18.04

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Ja, es ist zweifellos ein wichtiges Zeichen, das wir heute setzen. Im September 2019 haben wir über alle Parteigrenzen hinweg gemeinsam ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Nachkommen von NS-Verfolgten einen erleichterten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft ermöglichen soll.

Seit September 2020 kann die Staatsbürgerschaft nun von Nachkommen von NS-Verfolgten beantragt werden. Und ja, die Praxis hat eben gezeigt, dass dieses Gesetz lückenhaft ist, dass ganz viele Anträge von Nachkommen zurückgewiesen werden mussten. Mit dieser heutigen Gesetzesänderung, die wir beschließen, reparieren wir sozusagen das erste Gesetz, das wir 2019 beschlossen haben.

Ich möchte mich auch dem Dank anschließen, dem Dank an alle Parlamentsparteien, dass das so rasch und so professionell über die Bühne gegangen ist. Ich möchte mich aber auch bei allen bedanken, die sich in der Begutachtungsfrist seit der Einbringung unserer Gesetzesänderung im Dezember bis jetzt eingebracht haben, für all die Stel­lungnahmen, für die persönlichen Kontaktierungen, bei jenen, die zu uns gekommen sind, weil uns das ermöglicht hat, noch einmal zu versuchen, mit einem gesamtän­dernden Abänderungsantrag alle Lücken zu schließen und eine wirklich gute, breite, umfangreiche Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. Ja, damit werden wir einmal mehr unserer historischen Verantwortung gerecht. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Die Umsetzung dieses Staatsbürgerschaftsverfahrens liegt ausschließlich bei der MA 35 in Wien. Da zu erwarten ist, dass es durch den erweiterten Kreis der Anspruchs­berech­tigten jetzt vermehrt zu Anträgen kommen wird, braucht es natürlich auch die nötigen personellen, die nötigen finanziellen Ressourcen, damit diese Anträge entsprechend rasch abgewickelt werden können und es eben nicht zu einem Rückstau kommt. Des­wegen haben wir gemeinsam vereinbart und einen Antrag dahin gehend mitbeschlos­sen, dass sozusagen die Republik diese Verantwortung übernehmen soll und diese historische Verantwortung nicht ausschließlich bei der Stadt Wien bleiben soll, dass die Republik die notwendigen budgetären Mittel für die Vollziehung dieses Gesetz zur Verfügung zu stellen hat.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem heute gefällten Beschluss setzen wir eine kleine, aber wichtige Geste im Sinne unserer historischen Verantwortung. Es hat lange gedauert, bis sich Österreich überhaupt zu den Verbrechen, zu den NS-Gräueltaten bekannt hat. Es hat noch länger gedauert, bis wir NS-Verfolgte selbst nach Österreich eingeladen haben, bis wir sie eingeladen haben, die österreichische Staatsbürgerschaft wieder anzunehmen. Mit dem heutigen Beschluss weiten wir diese Möglichkeit auch auf die Nachkommen der NS-Verfolgten aus, und ich glaube, dass wir damit auf einem guten Weg sind. Ich möchte mich wirklich noch einmal ganz herzlich bei allen für dieses gemeinsame wichtige Zeichen bedanken. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

18.07

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Eva Blimlinger. – Bitte.