13.22

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regierungsparteien haben gestern Abend hier ein Budget beschlossen, das unter anderem auch die Bundesgesetzgebung umfasst hat. Da hat es Steigerungen gegeben, vor allem in der Öffentlichkeitsarbeit. Ich denke, Herr Präsident Sobotka hat da in Altbundeskanzler Kurz einen guten Lehrmeister gehabt und hat unter anderem die Erhöhungen im Bereich Public Relations damit begründet, dass es einen moderneren und besseren Internetauftritt gibt.

Was lese ich jetzt zu diesem Verhandlungsgegenstand, den wir hier gerade diskutieren? Ich habe Ihnen auch einen Screenshot mitgebracht (einen Screenshot in die Höhe haltend), aber Sie werden es mir auch so glauben:

„Schwerpunkt des Staatsvertrages“: „Die österreichische Erklärung zu Art. 21 Abs. 2 des Geldwäsche-Übereinkommens wird durch eine Erklärung an den Generalsekretär des Europarats zurückgenommen.“

Das ist schlicht und ergreifend falsch. Da steht auf der Homepage des Parlaments eine falsche Information. Ich denke doch, dass sowohl die SteuerzahlerInnen als auch wir eine richtige Information erwarten können, und die ist auch gar nicht so schwer zu finden, denn wenn man sich das Vorblatt des Justizministeriums anschaut, dann sieht man, dass da ganz klar steht: „Diese Rücknahme soll durch eine entsprechende Erklärung an die Generalsekretärin des Europarats geschehen.“ – In der Tat, das ist Marija Pejčinović Burić, und, verdammt noch einmal, wir haben 2021 und ich kann mir erwarten, dass Frauen auch als solche genannt werden, wenn sie auf Homepages von Parlamenten vorkommen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Diese Europaratskonvention ist sehr wichtig, das ist keine Frage. Ich möchte die Gele­genheit und auch ein heutiges Schwerpunktthema zum Anlass nehmen, noch kurz über eine andere Konvention des Europarates zu sprechen, nämlich über die Istanbul­kon­vention. Wir haben heute öfter gehört, daraus wird ja eh alles umgesetzt, das wird ja eh alles gemacht. Ich habe hier nur einen kleinen Auszug aus dem Kapitel „Materielles Recht“ der Grevio-Empfehlungen mitgenommen, und da wird sehr klar, dass auch in der Justiz noch sehr viel zu tun ist, wie zum Beispiel, dass Amtshaftungsklagen so ausgelegt werden und so ausgestaltet werden, dass Frauen, wenn sie Opfer werden und offen­sichtlich Behörden schuld daran sind, dass sie nicht vor dem Täter geschützt worden sind, das auch entsprechend geltend machen können und Amtshaftungsklagen einbrin­gen können.

Es geht auch um das Verbrechensopfergesetz: Bei einer Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen kommt man in den Genuss einer Pauschalentschädigung. Das ist bei Vergewaltigungen oft nicht der Fall, obwohl es zu Traumatisierungen und immer wieder zu Retraumatisierungen kommt.

Es wird auch die sehr hohe Straflosigkeit in diesem Bereich der Gewalt gegen Frauen und häuslichen Gewalt angesprochen, und was wir durch bessere Schulungen von Richtern und von StaatsanwältInnen, aber auch durch entsprechende Erlässe tun könn­ten. Es geht um die Diskussion, die wir in der Schweiz haben, dass wirklich nur konsen­sualer Sex Sex ist und alles andere Vergewaltigung und dass sexuelle Belästigung auch ein Offizialdelikt sein soll.

Wir wissen, wir brauchen Geld, aber wir brauchen auch entsprechende Gesetze. Und, Frau Ministerin, auch in Ihrem Bereich gibt es noch eine Menge zu tun! – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

13.26