Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 9889/J bis 9927/J

2. Anfragebeantwortungen: 9022/AB und 9023/AB

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bundesgesetz über die Regelung der Beziehungen im Bereich der sozialen Sicherheit im Verhältnis zur Provinz Québec (1360 d.B.)

Ausschuss für Familie und Jugend:

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1361 d.B.)

Finanzausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970 und das Grundsteuergesetz 1955 geändert werden (1363 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwe­sengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das In­vestmentfondsgesetz 2011, das Pensionskassengesetz, das Versicherungsaufsichts­gesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Zahlungsdienstegesetz 2018 und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (1364 d.B.)

Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung:

GeoSphere Austria-Errichtungsgesetz (1365 d.B.)

Unterrichtsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts geändert wird (1362 d.B.)

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Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 8887/AB

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 8887/AB der Anfrage 8988/J der Abgeordneten Kas­segger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Bestellung des ehemaligen Außenmi­nisters Dr. Michael Linhart zum Botschafter in Berlin“ durch den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um Punkt 17 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen.

Dabei handelt es sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Kor­ruption um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat August Wöginger (1359 der Beilagen).

Ich bitte die Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diesen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punk­te 2 bis 4, 5 bis 9 sowie 11 bis 15 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? Ist das ein Einwand, Abgeordneter Lopatka? (Abg. Lopatka: Nein!) – Nein, kein Einwand. Das ist also nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde ein Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Dementsprechend wurde eine Tagesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich die Redezeiten wie folgt ergeben: 117 Minuten für die ÖVP, 81 Minuten für die SPÖ, 66 Minuten für die FPÖ, 60 Minuten für die Grünen sowie 48 Minuten für die NEOS.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 24 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Ich darf gleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten kommen. Wer mit den Redezeiten wie vorgestellt einverstanden ist, den bitte ich um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Ich unterbreche die Sitzung, bis der Bundeskanzler und das Krisenkabinett im Saal an­wesend sind. Das wird etwa 5 bis 10 Minuten dauern.