1. Punkt
Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates anlässlich der aktuellen Krise zwischen Russland und der Ukraine
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 1. Tagesordnungspunkt.
Im Anschluss an diese Erklärung wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung entsprechend dem vorliegenden, ausreichend unterstützten Verlangen die Debatte stattfinden.
Ich darf dem Herrn Bundeskanzler das Wort erteilen. – Bitte.