13.10

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Minister! Eine Novelle zum Zivilprozessrecht: Zivilprozessrecht ist das Recht, das man braucht, wenn man sich einmal nicht mehr einigt. Wenn man doch – entgegen allen außergerichtlichen Versuchen – das Gericht braucht, dann stehen da die Spielregeln drin.

Es ist ein gut eingeführtes Gesetz, das selbstverständlich wie alle anderen Dinge auch da und dort Reformen benötigt. Diese Reform, die wir heute beschließen, ist ein bisschen eine Mischung aus verschiedensten Bereichen. Wir kreieren neue Gerichtszu­ständig­keiten für einzelne Streitereien, wir modernisieren die Laienrichterbestellung und – mein Lieblingspunkt, den Kollege Stefan ein bisschen kritisch erwähnt hat – wir übernehmen eine kaiserliche Verordnung aus dem Jahr 1915 über die Abfassung und Unterfertigung von Entscheidungen, wenn der Schriftführer oder der Richter dauernd verhindert ist.

Ein ganz großer Punkt darin ist aber natürlich – meine Vorredner haben das alle schon erwähnt – die Digitalisierung der Justiz. Die Einbindung einer elektronischen Identität, wie wir sie für Österreich, für den Staat ohnehin planen, kommt für Sachverständige, für Dolmetscher. Das wird beim Identitätsnachweis einiges vereinfachen. Ich hoffe, wir können dieses System noch in viele weitere Richtungen ausbauen.

Ich bin einer Meinung mit dem Justizsprecher der Freiheitlichen Partei: Wir sind trotz aller Unkenrufe, die ich hier ab und an vom Rednerpult vernommen habe, wirklich weit vorne, was die Digitalisierung in der Justiz betrifft. Es ist beispielgebend, was wir da in vielen Dingen tun. Wenn Sie, meine Damen und Herren, so wie ich weiland noch bei Kopierstellen gestanden sind und schauen mussten, dass Sie zwischen 9 und 12 Uhr an einem Gericht einen Akt aus der Geschäftsabteilung bekommen, ganz egal wie dick er war, sich dann beim Kopieren anstellen mussten, für die 2 Stunden, die Sie dann für das Kopieren gebraucht haben, auch noch zahlen mussten, dann wissen Sie, was für eine nahezu revolutionäre Neuerung das ist, dass man heute, ganz egal wo man sitzt, wenn man den Zugang hat, wenn man Anwalt ist, wenn man berechtigt ist, in einen Gerichtsakt Einsicht nehmen kann und nicht alles herauskopieren muss, auch Dinge, die vielleicht gar nicht notwendig sind.

Da, meine Damen und Herren, sind wir wirklich Europaspitze. Ich kann nur jedem empfehlen, einmal mit deutschen Kollegen über das Führen von Grundbüchern, Firmen­büchern oder auch die elektronische Akteneinsicht zu diskutieren. Wie sagte einst ein deutscher Kollege am Telefon zu mir? – Herr Kollege, wenn ich höre, was bei Ihnen geht: Sie sind ja wahre Götter. (Heiterkeit der Abg. Steinacker.) – Ich habe bescheiden geantwortet: Danke für das Kompliment, ich begnüge mich bis zur Apotheose mit einer Anrede als Halbgott! (Heiterkeit des Abg. Loacker. Zur Gottwerdung ist es noch ein Stückchen. Ich glaube aber, dass wir dazu auf dem richtigen Weg sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.13

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johannes Margreiter. – Bitte.