusätzlich werden Zulagen für Gefahr, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtdienste bezahlt. Nach 6 Jahren Dienst-zeit ist der Aufstieg zum Revierinspektor möglich, wodurch sich das Gehalt auf mindestens 32.200 Euro erhöht. Im Schnitt liegt das Gehalt eines Streifen-polizisten mit mehrjähriger Erfahrung bei rund 40.000 Euro brutto pro Jahr, mit Zulagen kann es bis 65.000 Euro steigen. Nach insgesamt 21 Dienst­jahren können Polizisten zum Gruppeninspektor mit einem Mindestgehalt von 43.400 Euro plus Zulagen befördert werden. Die Zulagen und Nebengebühren fallen aber zum Bei­spiel im Zuge von Krankheiten weg und dadurch wird das Gehalt gekürzt.

Die Exekutive arbeitet täglich unter Einsatz ihrer Gesundheit für uns. Dies soll durch die Anhebung des Grundbezuges durch Einrechnung aller pensionsbegründenden Zulagen und Nebengebühren in das Grundgehalt gewürdigt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzule­gen, der die finanzielle Besserstellung der Exekutive vorsieht, indem eine Anhebung des Grundbezuges durch Einrechnung aller pensionsbegründenden Zulagen und Nebenge­bühren in das Grundgehalt durchgeführt wird.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Dr. Christian Stocker. – Bitte, Herr Abgeordneter.