17.35
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich muss entschieden dem widersprechen, was Frau Kollegin Blimlinger da gesagt hat. Das ist nämlich genau das, was nicht passieren darf: Was hat man für einen Zugang zum Thema Bildung beziehungsweise Ausbildung, wenn man ein Grundrecht, nämlich das Recht auf Bildung, einfach so negiert – noch dazu als Rektor oder als Wissenschaftssprecherin einer Regierungspartei? (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist wirklich unglaublich, und aus diesem Grund bringe ich hier auch einen Antrag ein. Herr Bundesminister, die Kommunikation in diesem Bereich ist nicht wirklich gut, weil jede Institution – ausgegliedert, das ist vielleicht das Problem – eine andere Darlegung und Sichtweise hat, bis hin zum Ausschließen von Studenten vom Bildungsangebot.
Das geht doch etwas zu weit, und da muss man als Wissenschaftsminister eingreifen. Das betrifft nicht nur die Universität Klagenfurt, auch an anderen Institutionen ist das so, und aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend „kein Ausschluss von Ungeimpften von Lehrveranstaltungen an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Ungeimpfte auf Grund ihres Impfstatus nicht von Lehrveranstaltungen an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen ausgeschlossen werden.“
*****
Das ist eine dringende Bitte, Herr Bundesminister, da haben Sie zu handeln!
Zu Kollegen Taschner möchte ich nur sagen: Viel Kritik habe ich von Ihnen gehört, Sie behaupten ja, alles müsse neu aufgesetzt werden – na dann hoffe ich, dass die ÖVP bald in die Regierung kommt, dann können Sie das auch endlich umsetzen! Sie stellen es ja so dar, als sei die ÖVP in der Opposition, Sie kritisieren schlussendlich mehr als wir. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)
Es gibt mehr Geld, ja, das ist richtig und in einigen Punkten durchaus anzuerkennen – bei den Fachhochschulen etwa sind wir aber überhaupt nicht zufrieden. Es zeigt sich viel zu wenig Engagement, zu wenig Schwerpunktsetzung, zu wenig Zukunft in der institutionellen - -
Präsidentin Doris Bures: Sie müssen nun Ihren Schlusssatz formulieren, Herr Abgeordneter!
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (fortsetzend): Mein Schlusssatz: Sehr traurig ist, dass der FWF – der jedes Jahr bei der Bilanzpressekonferenz sagt, er könnte mehr gute Projekte ausstatten, doch das Geld fehle – nächstes Jahr tatsächlich nominal, aber auch prozentuell weniger bekommt. (Bundesminister Faßmann schüttelt den Kopf.) Da muss man sich, glaube ich, genau ansehen, warum das so ist, denn es darf kein gutes Projekt auf der Strecke bleiben. (Beifall bei der FPÖ.)
17.38
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Dr. Martin Graf
und weiterer Abgeordneter
betreffend kein Ausschluss von Ungeimpften von Lehrveranstaltungen an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen
eingebracht in der 129. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 17. November 2021 im Zuge der Debatte zu TOP 4, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1034 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2022 (Bundesfinanzgesetz 2022 – BFG 2022) samt Anlagen (1157 d.B.) – UG31
Der Bundesvoranschlag 2022 (BVA-E 2022) sieht für die UG 31-Wissenschaft und Forschung im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 5,62 Mrd. EUR vor. Mit diesen Milliarden an Steuergeldern soll gewährleistet werden, dass Studierwillige auch studieren können.
Aufgrund überbordender Corona-Restriktionen ist dies allerdings nicht mehr für alle möglich. So schließt zum Beispiel die Universität Klagenfurt Ungeimpfte von Präsenzlehrveranstaltungen aus. Der Rektor der Universität Klagenfurt, Oliver Vitouch, richtete darüber hinaus den Ungeimpften auch noch aus, dass für die Ungeimpften eine Universität nicht das Richtige sei: „Jene, die all das kategorisch von sich weisen, müssen beizeiten beginnen, darüber nachzudenken, ob eine Universität das Richtige für sie ist.“
Studenten der FH IMC-Krems können als Ungeimpfte nicht an FH-Lehrveranstaltungen, die an der Abteilung für Anatomie der MedUni Wien unterrichtet werden, teilnehmen.
Die FH Burgenland informierte ihre Studenten, dass die 2G-Regel an der FH als mittelfristiges Ziel vorgesehen ist. Es soll nun eine Übergangsfrist (bis wann steht nirgendwo) mit 2,5G geben. Eine Studentin schreibt uns dazu: „Alle Ungeimpften meiner Klasse SIND gesunde Menschen. Wir haben ein Recht darauf unsere Aus-bildung, an der wir bereits 2 Jahre hart gearbeitet haben, fertigzustellen.“
Bildungsminister Faßmann trat im Budgetausschuss am 11. November 2021 dafür ein, dass das „Recht auf Bildung“ auch für Covid-Ungeimpfte gelten muss. Maßnahmen von seiner Seite, dass das auch so gewährleistet ist, blieben jedoch aus.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Ungeimpfte auf Grund ihres Impfstatus nicht von Lehrveranstaltungen an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen ausgeschlossen werden.“
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Smolle. – Bitte.