18.34

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat es wieder nicht lassen können. Beppo Muchitsch hat völlig klar und richtig gesagt, dass Menschen, die lange gearbeitet haben, abschlagsfrei in Pension gehen sollen. 45 Jahre sind genug. Das ganz Spannende ist – und da kann die ÖVP nicht rechnen –: Frauen gehen derzeit mit 60 abschlagsfrei in Pension, und wenn sie alle abschlagsfrei in Pension gehen können, dann sind sie natürlich nicht dabei. (Abg. Haubner: Die Logik hinkt!)

Männer können dann mit 60 in Pension gehen, wenn sie eine Schwerarbeitsregelung haben, oder sie können frühestens mit 62 in eine Korridorpension gehen. Da gibt es manche, die 45 Jahre lang Beiträge geleistet haben, und denen nimmt man jetzt etwas weg – und das ist ein Fehler, den man ausbessern sollte. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Belakowitsch.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sozialdemokratie wird immer dafür kämpfen, dass Menschen, die ein ganzes Leben lang gearbeitet haben, eine Pension bekommen, von der sie dann auch leben können, und dass man auch auf die untersten Einkommen schaut. Wir wollen, dass das Pensionssystem sicher ist, und das öster­reichische Pensionssystem ist ganz sicher. Es ist ganz sicher, die Menschen wissen das.

Wir haben das Problem, dass die untersten Pensionen – was die Regierung jetzt vor­schlägt – ein bisschen zu wenig erhöht werden: Wir haben Einschleifregelungen vorge­sehen, dass Pensionen unter 1 300 Euro stärker erhöht werden und jene über 1 300 Euro um 1,8 Prozent. Wir wollen das ändern. Wir wollen, dass diese Spreizung erst ab 2 000 Euro Pension beginnt, und wir wollen – ähnlich wie die NEOS – auch deutlich sagen, dass die Sonderpensionen nicht stärker erhöht werden dürfen als die Höchstpension gemäß ASVG; dort soll eine Höchstgrenze von 66 Euro festgelegt werden.

Ich bringe daher einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zur Regierungs­vorlage 1105 der Beilagen, dem Pensionsanpassungsgesetz, 1127 der Beilagen, ein.

Der Antrag ist ausgeteilt, ich glaube, ich brauche ihn nicht vorzulesen. Inhaltlich habe ich ihn begründet. Es geht darum, dass die Pensionen bis 2 000 Euro mehr als nur um 1,8 Prozent erhöht werden und dass die Sonderpensionen nicht prozentuell, sondern bis zum Höchstbeitrag, den die Höchstbeitragsgrundlage und damit die Höchstpension im ASVG vorsieht, erhöht werden.

Besten Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.38

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1105 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegs­opferver­sorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2022 – PAG 2022) (1127 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

I.          Artikel 1 (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) wird wie folgt geändert:

1.         In § 759 Abs. 1 Z 2 wird der Ausdruck „1.300 €“ durch den Ausdruck „2.000 €“ ersetzt.

2.         In § 759 Abs. 1 Z 3 wird der Ausdruck „1.300 €“ durch den Ausdruck „2.000 €“ ersetzt.

3.         § 759 Abs. 8 lautet wie folgt:

„(8) (Verfassungsbestimmung) Die Anpassung für das Kalenderjahr 2022 von Leistun­gen, die vom Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 46/2014, erfasst sind, darf die Erhöhung nach Abs.1, maximal aber 66 € unter Heranziehung des Gesamtpen­sionseinkommens (Abs.2) nicht überschreiten. Umfasst sind jedenfalls jene auf landes­gesetzlichen Regelungen basierenden Leistungen, für die nach § 10 Abs. 6 BezBegrBVG, BGBL. I Nr. 64/1997, eine Befugnis zur Festlegung eines Sicherungsbeitrages besteht.“

II.         Artikel 2 (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) wird wie folgt geändert:

1.         In § 392 Abs. 1 Z 2 wird der Ausdruck „1.300 €“ durch den Ausdruck „2.000 €“ ersetzt.

2.         In § 392 Abs. 1 Z 3 wird der Ausdruck „1.300 €“ durch den Ausdruck „2.000 €“ ersetzt.

III.        Artikel 3 (Bauern-Sozialversicherungsgesetz) wird wie folgt geändert:

1.         In § 386 Abs. 1 Z 2 wird der Ausdruck „1.300 €“ durch den Ausdruck „2.000 €“ ersetzt.

2.         In § 386 Abs. 1 Z 3 wird der Ausdruck „1.300 €“ durch den Ausdruck „2.000 €“ ersetzt.

Begründung

Aufgrund des gesetzlichen Systems wird die derzeitige Teuerung erst bei der nächsten Pensionsanpassung 2023 schlagend. Um vor allem kleine und mittlere Pensionen gegen diese Teuerung zu unterstützen, muss die Pensionserhöhung angepasst werden. Es muss diese extreme Teuerung Pensionist*innen zumindest zum Teil abgegolten werden.

Die von der Regierung vorgelegte Einschleifregelung der Anpassung ist viel zu steil. Bereits ab einer Pension von 1.300 Euro soll es nur mehr 1,8% Erhöhung geben. Das sind bei 1.300 Euro Pension lediglich 23,40 Euro.

Die Einschleifung soll daher bis 2.000 Euro ausgedehnt werden. Das würde für die 1.300 Euro-Pension immerhin 39 Euro Erhöhung bedeuten.

Aber auch die Sonderpensionsregelung ist unzureichend. Sie bedeutet z.B. bei einem Gesamtpensionseinkommen von 10.000 Euro eine Erhöhung von 180 Euro.

Für den männlichen ASVG-Durchschnitts-Pensionisten (rund 1.800 Euro) oder für die weibliche ASVG-Durchschnitts-Pensionistin (rund 1.100 Euro) beträgt die Pensions­erhöhung rund 28 Euro. Derartige Verwerfungen sind nicht akzeptabel!

Die Erhöhung der ASVG-Höchstpension von rund 3.650 Euro beträgt 65,70 Euro. Die Erhöhung der Pensionen nach dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz muss daher mit einem Fixbetrag in Höhe der maximalen Erhöhung im ASVG, also mit maximal 66 Euro festgelegt werden.

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Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, an alle Abgeordneten verteilt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte.