18.40

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollegen Einwallner von der SPÖ ist es erfolgreich gelungen, diesem Gesetz einen Inhalt zu unterstellen. Mit „erfolgreich“ meine ich, dass ich jetzt in der unangenehmen Situation bin, meinem Vor­redner von der ÖVP in einem Punkt widersprechen zu müssen: Dieses Gesetz, das wir hier beschließen, hat nichts mit Versammlungen zu tun.

Ob eine Versammlung zulässig ist oder nicht, ob sie aufzulösen ist oder nicht, richtet sich nach den Bestimmungen des Versammlungsgesetzes, und unser Verfassungs­ge­richtshof legt diese Bestimmungen (Zwischenruf des Abg. Einwallner) sehr streng – das heißt, sehr versammlungsfreundlich – aus. Es kann aber durchaus sein, dass Demons­tra­tionen, so wie das in der Vergangenheit der Fall war, tatsächlich das öffentliche Wohl gefährden oder auch die Gesundheit von Menschen – insbesondere in einem Kran­kenhaus –, und dann ist es Aufgabe Ihrer Polizei, unserer Polizei, Herr Bundesminister, diesem Treiben Einhalt zu gebieten, weil Versammlungen nicht Menschen, Gesundheit oder Menschenleben gefährden dürfen.

Was wir heute hier beschließen, nämlich eine weitere Regelung zur Erlassung, zur Fest­legung von Schutzzonen, soll kritische Infrastruktur im Gesundheitswesen schützen, aber nicht vor Demonstrationen, Kundgebungen und Versammlungen, und schon gar nicht, lieber Kollege Einwallner, vor Demonstrationen von Gesundheitspersonal. (Zwi­schenruf des Abg. Einwallner.) – Bitte lass dir das von einem Verfassungsjuristen erklären! Ich praktiziere auf diesem Rechtsgebiet seit 25 Jahren. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Abg. Krisper. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Einwallner.)

Geschützt werden soll vielmehr vor Einzelpersonen und kleinen Grüppchen, die andere gefährden, zum Beispiel indem sie sagen: Das ist ja gar keine Versammlung, das ist ja ein Spaziergang, und wir spazieren jetzt einmal eben auf dieser Ausfahrt, wir spazieren jetzt einmal eben vor diesem Eingang dieses Krankenhauses!, und dann anfangen, Leute anzupöbeln, dann anfangen, Leute zu bedrohen. – Und ja, leider ist aufgrund der enormen Radikalisierung, die wir in den letzten Monaten feststellen mussten (Zwi­schenruf des Abg. Zanger), so etwas nicht nur möglich, sondern auch schon vorge­kommen. (Abg. Michael Hammer: Das sind dem Kickl seine Freunde!)

Wir beschließen heute also einen sehr kleinen einzelnen Schritt, der legistisch notwendig war, um in bestimmten Situationen Leben und Gesundheit und die Arbeit in kritischer Infrastruktur des Gesundheitswesens – also sprich, in größeren Krankenanstalten – zu schützen und zu ermöglichen. Den Rest, nämlich die Anwendung des Versammlungs­rechts und des weiteren Polizeirechts, auch zu diesem Zweck, aufgrund der geltenden Gesetze, müssen wir nicht beschließen, denn dieses Recht haben wir schon. Es ist Aufgabe der Polizei und ihrer Führung, dieses Recht auch durchzusetzen und Men­schen, die dringend Schutz brauchen – und wer im Krankenhaus ist, braucht diesen Schutz wohl –, ausreichend zu schützen. – Danke fürs Zuhören. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie der Abg. Krisper.)

18.44

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Stocker. – Bitte. (Ruf bei der FPÖ: 2 Minuten! – Abg. Stocker – auf dem Weg zum Rednerpult –: Tätet ihr euch wünschen! – Abg. Zanger: ... die ÖVP ist ...!)