1. Punkt

Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates anlässlich der aktuellen Krise zwischen Russland und der Ukraine

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 1. Tagesordnungspunkt.

Im Anschluss an diese Erklärung wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung ent­sprechend dem vorliegenden, ausreichend unterstützten Verlangen die Debatte statt­finden.

Ich darf dem Herrn Bundeskanzler das Wort erteilen. – Bitte.