20.45

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Werte Damen und Herren! Im Laufe dieser Coronapandemie haben viele Verordnungen das Licht der Welt erblickt, die das besser nicht getan hätten. Ich gestehe Ihnen zu, dass Sie es stets gut gemeint haben, aber wie die Schwester von gut gemeint heißt, wissen wir alle und brauchen wir nicht näher zu erläutern.

Eine dieser völlig missglückten Verordnungen war jene, wonach eine theoretische Führerscheinprüfung nur noch abgelegt werden konnte, wenn ein 2G-Nachweis vorlag. Richtig skurril wird es dann, wenn man weiß, dass für das Ablegen der praktischen Prüfung 3G genügte. Also dort, wo sich zumindest drei Personen im Pkw 2 Kubikmeter Luft teilen mussten, war 3G in Ordnung, aber dort, bei der theoretischen Prüfung, wo der Prüfling in aller Regel allein vor dem Bildschirm sitzt, ging das plötzlich nicht.

Werte Damen und Herren, diese Vorschrift war völlig sinnentleert, hatte null präventive Wirkung und ist aus unserer Sicht einmal mehr eine reine Strafsanktion gegen Un­geimpfte gewesen. Das Fortkommen der Jugendlichen in den Monaten des Bestehens dieser Regelung war Ihnen völlig egal. Noch dazu haben Sie die Kontrolle dieser Vor­schrift den Fahrschulen umgehängt, diese durften dann den Prüflingen erklären, warum sie trotz privatrechtlichen Vertrages der Ausbildung ihren Führerschein nicht machen durften.

Die Bürger hätten das noch hinnehmen können, wenn es die einzige missglückte Vor­schrift gewesen wäre, aber seien wir uns ehrlich: Es waren ja fast mehr missglückte als geglückte Vorschriften. (Beifall bei der FPÖ.)

Richtig perfekt wurde das Chaos dann, wenn die Landeshauptleute noch ein Wort mitge­sprochen haben. Dazu einige Beispiele: Wenn sich zum Beispiel derzeit ein geimpfter Infizierter im Burgenland nach einigen Tagen freitestet, endet für ihn logischerweise nach der Freitestung die Quarantäne, nicht aber für beispielsweise ein ungeimpftes Kind, das im gleichen Haushalt lebt und das nie positiv war – es muss bis zum letzten Tag die Quarantäne zu Hause absitzen. Auch bei dieser Regelung fragt man sich, wo der Haus­verstand geblieben ist, und deswegen gibt es auch zu Recht unzählige Beschwerden darüber.

Oder: Seit letztem Samstag dürfen die Lokale wieder bis 24 Uhr offen halten, es gilt die 3G-Regel. Überall? – Nein, nicht überall, in Wien muss man nach wie vor 2G vorweisen können, unabhängig von der Größe des Lokals. Warum? – Man weiß es nicht, der Landeshauptmann will es so. Auch das versteht hier in Wien kein Mensch.

Zu guter Letzt noch ein anderes Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit: Bis vor Kurzem war im Handel eigentlich 2G vorgeschrieben. Überall? – Nein, auch nicht überall, nicht im Lebensmittelhandel, nicht in Apotheken und Drogerien und auch nicht im Sanitärartikelhandel. Offensichtlich konnte man im Gesundheitsministerium Sanitäts­artikel nicht von Sanitärartikeln unterscheiden, und so war auch diese Verordnung wie­der regelrecht und sprichwörtlich gesehen ein Griff ins Klo.

Das alles – und diese Aufzählung könnte man wirklich länger fortführen – ist das, was die Menschen auf die Palme gebracht hat und was ihnen das Leben unnötig, aber wirklich unnötig, schwer gemacht hat.

Werte Damen und Herren, Sie hatten wirklich Zeit genug, um aus Ihren Fehlern zu lernen. Aber was machen Sie? – Sie machen einfach in dieser Tonart weiter, Sie halten immer noch an dieser Impfpflicht fest, obwohl Sie selbst festgestellt haben, dass der Impfstoff gegen die derzeit vorherrschende Variante nicht wirkt.

Wir haben Ihnen gesagt, was wir davon halten, und daran halten wir fest. Sie haben das teil­weise ins Lächerliche gezogen, aber wir werden auch da recht behalten. Dazu möchte ich Ihnen frei nach Wilhelm Busch sagen: Wer anderen etwas vorausgedacht, wird jahre­lang zuerst verlacht. Begreift man die Entdeckung endlich, nennt sie jeder selbst­verständlich.

In diesem Sinne werden auch Sie hoffentlich bald von der Impfpflicht Abschied nehmen, denn es wäre wirklich an der Zeit. (Beifall bei der FPÖ.)

20.50

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lukas Hammer. – Bitte.