16.20

Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren zu Hause! Wie Sie schon gehört haben, reden wir heute über das GeoSphere Austria-Errichtungsgesetz. Wir halten die Restrukturierung der Wetterdienste grundsätzlich für eine gute Idee. Das wird damit aber jetzt nicht umgesetzt, sondern es werden zwei Behörden, die Zamg und die GBA, zu­sammengelegt. Wir sehen diesen Gesetzesvorschlag durchaus kritisch, weil er eigentlich keine Einsparung der Kosten und keine Verschlankung, wie sie der Rechnungshof seit Jahren fordert, bringt.

Wenn es keine Einsparungen und keine Verschlankung gibt, zahlen logischerweise die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Steuern die Kosten. Wir haben Bedenken und sehen das im Gesetz auch nicht so geregelt, dass hoheitliche und privatwirtschaftliche Tätig­keiten in dieser neuen Gesellschaft, die öffentlich ist, wirklich trennbar gesehen werden, und zwar organisatorisch – eine gemeinsame Infrastruktur – und personell: Die gleichen Personen entscheiden über privatwirtschaftliche und hoheitliche Tätigkeiten.

Es wurde von uns auch sehr genau diskutiert, was wir machen, wenn es Verluste gibt. Es hat im Ausschuss geheißen, es kann keine Verluste geben. – Ich würde sagen, wenn man privatwirtschaftliche Dienstleistungen anbietet, muss man wahrscheinlich auch die Kosten für die Leute, die das anbieten wollen, und die Infrastruktur bewerten. Wenn die Aufträge dann nicht so sind, wie man sich das vorstellt, kommt es zu Verlusten. Wer trägt dann die Kosten, wenn es einen Verlust gibt? Ich hoffe, nicht wieder die Be­völ­kerung. Es gehört also unserer Meinung nach besser geregelt.

Wir reden auch über eine Wettbewerbsverzerrung, denn neben den Bürgerinnen und Bürgern zahlt auch die Wirtschaft mit, und zwar für unserer Meinung nach unnütze Expansionspläne. Der Staat schenkt mit diesem Gesetz der GSA die Nutzung von Bundesimmobilien. Der marktagierende Teil der GSA spart sich dadurch Millionen für Büro- und Rechenzentrumsflächen. Das kann man in § 24 Abs. 2 und 3 nachlesen, falls es Zweifel gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

Weder zahlt sie nach der Zusammenlegung der Infrastruktur Steuern auf Umsätze, noch unterliegt sie der Gewerbeordnung. Auch das ist wettbewerbsverzerrend. Sie kann unter dem Titel legitime Geschäftsinteressen entscheiden, wem sie Daten zur Verfügung stellt, und damit als Datenmonopolist den Markt und die Klimaforschung beherrschen – siehe § 5 Abs. 2 Z 2 GSA-Errichtungsgesetz. Das halten wir für unrichtig, und das ist auch gegenüber der Wirtschaft nicht in Ordnung. Ich könnte noch einige andere Sachen aus dem Gesetz aufzählen, die das untermauern, aber ich möchte zum Schluss kommen.

In Deutschland gibt es eine Alternative – dort hat man die gleichen Ziele wie Österreich. Dort fokussiert sich der Deutsche Wetterdienst seit 2017 auf hoheitliche Aufgaben. Auf dem deutschen Privatmarkt konnte eine Reihe von innovativen Start-ups Fuß fassen und neue Arbeitsplätze schaffen. Das ist ein innovatives Modell.

Fazit: Ich glaube, diese neue Gesellschaft entspricht nicht den ursprünglichen Zielen und dem ursprünglichen Sinn einer Zusammenlegung der Wetterdienste, sondern ist einfach eine vergrößerte Struktur, die auch am Markt auftreten kann, wobei die Rahmen­bedin­gungen nicht korrekt geregelt sind. Wir stimmen nicht zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.24

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Taschner. Bei ihm steht das Wort.