10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1290 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Hospiz- und Palliativfonds und über die Gewährung von Zweckzuschüssen an die Länder zur finanziellen Unterstützung der Hospiz- und Palliativversorgung ab dem Jahr 2022 (Hospiz- und Palliativfondsgesetz – HosPalFG) erlassen sowie das All­gemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsge­setz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Un­fallversicherungsgesetz geändert werden sowie über den Antrag 1484/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aus­bau der Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich (1332 d.B.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich komme zu Tagesordnungspunkt 10.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich darf auf der Galerie einige Damen begrüßen, die heute hier anwesend sind: Landes­hauptfrau außer Dienst Waltraud Klasnic, Präsidentin des Dachverbandes Hospiz Öster­reich, Abgeordnete außer Dienst Dr.in Elisabeth Pittermann, Präsidentin des Hospiz- und Palliativforums, Abgeordnete außer Dienst Mag. Gertrude Aubauer, die der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ vorsaß, und Mag. Leena Pelttari, Geschäfts­führerin des Dachverbandes Hospiz Österreich und Sprecherin des Steuerungsgremi­ums Universitätslehrgang Palliative Care. Ich darf mich bei den vier Protagonistinnen und ihren vielen, vielen Unterstützern recht herzlich bedanken. Sie haben mit ihrer Dia­logbereitschaft und ihrem Engagement sehr viel dazu beigetragen, dass wir heute dieses Gesetz beschließen können. – Herzlichen Dank und seien Sie herzlich willkommen! (All­gemeiner Beifall.)

Abgeordneter Kassegger hat sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.