12.08
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren vor den Fernsehbildschirmen! Es geht um eine sehr komplexe Materie, Frau Kollegin Yildirim hat ja schon einige Punkte angesprochen.
Ich glaube, dass es grundsätzlich wichtig ist, dass wir diese Bundesgesetze jetzt beschließen, weil es um eine Umsetzung von EU-Regelwerk geht. Einerseits brauchen wir diese EU-Regelumsetzung, weil sie eine Anpassung bei der Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen ist; und wenn wir wirklich wollen, dass wir Nachhaltigkeit bei Finanzdienstleistungen haben, sind wir auch aufgefordert, diese Umsetzung des EU-Regelwerkes zu machen. Wenn das EU-Regelwerk seit März daliegt, dann kann man sich damit ja auch schon befassen.
Deshalb wünsche ich mir, meine Damen und Herren, wenn wir das umsetzen – wir machen da ja Gott sei Dank kein Gold Plating, sondern wir machen die Umsetzung eines Regelwerks mit ein paar Punkten, die wir noch für notwendig erachten –, dass wir hier auf breite Zustimmung stoßen. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
Wir beschließen nämlich heute hier die notwendigen Änderungen in diesem Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, im Bankwesengesetz, dem Börsegesetz und in weiteren Gesetzen. Wir bestimmen somit auch – das ist ganz wichtig, dass wir diese Voraussetzung schaffen – die FMA als zuständige Behörde in diesem Zusammenhang, um gewisse Informations- und Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit zu prüfen. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir da eine gewisse Bereinigung machen, nämlich dass die Zuständigkeit der Aufsicht über Datenbereitstellungsdienste von der nationalen Ebene, nämlich von der nationalen Aufsicht, auf die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, die sogenannte Esma, übertragen wird. Auch das findet sich also in diesem Bereich.
Es sind steigende Anforderungen in der Regulatorik – wir sind da ja sehr gefordert, ein bisschen weniger wäre oft ganz gut –, trotzdem ist es aber für die Sicherheit der Konsumenten und natürlich auch der Anleger wichtig, dass die Regulatorik funktioniert. Das fordert uns aber natürlich auch im Bereich der Finanzierung. Neue Anforderungen in der Regulatorik sind stets mit einem steigenden Ausmaß an Finanzkosten verbunden, und deshalb haben wir den Bundesbeitrag für die Finanzmarktaufsicht auf 4,6 Millionen Euro erhöht – auch eine Maßnahme, die wir heute beschließen werden.
Das zweite Gesetz, die zweite Verordnung ist in ihren Eckpunkten schon geschildert worden. Es geht dabei um das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz. Es ist so, dass das auch eine europäische Richtlinie ist. In Österreich haben wir eben wie schon erwähnt nur eine quasi zentrale Gegenpartei, nämlich eine, die sich im Eigentum der Wiener Börse und der Kontrollbank befindet. Sie zählt im Vergleich zu vielen anderen europäischen zentralen Counterparties allerdings zu den kleineren in der EU. Das zuständige Ministerium ist auch da das BMF. Damit verbunden sind bestimmte Informationspflichten bei der Abwicklung, bei der Abwicklungsbehörde FMA an das Ministerium und ein Zustimmungsrecht zu bestimmten Maßnahmen.
Wie schon anfangs erwähnt: Klingt alles sehr kompliziert; ist es auch, meine Damen und Herren, das hat die Regulatorik so an sich. Ich bitte Sie trotzdem um Zustimmung zu diese beiden Gesetzentwürfen. (Beifall bei der ÖVP.)
12.12
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Jakob Schwarz zu Wort. – Bitte.