Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu Tagesordnungspunkt 17.

Zu Wort ist dazu niemand gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 1359 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat August Wöginger wird im Sinne des Artikels 57 Absatz 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat August Wöginger besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat August Wöginger wird zugestimmt.“

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.