12.58

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zu­hörer! Wir haben heute hier eine Novelle der Verfahrensgesetze in der Justiz zu disku­tieren, und dies ist ein sehr wichtiger Punkt, denn wir sprechen immer über den Zugang zum Recht und darüber, den Zugang zum Recht zu ermöglichen und das System so zu halten, dass es diesen Zugang ermöglicht und dass es den Rechtsuchenden auch eine rasche Entscheidung bringen kann. Das geht aber nur, wenn die entsprechenden Be­stimmungen dafür vorhanden sind.

Dafür gibt es verschiedene Voraussetzungen. Erstens einmal ist es wichtig, dass es keine praktischen Hürden gibt; dann ist es wichtig, dass die finanziellen Hürden abge­baut werden; und vor allem ist es auch wichtig, dass effiziente Strukturen vorhanden sind. Nur wenn diese drei Voraussetzungen gegeben sind, können wir tatsächlich von einem leichten Zugang zum Recht sprechen. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Diese Novelle bringt uns in all diesen Punkten sehr, sehr große Fortschritte. Es gibt eine große Erleichterung im digitalen Bereich: im Bereich der digitalen Aktenführung einer­seits, aber auch im Bereich des Zugangs zu diesen digitalen Akten von außen, indem man auch digitale Kopien zu einem Preis machen kann, der dem digitalen Zeitalter ange­messen ist, nämlich nach Datenvolumen und nicht mehr nach Seiten. Das klingt nach einer Banalität, bedeutet aber tatsächlich, wenn man es auf Cent und Euro runter­rechnet, einen sehr großen Sprung.

Gerade im Bereich Digitalisierung haben wir ganz viel mitnehmen können, was wir in zwei Jahren Pandemie gelernt haben, denn genau da war es wichtig, dass der digitale Zugang zum Recht da ist und genutzt werden kann. Wir konnten deshalb Regelungen, die wir jetzt umsetzen werden, vorher sozusagen im Feld erproben. Manche davon haben sich sehr bewährt, bei anderen ist man draufgekommen: Nein, die wollen wir besser nicht haben, denn sie erleichtern den Zugang zum Recht nicht, sondern verun­sichern die Ergebnisse der Rechtsprechung!

Aus diesem Grund haben wir jene Bestimmungen und jene Regelungen, die uns den Zugang zum Recht erleichtern und uns helfen, das Ganze effizienter, kostengünstiger und niederschwelliger zu machen, in diese Novelle mit hineingenommen. Jene, die für Unsicherheit im Bereich der Verfahrensführung, im Bereich der Unmittelbarkeit der Rechtsprechung sorgen, haben wir nicht hineingenommen, das sind zum Beispiel die Videoverhandlungen, bei denen sich sehr viele Problemfelder aufgetan haben. Da haben wir gesagt: Gut, wir haben es probiert, es war ein Versuch, es war in der Pandemie notwendig, es ist aber für das Dauerrecht nicht geeignet, und deswegen machen wir es aus einer ganz bewussten Entscheidung heraus nicht!

Ein weiterer Punkt, und der ist mir auch sehr wichtig, den finanziellen Zugang zum Recht betreffend, sind die Gerichtsgebühren. Diese stellen für viele Menschen eine hohe Schwelle dar, und es ist sehr wichtig, dass die Gebühren so bemessen sind, dass sie mit den Gegebenheiten, die gerade Bestand haben, Schritt halten. Wir erleben gerade eine massive Teuerung  wir haben das heute am Vormittag schon sehr intensiv be­sprochen , und deshalb wird die Anhebung der Gerichtsgebühren ausgesetzt. Auch das ist ein ganz ein wichtiger Punkt, um den Zugang zum Recht für die Menschen zu erleichtern. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Lassen Sie mich, da wir gerade dabei sind, Barrieren abzubauen, noch einen letzten Punkt anführen: In Fällen, in denen es um Verfahren nach dem Behinderten­gleich­stellungsgesetz geht, wird der Zugang zum Obersten Gerichtshof zehn Jahre lang für alle Verfahren, unabhängig von der Streitwerthöhe, ermöglicht. Das ist ein ganz wichtiger Bereich, um zu Entscheidungen zu kommen, auf die dann die spätere Rechtsprechung aufbauen kann. Auch da wird wiederum der Zugang zum Recht erleichtert.

Unter dieser Maxime steht die gesamte Zivilverfahrens-Novelle, und deshalb bitte ich um eine sehr breite Zustimmung für diese Regelungen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.03

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Bitte.