11.47

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kollege Koza sieht erfreuliche Aussichten auf dem Ar­beitsmarkt. Wenn ich mir so die heutigen Nachrichten anschaue, sehe ich nicht so er­freuliche Aussichten. Da lese ich von Lockdowns in verschiedenen Bundesländern. Ich will gar nicht wissen, wo überall sonst noch Lockdowns kommen. Da wird es einige Betriebe geben, die den nächsten Lockdown nicht überleben. Also so erfreulich ist das nicht.

Es werden in dieser Pandemie wohl viele zu dem Schluss gekommen sein, dass die Regierung in der Pandemiebekämpfung nicht einmal eine Woche nach vorne schaut, weil das, was die zusammenstolpern, ja echt auf keine Kuhhaut geht. (Beifall bei den NEOS.)

Man muss dem Arbeitsminister aber eines lassen: Er hat das Fiasko kommen gesehen und hat dafür vorgesorgt, dass bei der Kurzarbeit sämtliche Begrenzungen aufgehoben sind. Die Regierung hat sich eine Ermächtigung geben lassen, dass der Arbeitsminister und der Finanzminister gemeinsam per Verordnung unbegrenzt Mittel für die Kurzarbeit ausgeben dürfen. Der Arbeitsminister hat gesehen, dass die Pandemiebekämpfung im Fiasko landet und dass wir wahrscheinlich auf ein grausiges 2022 zusteuern. Ich finde, das sagt viel über die Art aus, wie diese Bundesregierung arbeitet, nämlich schlecht – und der Steuerzahler muss es bezahlen.

Überhaupt ist die Kurzarbeit zu einem Selbstbedienungsladen für die Unternehmen ge­worden. Am Anfang war sie wichtig, 2020 war die Kurzarbeit superwichtig und hat viele Jobs gerettet. Das aber, was wir in den letzten Monaten, im August, September, Oktober, gesehen haben, war ein Jobretentionprogram für Unternehmen. Wir haben BMW in Steyr, dem Opel-Werk in Aspern, dem Flughafen Wien geholfen, Mitarbeiter zu behalten, die in anderen Unternehmen dringend gebraucht worden wären. Diese Betriebe haben ihre Lieferkettenprobleme, ihre eigenen Logistikprobleme bequem an den Steuerzahler ausgelagert, der ihnen jetzt das Beschäftigungsprogramm finanziert. Dafür war die Coro­nakurzarbeit niemals gedacht.

Man sollte also, wenn es im Jahr 2022 wieder Kurzarbeit geben wird, die Bedingungen so scharf gestalten, dass nur dort Kurzarbeitsgeld zu den günstigen Bedingungen fließt, wo tatsächlich Regierungsmaßnahmen, die den Geschäftsbetrieb eingeschränkt haben, kompensiert werden, und es nicht für jeden, der irgendwelche betrieblichen Probleme hat, die Möglichkeit eröffnet, zu den günstigen Coronakurzarbeitskonditionen in Kurzar­beit zu gehen.

Es ist auch schon die Reform des Arbeitslosengeldes angesprochen worden. Ich be­fürchte ja, dass ein Rosinenpicken stattfinden wird. Man wird also hergehen und sagen: Oh, in vielen anderen EU-Staaten ist das Arbeitslosengeld am Beginn der Arbeitslo­sigkeit höher als in Österreich. Dann machen wir das jetzt auch. – Und man wird nicht sehen, dass das Arbeitslosengeld in vielen anderen Ländern in der EU erstens im Zeit­verlauf unter das österreichische Niveau sinkt, zweitens vor allem in allen anderen EU-Ländern zeitlich befristet ist und dass diese Leute dann nach einer gewissen Zeit in die Sozialhilfe kommen.

Das ist im Übrigen auch etwas, was der Rechnungshof seit vielen Jahren fordert, weil das Nebeneinander zwischen Notstandshilfe und Sozialhilfe beziehungsweise Mindest­sicherung bei Langzeitarbeitslosen zu Ineffizienzen in der Bürokratie führt und den, der die Sozialleistung braucht, zum Bittsteller macht, weil er zu zwei Behörden gehen muss, um einmal sozial abgesichert zu sein. (Beifall bei den NEOS.)

Eine echte Reform kann kein Rosinenpicken sein. Wir können nicht das Schönste aus allen anderen EU-Staaten abschauen, sondern wir müssen das Beste aus allen EU-Staaten abschauen.

Es wird auch die Diskussion über den Zuverdienst neben der Arbeitslosigkeit geführt. Wenn jemand ein Arbeitsverhältnis hat und daneben geringfügig verdient, muss er für diesen geringfügigen Verdienst nachträglich Sozialversicherung zahlen und diesen ver­steuern. Wenn er arbeitslos ist, muss er das nicht mehr. Das bedeutet für die spätere Arbeitsaufnahme ein Hemmnis, weil er in der Arbeitslosigkeit günstiger dazuverdient.

Und Schwarzarbeit neben der Arbeitslosigkeit ist ganz schwer kontrollierbar, wenn eine geringfügige Tätigkeit erlaubt ist, weil er natürlich, wenn die Kontrolle kommt, immer gerade in seinen geringfügigen Stunden arbeitet und man so die Schwarzarbeit nicht erwischt. Daher sind wir dafür, das zu begrenzen und die geringfügige Beschäftigung neben der Arbeitslosigkeit nur für einen begrenzten Zeitraum zuzulassen, damit auch der Schwarzarbeit zu Leibe gerückt werden kann. Ich halte noch fest: Für die Schwarz­arbeit braucht es immer zwei, einen Arbeitgeber und einen Arbeitnehmer, und beiden gehört auf die Finger geklopft. (Beifall bei den NEOS.)

11.52

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger. – Bitte.