13.56

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nun, wenn Frau Kollegin Niss betont, dass meine Kollegin Petra Oberrauner verunsichert, dann müsste sie konse­quen­terweise sagen, dass auch die gesamte Datenschutzcommunity verunsichert – das um­fasst den Datenschutzrat mit vielen Mitgliedern, die Datenschutzbehörde, Epicenter Works, die Arbeiterkammer und viele andere –, die tatsächlich die gleichen datenschutzrecht­lichen Bedenken wie meine Kollegin geäußert hat.

Bevor ich aber darauf eingehe, möchte ich festhalten: Natürlich sind Forschung und Wis­senschaft, Herr Bundesminister, insbesondere Registerforschung, eine wichtige und bedeutende Angelegenheit auch in der Zukunft. Dazu stehe ich, dazu stehen wir. Es ist in der derzeitigen Situation jedoch auch ganz wichtig, dass der Datenschutz als Grund­recht nicht ausgehöhlt wird. Deshalb behaupte ich gerade hinsichtlich des vorliegenden Gesetzentwurfes, dass einerseits Forschung und andererseits Datenschutz durchaus miteinander zu koppeln sind. Es geht nicht um Datenschutz versus Forschung, sondern um Datenschutz und Forschung miteinander.

Bei dem Gesetzentwurf, der uns vorliegt – betreffend das Bundesstatistikgesetz und das Forschungsorganisationsgesetz –, haben wir einfach schwerwiegende datenschutz­recht­liche Bedenken, die bislang nicht ausgeräumt werden konnten. Diese Bedenken waren bereits im Juli bei der Regierungsvorlage gegeben und wurden dann in einem offenen Brief erneut kommentiert und dokumentiert. Ich möchte die zwei wesentlichen Punkte, die bis dato nicht umgesetzt wurden, noch einmal erklären.

Der erste Punkt betrifft den § 2d, der durch diese Änderung nunmehr abgeschafft werden soll. Dieser § 2d sieht vor, dass bei Zugriffen auf personenbezogene Daten eine lücken­lose, vollständige Protokollierung für diesen Bereich erfolgen soll. Das ist in Zukunft nicht mehr vorgesehen – zumindest nach meiner Interpretation und nach der Interpretation der gesamten Datenschutzcommunity. Das fördert Missbrauch. Damit dieser Missbrauch nicht entsteht, wollen wir, dass § 2d nicht abgeschafft wird, sondern weiterhin bestehen bleibt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein zweiter Punkt bezieht sich darauf, dass auch die Protokolle und Zugriffe dann ent­sprechend dokumentiert werden. Diesbezüglich sagen viele, dass die Statistik Austria als jene Behörde, die das kontrolliert, nicht ausreicht. Wir brauchen eine externe dritte Stelle, eine Einrichtung, die garantiert, dass es in weiterer Folge im Endeffekt auch zu Konsequenzen kommen kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Damit ergibt sich für uns – im wesentlichen Unterschied zu den Regierungsparteien – in diesen zwei Bereichen Folgendes: Obwohl wir die Forschung schätzen, können wir diesem Gesetzesantrag nicht zustimmen, weil das Missbrauchspotenzial weiterhin ge­geben ist. Das wollen wir nicht, das wollen wir auch in der Forschung nicht.

Wir haben aber gesehen, dass es zumindest im sicherheitspolitischen Bereich eine Ak­zeptanz gegeben hat, eine Akzeptanz dahin gehend, dass eine lückenlose Proto­kol­lierung der Zugriffe auf personenbezogene Daten weiterhin gewährleistet werden kann. Ich würde darum bitten, dass das auch in der Forschung das Gleiche ist, auch wenn das von so manchen in der Forschung als überschießend und manchmal auch irgendwo als nicht umsetzbar gesehen wird.

Das wäre unsere Bitte, das wäre unser Anliegen, und deshalb stimmen wir dem Antrag nicht zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.00

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva Blimlinger. – Bitte.