15.39

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Kuntzl ist schon auf die zwei Anträge eingegangen, um die es jetzt geht.

Zuerst einmal geht es um die Verlängerung des COVID-19-Hochschulgesetzes bis in das Sommersemester hinein. Diese Verlängerung halten wir für absolut sinnvoll, weil das den Hochschulen in ihrer Autonomie die Möglichkeit gibt, auf die dynamische Situ­ation der Covid-19-Entwicklung einzugehen. Diese Autonomie ist dabei ein ganz beson­ders wichtiger Aspekt, denn die Hochschulen sind sehr unterschiedlich. Es sind eben andere Kriterien anzuwenden, wenn es sich um eine Allgemeinuniversität mit sehr großen Vorlesungen handelt oder wenn es sich um eine Kunstuniversität mit Instru­mental- oder Gesangseinzelunterricht handelt oder wenn es um eine medizinische Universität geht, wo noch als zusätzlicher Aspekt die große Verantwortung im Zusam­menhang mit dem Kontakt mit den Patientinnen und Patienten hinzukommt.

Die Pandemieentwicklung ist dynamisch, die Zahlen sind derzeit hoch. Wir werden sehen, wie es sich weiterentwickelt. Gut, dass die Universitäten reagieren können.

Der zweite Antrag spricht ein ganz wesentliches Thema an: Wie ist es den Studierenden in diesen jetzt zwei Jahren der Pandemieentwicklung gegangen? Das ist natürlich eine besondere Herausforderung gerade für jene Studierenden gewesen, die in diesen zwei Jahren neu in die Universitäten eingetreten sind.

Thema Bildungschancen, Kompetenzerwerb: Da schaut es eigentlich recht gut aus. Es hat die Zahl der aktiven Studierenden in dieser Zeit sogar um 3,3 Prozent zugenommen, und auch die Zahl der Erstabschlüsse hat um 4,7 Prozent zugenommen. Das heißt, Universität hat stattgefunden, und die Studierenden konnten auch wirklich ihre Leistun­gen einbringen. Das ist nicht zuletzt auch darauf zurückzuführen, dass die Universitäten ja mit dem E-Learning nicht von null weg starten mussten, sondern seit Beginn der 2000er-Jahre hat das Bildungsministerium in mehreren Tranchen einen hohen zwei­stelligen Millionenbetrag an Förderungen den Universitäten zum Aufbau von E-Learning gegeben. Und das E-Learning ist ja auch von den Studierenden in vielen Aspekten durchaus als etwas Positives, als etwas, das ihnen auch wieder mehr Flexibilität gibt, wahrgenommen worden.

Natürlich ist es ganz wichtig, dass da entsprechend auf die Qualität geachtet wird. Des­halb ist es auch ein selbstverständliches Anliegen, und dazu hat sich ja das Ministerium committet, dass diese Aspekte Kompetenzerwerb, Bildungschancen, aber auch soziale Situation und besonders auch finanzielles Umfeld als gesonderter Teil in die nun an­stehende Studierenden-Sozialerhebung aufgenommen werden. Es ist gut, dass das da drinnen platziert ist, weil man damit auch die Parallelität zum Eurostudent hat, das heißt zu einem europäischen Programm der Studierendenevaluierung, und damit eine gute Vergleichbarkeit herstellen kann.

Was die Qualität des E-Learnings betrifft, eine kleine steirische Anmerkung, weil auch der Antrag von der steirischen Kollegin Künsberg Sarre gekommen ist: Die neun steiri­schen Hochschulen bieten gemeinsam mit der Steirischen Hochschulkonferenz schon seit 2017 ein eDidactics-Programm an, eine Fortbildung für Lehrende aller Universitäten und Hochschulen im E-Learning, ein umfassendes Programm, das aus verschiedenen mehrtägigen Modulen besteht. Und genau das sind die Aktivitäten, die auch weiter intensiv betrieben werden müssen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.43

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kassegger. – Bitte sehr.