16.02

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich habe eine Frage zur Geschäftsbehandlung, den Tagesordnungspunkt 6 betreffend. Nach dem Croquis enthält der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbe­stimmungen im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1. Sie haben auch die verfassungsmäßig vorge­sehene Anzahl der Abgeordneten festgestellt. Das weitere Croquis stimmt aber meiner Erfahrung nach nicht mit der Vorgehensweise bei solchen Gesetzen, die eine verfas­sungsmäßige Mehrheit brauchen, überein. Sie hätten die verfassungsmäßige Mehrheit feststellen müssen. Das war da nicht der Fall, Sie haben nur die Mehrheit festgestellt.

Nach meiner persönlichen Wahrnehmung kann ich mir, da die Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ nicht zugestimmt haben und sitzen geblieben sind, nicht vorstellen, dass da eine verfassungsmäßige Mehrheit zustande gekommen ist. Ich würde Sie ersuchen, das zu überprüfen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.03

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Herausstreichung der verfassungsmäßigen Bestimmung braucht keine verfassungsmäßige Mehrheit, nur die Anwesenheit.

Zur Geschäftsbehandlung erteile ich Klubobmann Wöginger das Wort. – Bitte.