14.43

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Abgeordnete Diesner-Wais hat in ihrer Rede behauptet, das Zweckzuschussgesetz brauche eine Verfassungsbestimmung. Das ist unrichtig.

Der richtige Sachverhalt lautet: § 13 des Finanz-Verfassungsgesetzes lässt es zu, dass die Bundesregierung einfachgesetzlich Zweckzuschüsse an die Gebietskörperschaften gewährt. (Zwischenruf der Abg. Steinacker.) Sie können das auch überprüfen, Frau Ab­geordnete: Beim Kommunalinvestitionsgesetz haben wir auch keine Verfassungsbestim­mung gebraucht. (Abg. Steinacker: Tatsächliche Berichtigung, bitte!)

Warum Sie eine Verfassungsbestimmung brauchen, ist ganz einfach (Abg. Steinacker: Tatsächliche Berichtigung!): Sie wollen den Grünen nicht die Chance geben, hier eine Lösung zu bringen, und wollen die SPÖ schuldig werden lassen, damit Sie nicht zustim­men müssen. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Das war keine tatsächliche Be­richtigung!)

14.44

Präsidentin Doris Bures: Zum Schluss sind wir schon in die Nähe einer Wortmeldung gekommen (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), aber sonst war es eine richtige und auch geschäftsordnungsgemäße tatsächliche Berichtigung.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Rosa Ecker. – Bitte.